Datum: 14.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:15 Uhr bis 16:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des Bebauungsplanes "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Änderungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Änderungs- und Billigungsbeschluss
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5.2 Errichtung einer Stützmauer und eines Doppelstabmattenzauns, Baugrundstück Hummelweg 8, Gemarkung Frickenfelden, Flur-Nr.: 303/46
5.1 Errichtung eines Bindemittelsilos, Baugrundstück Oettinger Straße 11, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 887
5 Baugesuche
4 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des Bebauungsplanes "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Vorberatung 1
Stadtrat 8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES 24.06.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

1.        Der Antrag vom 27.05.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Frickenfelden I“ durch Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans „Frickenfelden I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden (Spitalfeldstraße/Weinstraße), zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der Berichtigung ohne separates Änderungsverfahren. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der 7. Änderung beträgt ca. 1,3 ha.

3.        Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat 8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES 24.06.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, wird zur Ausweisung des Baugebiets Reutberg III wie folgt geändert:
  • Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1520/42, Gemarkung Gunzenhausen und Fl.-Nr. 308/1 (Teilfläche) Gemarkung Oberasbach von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz/Spielplatz" in eine Wohnbaufläche;
  • im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 308, Gemarkung Oberasbach von einer Siedlungsfläche im ländlichen Bestand zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Bolzplatz/Spielplatz";
  • im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1520 (Teilfläche) und 1520/157 (Teilfläche), beide Gemarkung Gunzenhausen von einer Siedlungsfläche im ländlichen Bestand (Grünfläche) in eine Wohnbaufläche;
  • im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 1519/18 (Teilfläche) sowie Fl.-Nr. 1394/35 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen und Fl.-Nr. 300 (Teilfläche) von einer Grünfläche in eine öffentliche Straßenfläche;
  • im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1520/111 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen von einer Wohnbaufläche in eine öffentliche Straßenfläche sowie Grünfläche;
  • im Bereich des Grundstücks Fl.-Nr. 1393, Gemarkung Gunzenhausen von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Grünfläche sowie Fläche für Abwasserbeseitigung.

  1. Der Entwurf der 32. Flächennutzungsplanänderung des Ingenieurbüros Christofori und Partner, Heilsbronn mit Datum vom 14.06.2021 wird gebilligt.

  1. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird der Bebauungsplan „Reutberg III“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets aufgestellt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö 6
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5.2. Errichtung einer Stützmauer und eines Doppelstabmattenzauns, Baugrundstück Hummelweg 8, Gemarkung Frickenfelden, Flur-Nr.: 303/46

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Frickenfelden, „Sonnenwiese“ bezüglich der Unzulässigkeit von Stützmauern zur Straßenseite wird erteilt. Voraussetzung hierfür ist, dass der ebenfalls im Widerspruch zu den Festsetzungen errichtete Zaun sowie das Tor so gekürzt werden, dass sie – gemessen vom Gelände an der Grundstücksgrenze – eine Höhe von 1,25 m inklusive Stützmauer nicht überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5.1. Errichtung eines Bindemittelsilos, Baugrundstück Oettinger Straße 11, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr.: 887

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Vorberatung 5
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4. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Aufstellung vom 02.06.2021 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 6. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 14.06.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat 8. Sitzung (17./XV) des STADTRATES 24.06.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 300 (Teilfläche), 300/1, 308, 308/1, alle Gemarkung Oberasbach sowie im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1394/35, 1393, 1519/18, 1520, 1520/42, 1520/124 (Teilfläche), 1520/144 (Teilfläche), 1520/111, 1520/145, 1520/153, 1520/156, 1520/157 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird der Bebauungsplan „Reutberg III“ zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets aufgestellt. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 8,6 ha.

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Reutberg III“ samt Begründung und Umweltbericht des Ingenieurbüros Christofori und Partner, Heilsbronn mit Datum vom 14.06.2021 wird gebilligt.

  1. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans wird der rechtswirksame Flächennutzungsplan zur Anpassung an den Entwurf des Bebauungsplans geändert.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.06.2021 12:30 Uhr