Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:24 Uhr bis 15:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Projektvorstellung Gründung eines Familienzentrums "Unser Dorf e.V." durch Frau Reitmaier und Frau Nürminger
2 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2022
3 Sportförderung 2022
4 Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindergärten
5 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Projektvorstellung Gründung eines Familienzentrums "Unser Dorf e.V." durch Frau Reitmaier und Frau Nürminger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 25.10.2022 ö Vorberatung 1
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2. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 25.10.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

Den organisierten und nicht organisierten Jugendverbänden in der Stadt Gunzenhausen werden auch im Jahr 2022 freiwillige Zuschüsse gewährt.

Die Jugendverbände erhalten pro Mitglied (bis 18 Jahre mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Stadtteile) einen Zuschuss in Höhe von 10,00 EUR.

Für die in beigefügter Aufstellung aufgelisteten 9 Jugendverbände werden für insgesamt 132 Jugendliche 

1.320,-- €

gewährt.

Die Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sportförderung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 25.10.2022 ö Beschliessend 3

Beschluss

I. Die Sportförderung 2022 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                3.936 Erwachsene        á   5,00 €        =  19.680,00 €
und für                                 1.104 Jugendliche        á 10,00 €        =  11.040,00
sowie einmal den Mindestzuschuss                                á 50,00 €        =          50,00
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =  ./.    35,00 €
                                                                                    ----------------------------- 
Barzuschuss insgesamt                                                            30.735,00 €

Darüberhinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:   

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2022 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2022 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 23.015,85 €.

3. Sonderzuwendungen:   

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:   

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme. 

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren. 
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2021 zur Kenntnis: 

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 65.110,50 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 36.030,00 € 
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.122,02 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 0,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2022 beträgt 167.013,37 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 25.10.2022 ö Beschliessend 4

Beschluss

Die Gunzenhäuser Kindertageseinrichtungen (Bereich Kindergarten) mit einem mindestens
25 %igen Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft (Faktor 1,3) erhalten von der Stadt Gunzenhausen auch für das Bewilligungsjahr 2023 eine freiwillige Förderung der Personalkosten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Träger des Kindergartens eine vom Jugendamt anerkannte Konzeption zur individuellen und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Sprachförderung vorweist und umsetzt.

Der Stadt Gunzenhausen sind die entsprechenden Personalkosten für die Unterrichtsstunden der besonderen Sprachförderung nachzuweisen. Es werden 80 % der zusätzlichen Personalkosten, jedoch höchstens 13.000 € je Kindergarten gewährt. 

Diese Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (14./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 25.10.2022 ö 5
Datenstand vom 23.01.2023 11:54 Uhr