Datum: 23.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Stiftungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:02 Uhr bis 15:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4.1 Sonnenstraße 4 - Ehemalige Metzgerei Rebelein
4 Sonstiges und Bekanntgaben
3 Jahresrechnung 2020 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Rechnungsergebnis
2 Jahresrechnung 2020 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
1 Jahresabschluss 2019 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

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4.1. Sonnenstraße 4 - Ehemalige Metzgerei Rebelein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 23.09.2021 ö Vorberatung 4.1
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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 23.09.2021 ö 4
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3. Jahresrechnung 2020 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 23.09.2021 ö Beschliessend 3
Stadtrat 10. Sitzung (19./XV) des STADTRATES 30.09.2021 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.        Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2020 der Hospitalstiftung Gunzenhausen, die in den wesentlichen Summen wie folgt abschließt:

Verwaltungshaushalt
Soll-Einnahmen und -Ausgaben        439.310,56 EUR

Vermögenshaushalt
Soll-Einnahmen und -Ausgaben        288.818,22 EUR

Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt        245.818,22 EUR

Zuführung zur allgemeinen Rücklage        270.818,22 EUR

2.        Die Jahresrechnung 2020 wird zur örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnung 2020 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 23.09.2021 ö Beschliessend 2
Stadtrat 10. Sitzung (19./XV) des STADTRATES 30.09.2021 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2020 wird der Bildung bzw. Übertragung folgender Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt der Hospitalstiftung Gunzenhausen zugestimmt:

       HHSt. 8800.9320         Grunderwerb        Übertragung alter HAR        72.154,83 EUR
                        Bildung neuer HAR        50.000,00 EUR
                               122.154,83 EUR
                       
       HHSt. 8800.9400 -        Sanierung von Wohn- und
               Geschäftshäusern        Übertragung alter HAR          42.268,00 EUR

Gesamt:                        164.422,83 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1. Jahresabschluss 2019 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (9./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 23.09.2021 ö Beschliessend 1
Stadtrat 10. Sitzung (19./XV) des STADTRATES 30.09.2021 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2019 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 724.018,07 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2020 in Höhe von 360.087,96 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage und in Höhe von 56.155,30 Euro durch eine Verringerung des Gewinnvortrages auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 307.774,81 Euro kann im Jahr 2020 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2020 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2019 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2022 13:42 Uhr