Datum: 22.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:37 Uhr bis 16:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4 Sportförderung 2021
3 Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG); Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie für die Monate Januar bis Mai 2021
2 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 29.07.2021 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft
1 Sportförderung; Zuschuss an den SV Cronheim 1962 e.V. für die Erweiterung und Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung am Sportplatz

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö 5
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4. Sportförderung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

I. Die Sportförderung 2021 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                3.964 Erwachsene        á   5,00 €        =        19.820,00 €
und für                                 1.083 Jugendliche        á 10,00 €        =        10.830,00 €
sowie einmal den Mindestzuschuss                                á 50,00 €        =               50,00 €
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =        ./.    35,00 €
                                                                               ------------------------- 
Barzuschuss insgesamt                                                                30.665,00 €

Darüberhinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:   

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2021 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2021 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 25.111,97 €.

3. Sonderzuwendungen:   

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:   

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme. 

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren. 
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2020 zur Kenntnis: 

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 67.875,75 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 6.055,00  
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.121,89 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 0,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2021 beträgt 141.829,61 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bayer. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG); Ersatz von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie für die Monate Januar bis Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt zur Kenntnis, dass der Ersatz der Elternbeiträge gemäß 416. Newsletter vom 13.04.2021 des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales für die Monate Januar bis Mai 2021 vom Freistaat Bayern mit Pauschalbeträgen durchgeführt wird. Den Kommunen ist es freigestellt, sich mit ca. 30 % zu beteiligen. 

Die Stadt Gunzenhausen übernimmt den vom Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen anteiligen freiwilligen Beitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021 in Höhe von ca. 5.790 € für die beiden Kinderhorte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 29.07.2021 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 23.06.2021 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 29.07.2021 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 und 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse. 

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls der weiteren Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 31.08.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1. Sportförderung; Zuschuss an den SV Cronheim 1962 e.V. für die Erweiterung und Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung am Sportplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 4. Sitzung (7./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 22.09.2021 ö Beschliessend 1

Beschluss

Auf Antrag vom 31.08.2021 gewährt die Stadt Gunzenhausen dem SV Cronheim 1962 e.V. 
für die Erweiterung und Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung am Sportplatz 
einen freiwilligen Sportförderungszuschuss in Höhe von bis zu

10.200,00 €.

Dieser Betrag entspricht rd. 15 v.H. der förderfähigen Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 68.240,00 €.

Die Auszahlung des städtischen Zuschusses erfolgt entsprechend dem Baufortschritt gegen Nachweis der angefallenen Kosten. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Kosten sowie 
deren Finanzierung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen. Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens ab dem 1. Januar 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2021 11:32 Uhr