Datum: 27.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4 Zweckverband Altmühlsee; Sachstandsbericht und allgemeine Informationen
3.2 Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung
3.1 Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung
3 Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Satzungsbeschluss
1 Neuerlass der Satzung über die Jahrmärkte der Stadt Gunzenhausen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 1.pdf
Download Anlage zu TOP 2.pdf

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö 5
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4. Zweckverband Altmühlsee; Sachstandsbericht und allgemeine Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö Vorberatung 4
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3.2. Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Durch die Neuregelung in der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021 dürfen Bewohnerinnen und Bewohner des BvS–Heimes die Einrichtung wieder verlassen und betreten.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass damit der Schutz, insbesondere der Bewohnerinnen und Bewohner vor Corona-Virus-Infektionen, gegebenenfalls mit schweren und tödlichen Verläufen, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind deshalb auf die Risiken, die aus dem Verlassen des Heimes und der Entscheidung gegen eine Schutzimpfung resultieren, ausdrücklich hinzuweisen.

Darüber hinaus soll weiter versucht werden, Corona-Virus-Infektionen vom Burkhard-von-Seckendorff-Heim und deren Folgen, möglichst von der Einrichtung und der dort lebenden und arbeitenden Menschen fernzuhalten.

Deshalb sollen sich die nicht oder nicht vollständig Geimpften regelmäßig testen lassen. Die Testung soll bei Rückkehr in das Heim bzw. bis spätestens 48 Stunden danach erfolgen.
Der vorgenannte Personenkreis soll mindestens einmal pro Woche, aber auch anlassbezogen, getestet werden. Dies gilt auch anlassbezogen für Bewohnerinnen und Bewohner, die das Heim nicht verlassen.
Damit sollen möglichst die in das Heim getragenen Infektionen erkannt werden.
Die Testung kann im Wege von PCR-Tests in einem der Testzentren oder durch Schnelltests in den eingerichteten Teststationen gegen Nachweis, beziehungsweise durch Schnelltests unter Aufsicht von Mitarbeitern oder Beauftragten des Heimes erfolgen.

Die Kosten der Testungen, sofern diese im Heim stattfinden, trägt die Hospitalstiftung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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3.1. Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Durch die Neuregelung in der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021 dürfen Bewohnerinnen und Bewohner des BvS–Heimes die Einrichtung wieder verlassen und betreten.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass damit der Schutz, insbesondere der Bewohnerinnen und Bewohner vor Corona-Virus-Infektionen, gegebenenfalls mit schweren und tödlichen Verläufen, nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind deshalb auf die Risiken, die aus dem Verlassen des Heimes und der Entscheidung gegen eine Schutzimpfung resultieren, ausdrücklich hinzuweisen.

Darüber hinaus soll weiter versucht werden, Corona-Virus-Infektionen vom Burkhard-von-Seckendorff-Heim und deren Folgen, möglichst von der Einrichtung und der dort lebenden und arbeitenden Menschen fernzuhalten.

Deshalb müssen sich die nicht oder nicht vollständig Geimpften regelmäßig testen lassen. Die Testung soll bei Rückkehr in das Heim bzw. bis spätestens 48 Stunden danach erfolgen.
Der vorgenannte Personenkreis soll mindestens einmal pro Woche, aber auch anlassbezogen, getestet werden. Dies gilt auch anlassbezogen für Bewohnerinnen und Bewohner, die das Heim nicht verlassen.
Damit sollen möglichst die in das Heim getragenen Infektionen erkannt werden.
Die Testung kann im Wege von PCR-Tests in einem der Testzentren oder durch Schnelltests in den eingerichteten Teststationen gegen Nachweis, beziehungsweise durch Schnelltests unter Aufsicht von Mitarbeitern oder Beauftragten des Heimes erfolgen.

Die Kosten der Testungen, sofern diese im Heim stattfinden, trägt die Hospitalstiftung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 12

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3. Coronabedingte Lockerungen für Bewohnerinnen und Bewohner im Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö Vorberatung 3
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich der Industriestraße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 594/1 (Teilfläche), 597, 598, 598/4, 598/5, 606/1, 608, 617, 620, 622/4, 622/6, 622/7, alle Gemarkung Gunzenhausen; Umsetzung Einzelhandels- und Zentrenkonzept; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 5. Sitzung (16./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 19.05.2021 ö Vorberatung 7
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 19.05.2021, lfd.-Nr. 124, beschließt der Stadtrat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung:


- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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1. Neuerlass der Satzung über die Jahrmärkte der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung 4. Sitzung (11./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG 18.05.2021 ö Beschliessend 2
Stadtrat 7. Sitzung (16./XV) des STADTRATES 27.05.2021 ö 1

Beschluss

Die

Satzung über Jahrmärkte der Stadt Gunzenhausen
(Jahrmarktsatzung)

wird erlassen.


Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 10:05 Uhr