Datum: 15.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:52 Uhr bis 16:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; Informationen über vorhandene Plätze, bestehende Bedarfsanerkennungen und Beschluss über weitere Bedarfsanerkennungen
1.1 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Erweiterung der Bedarfsanerkennung des Advent-Wohlfahrtswerkes e. V. für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung in Gunzenhausen
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4 Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen Jahresbericht 2020
3 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Beitragsersatz der Elternbeiträge aufgrund der Corona-Pandemie für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen für die Monate Januar bis März 2021
2 Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindergärten

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1. Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; Informationen über vorhandene Plätze, bestehende Bedarfsanerkennungen und Beschluss über weitere Bedarfsanerkennungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.03.2021 ö Vorberatung 1
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1.1. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Erweiterung der Bedarfsanerkennung des Advent-Wohlfahrtswerkes e. V. für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung in Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.03.2021 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt das Schreiben des Advent-Wohlfahrtswerkes e. V. vom 29.01.2021 bezüglich der Planung einer weiteren Kindergartengruppe mit 25 Kindergartenplätzen zur Kenntnis.

In Ergänzung des Beschlusses Nr. 1 des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 22.07.2020
wird die Bedarfsanerkennung einer weiteren Kindergartengruppe (25 Kinder) für die geplante Kindertageseinrichtung des Advent-Wohlfahrtswerkes in der Bahnhofstraße beschlossen.

Die geplante Kindertageseinrichtung des Advent-Wohlfahrtswerkes hat somit mit der bereits anerkannten Bedarfsanerkennung insgesamt 50 Kindergarten- und 12 Krippenplätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.03.2021 ö 5
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4. Stadt- und Schulbücherei Gunzenhausen Jahresbericht 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.03.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Jahresbericht 2020 der Stadt– und Schulbücherei zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Beitragsersatz der Elternbeiträge aufgrund der Corona-Pandemie für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen für die Monate Januar bis März 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.03.2021 ö Vorberatung 3
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2. Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 1. Sitzung (4./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 15.03.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Die Gunzenhäuser Kindertageseinrichtungen (Bereich Kindergarten) mit einem mindestens
25 %igen Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft (Faktor 1,3) erhalten von der Stadt Gunzenhausen auch für das Bewilligungsjahr 2021 eine freiwillige Förderung der Personalkosten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Träger des Kindergartens eine vom Jugendamt anerkannte Konzeption zur individuellen und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Sprachförderung vorweist und umsetzt.

Der Stadt Gunzenhausen sind die entsprechenden Personalkosten für die Unterrichtsstunden der besonderen Sprachförderung nachzuweisen. Es werden 80 % der zusätzlichen Personalkosten, jedoch höchstens 13.000 € je Kindergarten gewährt.

Diese Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2021 11:15 Uhr