Datum: 10.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:27 Uhr bis 16:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 15.02.2021 auf Einholung von Angeboten über die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten; Beschlussfassung
2 Dorferneuerung Oberwurmbach 2; Vereinbarung mit dem Verband für ländliche Entwicklung zum Planungsvertrag mit dem Büro Baader Konzept; Bekanntgabe
1 Kläranlage Gunzenhausen; Klärschlammentwässerung und Klärschlammentsorgung 2021
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5.7 Nutzungsänderung eines best. Ladens zu einer Physiotherapiepraxis, Baugrundstück Wilhelm-Lux-Straße 1, Marktplatz 41 a, 41 b, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 118
5.6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Baugrundstück Cronheim 246, Gemarkung Cronheim, Flur-Nr.: 138/19
5.5 Umnutzung Ladenfläche in Wettbüro, Baugrundstück Nürnberger Straße 48, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 518/5
5.4 Neubau einer Rettungswache mit Praxisräumen, Baugrundstück Nähe Nürnberger Straße, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 630/1
5.3 Errichtung einer Eingangsüberdachung zwischen Wohnhaus und Garage und Anbau eines „kalten“ Wintergartens an das best. Wohnhaus, Baugrundstück Zur Sonnenwiese 23, Gemarkung Frickenfelden, Flur-Nr.: 303/21
5.2 Anbau von Kinderzimmern an das best. Wohnhaus, Baugrundstück Zeppelinstraße 14, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 553/127
5.1 Nutzungsänderung des bestehenden Recycling- und Wertstoffhofs zu Lagerräumen des städtischen Bauhofs und Errichtung einer Überdachung der bestehenden Lagerboxen; Aufstellen eines Notstromaggregats, Baugrundstück Am Sportplatz 11, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 1100
5 Baugesuche

zum Seitenanfang

4. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Aufstellung vom 01.03.2021 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag der FW-Stadtratsfraktion vom 15.02.2021 auf Einholung von Angeboten über die Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt die Verwaltung, Angebote über die Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes nach einem durch die Antragsteller noch zu definierenden Leistungsspektrum einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

2. Dorferneuerung Oberwurmbach 2; Vereinbarung mit dem Verband für ländliche Entwicklung zum Planungsvertrag mit dem Büro Baader Konzept; Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt den Abschluss der Vereinbarung über die Kostenbeteiligung mit dem Verband für ländliche Entwicklung für die Erarbeitung einer Vorbereitungsplanung inkl. Betreuung der Arbeitskreise und Erstellung eines Dorferneuerungsplanes für die Dorferneuerung Oberwurmbach 2 durch das Büro Baader Konzept zustimmend zur Kenntnis. Der Kostenanteil der Stadt Gunzenhausen beträgt rund 27.500,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1. Kläranlage Gunzenhausen; Klärschlammentwässerung und Klärschlammentsorgung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Auftrag zur Klärschlammentwässerung/-entsorgung für das Jahr 2021 mit einer
Gesamtmenge von ca. 4.500 m3 Nassschlamm mittels mobiler Kammerfilterpresse/Zentrifuge
auf ca. 30 % Trockensubstanz, wird der Firma


ES Mobile Schlammentwässerung GmbH + Co.KG
Lembergerstraße 24
74391 Erlingheim


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 11.02.2021 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

153.510,00 €  inkl. 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö 6
zum Seitenanfang

5.7. Nutzungsänderung eines best. Ladens zu einer Physiotherapiepraxis, Baugrundstück Wilhelm-Lux-Straße 1, Marktplatz 41 a, 41 b, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 118

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.7

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 34 und 36 BauGB sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144 und 145 BauGB werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Baugrundstück Cronheim 246, Gemarkung Cronheim, Flur-Nr.: 138/19

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.6

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ im Hinblick auf die Überschreitung des maximalen Dachüberstands an der Traufseite wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.5. Umnutzung Ladenfläche in Wettbüro, Baugrundstück Nürnberger Straße 48, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 518/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5.4. Neubau einer Rettungswache mit Praxisräumen, Baugrundstück Nähe Nürnberger Straße, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 630/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Walkmühle“ festgesetzten Art der baulichen Nutzung hinsichtlich des Neubaus einer Rettungswache im Gewerbegebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Walkmühle“ im Hinblick auf
  • die Nichteinhaltung der Dacheindeckung und
  • die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Walkmühle“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.3. Errichtung einer Eingangsüberdachung zwischen Wohnhaus und Garage und Anbau eines „kalten“ Wintergartens an das best. Wohnhaus, Baugrundstück Zur Sonnenwiese 23, Gemarkung Frickenfelden, Flur-Nr.: 303/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Dacheindeckung wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Frickenfelden, „Sonnenwiese“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.2. Anbau von Kinderzimmern an das best. Wohnhaus, Baugrundstück Zeppelinstraße 14, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 553/127

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Dachneigung wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5.1. Nutzungsänderung des bestehenden Recycling- und Wertstoffhofs zu Lagerräumen des städtischen Bauhofs und Errichtung einer Überdachung der bestehenden Lagerboxen; Aufstellen eines Notstromaggregats, Baugrundstück Am Sportplatz 11, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 1100

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB.

  1. Der Erteilung einer Ausnahme von der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ festgesetzten Art der baulichen Nutzung hinsichtlich der Nutzungsänderung zu Lagerräumen in einer Gemeinbedarfsfläche für Recyclinghof wird zugestimmt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Vorgaben zu Außenwandverkleidungen wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 3. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 10.03.2021 ö Vorberatung 5
Datenstand vom 17.03.2021 09:30 Uhr