Datum: 16.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:46 Uhr bis 18:46 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Stadt Gunzenhausen
1.1 Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Ehalt
1.2 Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache
1.3 Beschlussfassungen zum Haushalt 2022
1.3.1 HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
1.3.2 HAUSHALTSPLAN 2022 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2021 bis 2025
1.3.3 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 - Stellenplan -
1.3.4 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
9.2 ÖPNV
9.1 Anträge
9 Sonstiges und Bekanntgaben
8 Ehrungen
7 Nationale Klimaschutzinitiative; Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel mit Lebensmitteln" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 86" zur Erweiterung der zulässigen Nutzungsart für Kfz-Autoteilehandel sowie Lager für Kfz-Teile und Zubehör; Antrag vom 22.11.2021; Änderungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Spitalwald" im Bereich des Grundstücks "Lindleinswasenstraße 56" durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Raum für Bankautomaten; Antrag vom 15.11.2021; Änderungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Befristung der bestehenden Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I, II, III/1, III/2, IV, V, VI, VII zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2022; Beschlussfassung
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2022
9.4 Buch Klimawandel
9.3 Jahresrückblick 2021

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1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 1
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1.1. Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Ehalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 1.1
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1.2. Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 1.2
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1.3. Beschlussfassungen zum Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 1.3
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1.3.1. HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 1.3.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        41.481.700  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        13.804.600  Euro

insgesamt        55.286.300  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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1.3.2. HAUSHALTSPLAN 2022 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2021 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 1.3.2

Beschluss

Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der  STADT GUNZENHAUSEN  für die Jahre 2021 bis 2025 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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1.3.3. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 - Stellenplan -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 1.3.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 17.11.2021 (Beschluss Nr. 38) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beamte und Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Probe- und Ausbildungszeit der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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1.3.4. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



41.481.700 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



13.804.600 €
ab.

















§ 2


















Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen



und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf



7.800.000 €
festgesetzt.
2

       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



1.327.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

385 v. H.











b)
für die Grundstücke (B)


370 v. H.










2.
G e w e r b e s t e u e r



320 v. H.




§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


3.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.












Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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9.2. ÖPNV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 9.2
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9.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 9.1
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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö 9
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8. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 8
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7. Nationale Klimaschutzinitiative; Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

1.        Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Nationalen Klimaschutzinitiative die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes (iKSK), inklusive einer auf zwei Jahre befristeten, geförderten Stelle für das „Klimaschutzmanagement“ zu beantragen.

2.        Die Verwaltung wird weiter beauftragt, die Stelle eines/einer staatlich geförderten Klimaschutzmanagers/in*, vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides des unter 1) genannten Förderantrages, zu schaffen.

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 5.2
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2021, lfd. Nr. 174 beschließt der Stadtrat:

Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 08.11.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel mit Lebensmitteln" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 86" zur Erweiterung der zulässigen Nutzungsart für Kfz-Autoteilehandel sowie Lager für Kfz-Teile und Zubehör; Antrag vom 22.11.2021; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2021, lfd. Nr. 172 beschließt der Stadtrat:

Der Antrag vom 22.11.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel mit Lebensmitteln“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1447/1 (Teilfläche), 1447/3, 1447/6, 1505/20 (Teilfläche), 1382 (Teilfläche), 1444/3 (Teilfläche), 1447/2 (Teilfläche) und 1452/23 Teilfläche, alle Gemarkung Gunzenhausen (Weißenburger Straße 86), zur Ergänzung der zulässigen Nutzungsarten (Autoteilehandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 300 m² und Lagerflächen für den Autoteilehandel) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1 ha. 

Durch den Antragsteller ist spätestens bis zur Billigung des Änderungsentwurfs eine schriftliche Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der geplanten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und hinsichtlich der Ergänzung des Durchführungsvertrags vorzulegen. 

Der Durchführungsvertrag zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Gunzenhausen ist entsprechend zu ergänzen. Die Ergänzung zum Durchführungsvertrag ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen. Ohne entsprechende Ergänzung des Durchführungsvertrags behält sich die Stadt das Recht vor das Bebauungsplanänderungsverfahren einzustellen.

Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Der Antragsteller ist darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Stadt durch die Einleitung des Änderungsverfahrens nicht in ihrer Planungshoheit beschränkt ist. Sie wird insbesondere nicht dazu verpflichtet, die Bebauungsplanänderungssatzung zu erlassen. Sie kann das Verfahren jederzeit einstellen oder es mit einem anderen Inhalt zu Ende bringen, ohne dass dies zu Ersatzansprüchen gegen die Stadt führt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Spitalwald" im Bereich des Grundstücks "Lindleinswasenstraße 56" durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Raum für Bankautomaten; Antrag vom 15.11.2021; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2021, lfd. Nr. 171 beschließt der Stadtrat:

Der Antrag vom 15.11.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Spitalwald“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1595/247, Gemarkung Gunzenhausen (Lindleinswasenstraße 56), zur Errichtung eines 
4-geschossigen Mehrfamilienhauses mit integriertem Bankraum wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1.200 m². 

Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von der Antragstellerin vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Befristung der bestehenden Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I, II, III/1, III/2, IV, V, VI, VII zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2022; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2021, lfd. Nr. 170 beschließt der Stadtrat, die Geltungsdauer der Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I „Altstadtsanierung“; II „Hospet“; III/1 „Nördliche Altstadt“; III/2 „Nördliche Altstadt“; IV „Westliche Altstadt“; V „Kirchenviertel“; VI „Östliche Altstadt“; VII „Südliche Vorstadt“ auf den 31.12.2022 zu befristen. 

Nach Abschluss der notwendigen Vorarbeiten zur Evaluierung und Überarbeitung bzw. Anpassung der Sanierungsziele und Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sind dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt bzw. dem Stadtrat die Ergebnisse zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 1
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Auf Grund der Empfehlung des Auschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 
(Beschluss Nr. 169 vom 01.12.2021) beschließt der Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2022 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Modernisierungsgutachten Bahnhofsgebäude (Vorplanung)        60.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        10.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                   50.000,00 €
  • Neugestaltung des Rathaushofes         320.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
  • Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        10.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        816.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9.4. Buch Klimawandel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 9.4
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9.3. Jahresrückblick 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Vorberatung 9.3
Datenstand vom 02.05.2022 10:27 Uhr