Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Stiftungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:08 Uhr bis 15:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
2 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022
2.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
2.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
2.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022
3 Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Vergabe Reinigungsleistungen Gebäude 1, 2 und 3
3.1 Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Vergabe Reinigungsleistungen Gebäude 1, 2 und 3; Auftragsvergabe der Unterhalts- und Grundreinigung Los 1 für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024
3.2 Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Vergabe Reinigungsleistungen Gebäude 1, 2 und 3; Auftragsvergabe der Glasreinigung Los 2 für die Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2024
4 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 1
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 510.366,32 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe von 371.071,58 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 139.294,74 Euro kann im Jahr 2021 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2021 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2020 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Vorberatung 8
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2.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        481.000  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        282.800  Euro

insgesamt        763.800  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.2

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2022 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        7.923.000  Euro
               in den Aufwendungen mit        8.446.200  Euro
               Fehlbetrag        523.200  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        568.000  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 8.4

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



481.000  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



282.800  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



7.923.000  €
8.446.200  €
523.200  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



568.000  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.















§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
80.000 €
festgesetzt.
















(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Vergabe Reinigungsleistungen Gebäude 1, 2 und 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Vorberatung 3
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3.1. Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Vergabe Reinigungsleistungen Gebäude 1, 2 und 3; Auftragsvergabe der Unterhalts- und Grundreinigung Los 1 für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Unterhalts- und Grundreinigung im Burkhard-von-Seckendorff Heim für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird an die Firma

Blank GmbH

Raiffeisenstraße 31

91438 Bad Windsheim


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 14.10.2022 vergeben.


Die Auftragssumme beträgt 168.057,46 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Vergabe Reinigungsleistungen Gebäude 1, 2 und 3; Auftragsvergabe der Glasreinigung Los 2 für die Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Der Auftrag zur Ausführung der Glasreinigung im Burkhard-von-Seckendorff Heim für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 wird an die Firma

ANG Service GmbH
Löffelholzstr. 20
90441 Nürnberg


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 17.10.2022 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 

41.823,24 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 8. Sitzung (18./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 15.11.2022 ö 4
Datenstand vom 22.11.2022 09:10 Uhr