Datum: 01.12.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:57 Uhr bis 17:57 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
9 Sonstiges und Bekanntgaben
8 Haushalt 2022 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm
7.3 Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage, Baugrundstück Streudorf 122, Flur-Nr.: 1/11, Gemarkung Streudorf
7.2 Neubau Einfamilienhaus mit Fertiggarage, Baugrundstück Frauenknechtstraße 17b, Flur-Nr.: 1565/16, Gemarkung Gunzenhausen
7.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Baugrundstück Spitalstraße 26, Flur-Nr.: 437, Gemarkung Gunzenhausen (Antrag auf Vorbescheid)
7 Baugesuche
6 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
5.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss
5.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden
4 Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel mit Lebensmitteln" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 86" zur Erweiterung der zulässigen Nutzungsart für Kfz-Autoteilehandel sowie Lager für Kfz-Teile und Zubehör; Antrag vom 22.11.2021; Änderungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Spitalwald" im Bereich des Grundstücks "Lindleinswasenstraße 56" durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Raum für Bankautomaten; Antrag vom 15.11.2021; Änderungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Befristung der bestehenden Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I, II, III/1, III/2, IV, V, VI, VII zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2022; Beschlussfassung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2022

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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö 9
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8. Haushalt 2022 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 8
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7.3. Tektur: Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage, Baugrundstück Streudorf 122, Flur-Nr.: 1/11, Gemarkung Streudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 7.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf Süd II“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze im Westen wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Streudorf Süd II“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Neubau Einfamilienhaus mit Fertiggarage, Baugrundstück Frauenknechtstraße 17b, Flur-Nr.: 1565/16, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 7.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf 
-die Nichteinhaltung der Zahl der Vollgeschosse,
-die Nichteinhaltung der Dachform und –neigung
-die Überschreitung des Kniestocks und
-die Überschreitung der Grundflächenzahl
 wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Süd, Teilbaugebiet II“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Baugrundstück Spitalstraße 26, Flur-Nr.: 437, Gemarkung Gunzenhausen (Antrag auf Vorbescheid)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 7
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6. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Aufstellung vom 19.11.2021 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 5.2
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 08.11.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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5.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf, mit der Maßgabe, dass die Mindestfläche für PV-Anlagen auf dem Gebäude 50% betragen muss, mit Datum vom 08.11.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 5
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4. Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Einzelhandel mit Lebensmitteln" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 86" zur Erweiterung der zulässigen Nutzungsart für Kfz-Autoteilehandel sowie Lager für Kfz-Teile und Zubehör; Antrag vom 22.11.2021; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Antrag vom 22.11.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Einzelhandel mit Lebensmitteln“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1447/1 (Teilfläche), 1447/3, 1447/6, 1505/20 (Teilfläche), 1382 (Teilfläche), 1444/3 (Teilfläche), 1447/2 (Teilfläche) und 1452/23 Teilfläche, alle Gemarkung Gunzenhausen (Weißenburger Straße 86), zur Ergänzung der zulässigen Nutzungsarten (Autoteilehandel mit einer Verkaufsfläche von maximal 300 m² und Lagerflächen für den Autoteilehandel) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1 ha. 

Durch den Antragsteller ist spätestens bis zur Billigung des Änderungsentwurfs eine schriftliche Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer hinsichtlich der geplanten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und hinsichtlich der Ergänzung des Durchführungsvertrags vorzulegen. 

Der Durchführungsvertrag zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Gunzenhausen ist entsprechend zu ergänzen. Die Ergänzung zum Durchführungsvertrag ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen. Ohne entsprechende Ergänzung des Durchführungsvertrags behält sich die Stadt das Recht vor das Bebauungsplanänderungsverfahren einzustellen.

Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Der Antragsteller ist darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Stadt durch die Einleitung des Änderungsverfahrens nicht in ihrer Planungshoheit beschränkt ist. Sie wird insbesondere nicht dazu verpflichtet, die Bebauungsplanänderungssatzung zu erlassen. Sie kann das Verfahren jederzeit einstellen oder es mit einem anderen Inhalt zu Ende bringen, ohne dass dies zu Ersatzansprüchen gegen die Stadt führt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Spitalwald" im Bereich des Grundstücks "Lindleinswasenstraße 56" durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Raum für Bankautomaten; Antrag vom 15.11.2021; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der Antrag vom 15.11.2021 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Spitalwald“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1595/247, Gemarkung Gunzenhausen (Lindleinswasenstraße 56), zur Errichtung eines 4-geschossigen Mehrfamilienhauses mit integriertem Bankraum wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 1.200 m². 

Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von der Antragstellerin vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Befristung der bestehenden Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I, II, III/1, III/2, IV, V, VI, VII zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2022; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat, die Geltungsdauer der Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I „Altstadtsanierung“; II „Hospet“; III/1 „Nördliche Altstadt“; III/2 „Nördliche Altstadt“; IV „Westliche Altstadt“; V „Kirchenviertel“; VI „Östliche Altstadt“; VII „Südliche Vorstadt“ auf den 31.12.2022 zu befristen. 

Nach Abschluss der notwendigen Vorarbeiten zur Evaluierung und Überarbeitung/Anpassung der Sanierungsziele und Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sind dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt bzw. dem Stadtrat die Ergebnisse zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2021 ö Beschliessend 1
Stadtrat 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES 16.12.2021 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2022 angemeldet:

Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen:
  • Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
  • Modernisierungsgutachten Bahnhofsgebäude (Vorplanung)        60.000,00 €
  • Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        15.000,00 €
2.        Grunderwerb:        10.000,00 €
3.        Ordnungsmaßnahmen:
  • Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
  • Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        100.000,00 €
  • Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                   50.000,00 €
  • Neugestaltung des Rathaushofes         320.000,00 €
4.        Baumaßnahmen:
-        Aufwertung und Neugestaltung des Eingangsbereiches im Rathaus        10.000,00 €
  • Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
  • Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        60.000,00 €
5.        Sonstiges:
  • Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        30.000,00 €
  • Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        61.000,00 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        816.000,00 €

Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 09:41 Uhr