Datum: 25.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:52 Uhr bis 19:52 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.3 Eisbahn
3.2 Anträge
3.1 Siegel Kommunale IT-Sicherheit
3 Sonstiges und Bekanntgaben
2 Neubau einer Kindertagesstätte mit 56 Kindergartenplätzen (davon 2 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder), 24 Kinderkrippenplätzen und 25 Hortplätzen durch das BRK - Kreisverband Südfranken in Frickenfelden; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen
1.4 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 - Stellenplan -
1.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021
1 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2021

zum Seitenanfang

3.3. Eisbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Vorberatung 3.3
zum Seitenanfang

3.2. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Vorberatung 3.2
zum Seitenanfang

3.1. Siegel Kommunale IT-Sicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Vorberatung 3.1
zum Seitenanfang

3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö 3
zum Seitenanfang

2. Neubau einer Kindertagesstätte mit 56 Kindergartenplätzen (davon 2 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder), 24 Kinderkrippenplätzen und 25 Hortplätzen durch das BRK - Kreisverband Südfranken in Frickenfelden; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (8./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 16.11.2021 Vorberatung 2
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

1.        Zur weiteren Deckung des mit Beschluss des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 25.11.2021 anerkannten zusätzlichen Bedarfes stimmt der Stadtrat dem Neubau einer Kindertagesstätte mit 56 Kindergartenplätzen (davon 2 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder), 24 Kinderkrippenplätzen und 25 Hortplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 54/6, Gem. Frickenfelden nach der Planung des Ingenieurbüro Ritzer, Pleinfeld vom 05.11.2021 mit voraussichtl. Gesamtkosten von rd. 4.780.000,00 EUR zu. Diese Platzerhöhung führt auch zu einer höheren zuwendungsfähigen Hauptnutzfläche nach FA-ZR.

2.        Der bisher mit dem Beschluss des Stadtrates Nr. 118 vom 24.06.2021 beschlossene Baukostenzuschuss für den Neubau der Kindertagesstätte wird deshalb, wie folgt, neu festgesetzt:

  1. Baukostenzuschuss in Höhe der voraussichtlich nach FA-ZR
    förderfähigen Kosten (einschließlich Flächenüberschreitung 10 v.H.)        3.952.900,00 EUR

  1. Freiwilliger Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen i.H.v. voraussichtlich        460.000,00 EUR
über einen Zeitraum von 25 Jahre (max. in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten
[gem. aktueller Schätzung 850.000,00 EUR], allerdings nur bis zur Höhe des 
Eigenanteils des BRK ohne Grundstückskosten)

c)        Übernahme des tatsächlichen Zinsaufwandes für die Vorfinanzierung der von der Stadt Gunzenhausen übernommenen Mehrkosten (siehe Buchstabe b) über voraussichtlich        33.000,00 EUR
(Berechnung basiert auf aktuellem Zinssatz von 0,55% p.a.)

3.        Auf der Grundlage des neuen Baukostenzuschusses wird dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem BRK, Kreisverband Südfranken, Weißenburg i.Bay., nach dem Entwurf der Verwaltung zugestimmt. Der Vereinbarungsentwurf ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

Für den Baukostenzuschuss wurden bereits 200.000 EUR und 1.900.000,00 EUR an Verpflichtungs-ermächtigungen im Haushalt 2021 veranschlagt. Die restlichen Mittel sind entsprechend im Haushaltsjahr 2022 bzw. 2023 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 1.3
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 30 vom 16.11.2021) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



461.600  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



550.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.697.900  €
8.052.500  €
354.600  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



480.200  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.












§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.












§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.000.000 €

festgesetzt.

















§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 - Stellenplan -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 17.11.2020 (Beschluss-Nr. 14) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2021 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 1.2
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 29 vom 16.11.2021) beschließt der Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2021 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        7.697.900  Euro
               in den Aufwendungen mit        8.052.500  Euro
               Fehlbetrag        354.600  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        480.200  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 5. Sitzung (10./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 16.11.2021 ö Beschliessend 1.1
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 28 vom 16.11.2021) beschließt der Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2021 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        461.600  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        550.000  Euro

insgesamt        1.011.600  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (21./XV) des STADTRATES 25.11.2021 ö Vorberatung 1
Datenstand vom 18.05.2022 10:06 Uhr