Datum: 27.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:53 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Grünfläche in eine gemischte Baufläche im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 207 und 209, Gemarkung Cronheim (Cronheim 86 und 89); Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022; Änderungsbeschluss
6.3 Klimamanager
6.2 Friedhof
6.1 Anträge
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5 Ehrung
4 Neubau einer Kindertagesstätte mit 56 Kindergartenplätzen (davon 2 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder), 24 Kinderkrippenplätzen und 25 Hortplätzen durch das BRK – Kreisverband Südfranken in Frickenfelden; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen – Abschluss einer Vereinbarung mit dem BRK – Kreisverband Südfranken
3 Erweiterungsneubau einer integrativen Kindertagesstätte mit 30 Kindergartenplätzen (davon bis zu 10 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) durch die Lebenshilfe Altmühlfranken e.V. in Gunzenhausen, Im Hollerfeld 1; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.-Nrn. 207 und 209 der Gemarkung Cronheim (Cronheim 86 und 89) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022; Aufstellungsbeschluss

Sitzungsdokumente öffentlich
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Download Anlage zu TOP 4.pdf

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Grünfläche in eine gemischte Baufläche im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 207 und 209, Gemarkung Cronheim (Cronheim 86 und 89); Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

  1. Die Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022 auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen von einer Grünfläche zu einer gemischten Baufläche werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche eine Einbeziehungssatzung aufgestellt. 

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. Hierfür ist in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Stadtbauamt ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. 

  1. Der Vorentwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6.3. Klimamanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Vorberatung 6.3
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6.2. Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Vorberatung 6.2
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6.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Vorberatung 6.1
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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö 6
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5. Ehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Vorberatung 5
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4. Neubau einer Kindertagesstätte mit 56 Kindergartenplätzen (davon 2 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder), 24 Kinderkrippenplätzen und 25 Hortplätzen durch das BRK – Kreisverband Südfranken in Frickenfelden; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen – Abschluss einer Vereinbarung mit dem BRK – Kreisverband Südfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Beschliessend 4

Beschluss

Auf der Grundlage der mit Beschluss Nr. 154 des Stadtrates vom 25.11.2021 bewilligten Baukostenzuschüsse wird dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem BRK, Kreisverband Südfranken, Weißenburg i.Bay., nach dem Entwurf der Verwaltung zugestimmt. Der Vereinbarungsentwurf ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

Für den Baukostenzuschuss wurden bereits 200.000,00 EUR und 1.900.000,00 EUR an Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2021 sowie 600.000,00 EUR im Haushalt 2022 veranschlagt. Die restlichen Mittel sind in den folgenden Haushaltsjahren bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Erweiterungsneubau einer integrativen Kindertagesstätte mit 30 Kindergartenplätzen (davon bis zu 10 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) durch die Lebenshilfe Altmühlfranken e.V. in Gunzenhausen, Im Hollerfeld 1; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

1.        Der mit Beschluss des Stadtrates Nr. 108 vom 29.04.2021 beschlossene Baukostenzuschuss 
der Stadt Gunzenhausen für den Erweiterungsneubau einer integrativen Kindertagesstätte mit 
30 Kindergartenplätzen (davon bis zu 10 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder) durch die Lebenshilfe Altmühlfranken e.V. in Gunzenhausen, Im Hollerfeld 1, wird aufgrund der Erhöhung des förderfähigen Kostenrichtwertes wie folgt neu festgesetzt:

Baukostenzuschuss in Höhe der voraussichtlich 
nach den FA-ZR förderfähigen Kosten ca.        1.030.000,00 EUR


2.        Auf der Grundlage dieses neuen Baukostenzuschusses wird dem Abschluss einer Änderungs-vereinbarung zur Vereinbarung vom 05.05. / 10.05.2021 mit der Lebenshilfe Altmühlfranken e.V. nach dem Entwurf der Verwaltung zugestimmt. Der Entwurf der Änderungsvereinbarung ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

3.        Im Übrigen gilt der Beschluss des Stadtrates Nr. 108 vom 29.04.2021 unverändert weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.-Nrn. 207 und 209 der Gemarkung Cronheim (Cronheim 86 und 89) in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil; Anträge vom 22.12.2021 und 14.01.2022; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 2. Sitzung (24./XV) des STADTRATES 27.01.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Den Anträgen vom 22.12.2021 und 14.01.2022 auf Erlass einer Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Flur-Nrn. 207 und 209, Gemarkung Cronheim, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil wird zugestimmt. 

  1. Parallel zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung wird für die gleichen Flächen der Flächennutzungsplan von einer Grünfläche in eine gemischte Baufläche geändert.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind von den Antragstellern zu tragen. Hierfür ist in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Stadtbauamt ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

  1. Dem Stadtrat ist ein entsprechender Satzungsentwurf zur Billigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2022 14:44 Uhr