Datum: 16.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Stiftungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:40 Uhr bis 14:56 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
2 Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Gebäude 1 und 3; Auftragsvergabe der Unterhalts- und Glasreinigung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
3 Sonstiges und Bekanntgaben
1.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2021

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2. Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Gebäude 1 und 3; Auftragsvergabe der Unterhalts- und Glasreinigung für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Unterhalts- und Glasreinigung im Burkhard-von-Seckendorff-Heim für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird der Firma 

Blank GmbH
Raiffeisenstraße 31
91438 Bad Windsheim

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 23.10.2020 unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 04.11.2020 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 

91.978,04 € einschl. 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö 3
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1.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 1.3
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



461.600  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



550.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.697.900  €
8.052.500  €
354.600  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



480.200  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.





§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.












§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.000.000 €

festgesetzt.

















§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 1.2
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2021 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        7.697.900  Euro
               in den Aufwendungen mit        8.052.500  Euro
               Fehlbetrag        354.600  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        480.200  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 1.1
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        461.600  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        550.000  Euro

insgesamt        1.011.600  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Vorberatung 1
Datenstand vom 23.11.2021 10:06 Uhr