Datum: 29.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vortrag Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal Referent: Dipl.-Biologe Dietmar Herold
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5 Weiterentwicklung des ÖPNV und der nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität in Gunzenhausen
4 Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH
3 Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI; Vergabe der Architektenleistungen gemäß VgV-Verfahren für die Leistungsphasen 1 und 2
2 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gunzenhausen (EBS); Festsetzung und Erhebung der endgültigen Erschließungsbeiträge für die Erschließungsstraßen "Katzenwasen" im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof "Süd-Ost"; Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 3 BauGB

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1. Vortrag Lebensraum Mittelfränkisches Altmühltal Referent: Dipl.-Biologe Dietmar Herold

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö Vorberatung 1
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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö 6
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5. Weiterentwicklung des ÖPNV und der nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität in Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Weiterentwicklung des ÖPNV ist – neben dem Radverkehr - ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Gunzenhausen. Dies gilt es kontinuierlich auszubauen um den Verkehr CO2-neutral zu gestalten.

  1. Die Aufgaben des ÖPNV in Gunzenhausen, derzeit 
    - der Betrieb eines Stadtbusbüros, 
    - die Stadtbus-, Kirchweihbus-, Rufbus- und Freizeitbuslinien 
    sollen künftig einer eigenen „Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen (MVG-GUN) übertragen werden. Diese neue Gesellschaft wird als 100%ige Tochter der Stadt Gunzenhausen geführt. Ein Gesellschaftsvertrag ist zeitnah auszuarbeiten.

  1. Die neue Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH hat neben den bisherigen ÖPNV-Aufgaben, den Auftrag nachhaltige und klimafreundliche Mobilitätsangebote zu fördern. Dies sollen insbesondere sein:

    a) Mobilitätszentrum und ggfs. touristische Anlaufstelle am Bahnhof
    b) Digitalisierung von Fahrgastinformationen
    c) Vermietung von Elektro-Fahrzeugen
    d) Förderung von Carsharingprojekten
    e) Verwaltung von Fahrradabstellplätzen und eines Fahrradparkhauses 
        am Bahnhof, Fahrrad- und Lastenradverleih mit Reparaturwerkstatt und
        Umkleidemöglichkeiten für Radfahrer am Bahnhof
    f) E-Ladestationen für E-Autos und E-Fahrräder
    g) Verwaltung der gewerblichen oder wohnwirtschaftlichen Nutzung 
       des Bahnhofsgebäudes

  1. Die bisher den Stadtwerken Gunzenhausen übertragenen ÖPNV-Aufgaben werden zum 01.01.2022 auf die neue „Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH Gunzenhausen (MVG-GUN)“ übertragen. 

  1. Die neue Mobilitäts- und Verkehrs- GmbH übernimmt die wesentlichen Verträge von den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH, insbesondere die Betriebsführungsverträge mit der Fa. Barthel (Stadtbus- und Kirchweihbusverkehr), der Fa. Fuchs (Rufbusverkehr) und mit der Fa. Bauer & Schlecht (Freizeitverkehr).

  1. Die Übertragung der Konzessionen für die o.g. Verkehre an die neue Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH ist bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.
  2. Die neue Mobilitäts- und Verkehrs GmbH erhält ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € und zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit 625.000 € als Kapitaleinlage.

  1. Das bisher bei den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH eingesetzte Personal für den ÖPNV (2 Mitarbeiter) soll auch in der neuen Mobilitäts- und Verkehrs-GmbH eingesetzt werden.

  1. Die Stadt Gunzenhausen beantragt gemäß Art. 9 Abs. 1 BayÖPNVG die Übernahme der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft (Art. 8 BayÖPNVG) vom Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für die Nahverkehrsbeziehungen, die im Wesentlichen auf das Gebiet der Stadt Gunzenhausen beschränkt sind. 

    Dies sind im Einzelnen: 

    Zum 01.01.2022:
    - Stadtbuslinien VGN-Linien-Nr. 640, 640.1 und 641
    - Kirchweihbuslinien VGN-Linien-Nr. 641k – 646k

    Zum 01.01.2024:
    - Rufbuslinien VGN-Linien-Nr. 642.1 – 642.5

    Außerdem sollte für folgende Linien, deren Nahverkehrsbeziehungen über das Stadtgebiet von Gunzenhausen hinausgehen, die Aufgabenträgerschaft zum 01.01.2022 beantragt werden:

    - Freizeitbuslinien VGN-Linien-Nr. 689 und 699

    Die Stadt beantragt ergänzend beim Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Beibehaltung der jährlichen Grundförderung in Höhe von 40.000 € für die Dienstleistungen und Aufwendungen für den ÖPNV.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö Vorberatung 4
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3. Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes; Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI; Vergabe der Architektenleistungen gemäß VgV-Verfahren für die Leistungsphasen 1 und 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Architektenleistungen für die Leistungsphasen 1 und 2, gemäß HOAI 2021, Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1, entsprechend des Ergebnisses des VgV-Verfahrens für die Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes in Gunzenhausen an das Büro

Raith Architekten GmbH
Riedenburger Straße 20
93309 Kelheim

mit einer Honorarsumme von rund 60.000,-- € brutto, einschl. 19% MwSt., einschl. 10 % Umbauzuschlag, einschl. 3 % Nebenkosten zu vergeben, unter dem Vorbehalt eines möglichen Einspruchs aus dem Kreis der Mitbewerber. Die Leistungen werden stufen- und abschnittsweise übertragen. Die vorläufige Gesamthonorarsumme beträgt 565.262,26 € einschl. Mehrwertsteuer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gunzenhausen (EBS); Festsetzung und Erhebung der endgültigen Erschließungsbeiträge für die Erschließungsstraßen "Katzenwasen" im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof "Süd-Ost"; Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 7. Sitzung (18./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 12.07.2021 ö Vorberatung 1
Stadtrat 9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES 29.07.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 12.07.2021, lfd. Nr. 133 beschließt der Stadtrat, dass die gegenwärtige tatsächliche Ausbausituation der Erschließungsstraßen „Katzenwasen“ im Baugebiet Gunzenhausen-Schlungenhof „Süd-Ost“ trotz der Abweichungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

       Privatisierung und Entwidmung des südlich des Haidweihergrabens gelegenen Teilstücks 
der östlichen Stichstraße und
       Errichtung eines Wendehammers am Ende der verbleibenden östlichen Stichstraße 
nördlich des Haidweihergrabens

dem Planungswillen der Stadt Gunzenhausen entspricht und die Erschließungsanlagen damit als endgültig hergestellt gelten. Das sich durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergebende Bauprogramm wird entsprechend des tatsächlichen Ausbaus angepasst.

Die anteiligen Kosten für das privatisierte Teilstück der östlichen Stichstraße sowie die Kosten für den Wendehammer werden nicht auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2021 10:58 Uhr