Datum: 24.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 21:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Feststellungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Satzungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 108" zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarkts; Änderungs- und Billigungsbeschluss
6 Billigung der Sanierungsziele sowie Erlass der Sanierungssatzung "Kernstadt I" zur Neuausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebiets und Aufhebung der Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete Nrn. I, II, III/a, III/b, IV, V, VI und VII; Beschlussfassung
7 Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
8 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022
8.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
8.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
8.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 - Stellenplan -
8.4 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
9 Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschlusses 2018 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim
9.1 Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Feststellung der Jahresrechnungen
9.2 Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
10 Ermittlung der Stimmenzahl für das Schuljahr 2022/23 des Schulverbandes Stephani-Mittelschule gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG; Entsendung eines weiteren Verbandsrates für die Stadt Gunzenhausen
11 Sonstiges und Bekanntgaben
11.1 Anträge
11.2 Stadtradeln
11.3 Fachwerkstadel

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 4.pdf
Download Anlage zu TOP 6.pdf

zum Seitenanfang

1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag, 16.08.2022 bis einschließlich Freitag, 30.09.2022 statt. 

  1. Der Stadtrat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Anlage zu diesem Beschluss zur Kenntnis. 

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes werden zum Beschluss erhoben. 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Auswertung und Abwägung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

  1. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag, 16.08.2022 bis einschließlich Freitag, 30.09.2022 statt. 

  1. Der Stadtrat nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Anlage zu diesem Beschluss zur Kenntnis. 

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes werden zum Beschluss erhoben. 

  1. Die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 ff. BauGB die 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, im Bereich des geplanten Baugebiets „Reutberg III“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, in der beschlossenen Fassung mit den notwendigen Verfahrensvermerken zu versehen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Reutberg III" zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, folgende Bebauungsplansatzung:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd" im Bereich des Grundstücks "Weißenburger Straße 108" zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarkts; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 11. Sitzung (36./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 07.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 07.11.2022, lfd.-Nr. 269 beschließt der Stadtrat:

  1. Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 1375, 1376, 1377, 1378, 1378/1, 1378/2, 1379, 1380, alle Gemarkung Gunzenhausen, erfolgt die 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Neuerrichtung eines Lebensmittelmarkts. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 1,24 ha.
 
  1. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ des Ingenieurbüros Heller, Herrieden vom 03.06.2022 samt Begründung vom 25.10.2022 und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros für Artenschutzgutachten Markus Bachmann, Ansbach vom 21.06.2022 wird gebilligt.
 
  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zuge der Berichtigung ohne separates Änderungsverfahren. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Billigung der Sanierungsziele sowie Erlass der Sanierungssatzung "Kernstadt I" zur Neuausweisung eines städtebaulichen Sanierungsgebiets und Aufhebung der Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete Nrn. I, II, III/a, III/b, IV, V, VI und VII; Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 11. Sitzung (36./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 07.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 07.11.2022, lfd.-Nr. 270, billigt der Stadtrat die Sanierungsziele der Neuausweisung des städtebaulichen Sanierungsgebiets „Kernstadt I“ gemäß der Begründung zur Sanierungssatzung vom 13.10.2022 und der Ausarbeitung des Planungsbüros Projekt 4 aus Nürnberg vom 16.10.2021/09.06.2022 und beschließt die nachfolgende Sanierungssatzung „Kernstadt I“ vom 13.10.2022:

-siehe Anlage-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 1
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 7

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 48 vom 15.11.2022) beschließt der Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 510.366,32 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe von 371.071,58 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 139.294,74 Euro kann im Jahr 2021 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2021 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2020 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Vorberatung 8
zum Seitenanfang

8.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 49 vom 15.11.2022) beschließt der Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        481.000  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        282.800  Euro

insgesamt        763.800  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 50 vom 15.11.2022) beschließt der Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2022 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        7.923.000  Euro
               in den Aufwendungen mit        8.446.200  Euro
               Fehlbetrag        523.200  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        568.000  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 - Stellenplan -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Personalausschuss 5. Sitzung (9./XV) des PERSONALAUSSCHUSSES 17.11.2021 Beschliessend 1
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 17.11.2021 (Beschluss-Nr. 38) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8.4. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 51 vom 15.11.2022) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



481.000  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



282.800  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.923.000  €
8.446.200  €
523.200  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



568.000  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht


vorgesehen.












§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                              80.000 €
festgesetzt.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN sowie des Jahresabschlusses 2018 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Vorberatung 9
zum Seitenanfang

9.1. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Feststellung der Jahresrechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 9.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 5 vom 02.11.2022) beschließt der Stadtrat: 

       Die Jahresrechnungen 2019 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen werden mit folgenden Abschlusssummen festgestellt:

a)        Jahresrechnung 2019 der Stadt Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        42.511.863,84  EUR
- Vermögenshaushalt        11.120.442,76  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        6.403.432,96  EUR
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        1.030.508,14  EUR

b)        Jahresrechnung 2019 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        444.686,48  EUR
- Vermögenshaushalt        650.000,00  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        260.058,17  EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        130.059,03  EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.2. Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 9.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 5 vom 02.11.2022) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2019

E n t l a s t u n g

erteilt.



(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Ermittlung der Stimmenzahl für das Schuljahr 2022/23 des Schulverbandes Stephani-Mittelschule gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG; Entsendung eines weiteren Verbandsrates für die Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 10

Beschluss

Aufgrund der Schülermeldung des Schulverbandes Stephani-Mittelschule Gunzenhausen zum Stichtag 01.10.2022, entsendet die Stadt Gunzenhausen als weiteren Verbandsrat bzw. stellvertretenden Verbandsrat:

Harald Romanowski

Julia Braun (Stellvertreter) 

in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Stephani-Mittelschule gemäß Art. 9 Abs. 3 BaySchFG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö 11
zum Seitenanfang

11.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Vorberatung 11.1
zum Seitenanfang

11.2. Stadtradeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Vorberatung 11.2
zum Seitenanfang

11.3. Fachwerkstadel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Vorberatung 11.3
Datenstand vom 28.03.2023 13:39 Uhr