Datum: 01.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:49 Uhr bis 15:59 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feuerwehr Gunzenhausen - Beschaffung einer Netzersatzanlage; Auftragsvergabe für die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage
2 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Baugesuche
3.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Baugrundstück Nähe Reutbergstraße, Flur-Nr.: 1482/76, Gemarkung Gunzenhausen
3.2 Tektur: Neubau einer Batteriespeicheranlage (SMAREG 6), Baugrundstück Richard-Stücklen-Straße 9, Flur-Nr.: 486/34, Gemarkung Unterwurmbach
4 Sonstiges und Bekanntgaben
4.1 Radverkehr Weißenburger Straße

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1. Feuerwehr Gunzenhausen - Beschaffung einer Netzersatzanlage; Auftragsvergabe für die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung und Montage einer Netzersatzanlage für die Feuerwehr Gunzenhausen wird an die Firma

Anlagentechnik Polster GmbH
Walter-Bouhon-Str. 6
90427 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 02.11.2022 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

85.850,01 € einschl. 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Aufstellung vom 22.11.2022 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö Vorberatung 3
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3.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Baugrundstück Nähe Reutbergstraße, Flur-Nr.: 1482/76, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung für die Flachdachvorbauten und
-die Überschreitung der zulässigen oberirdischen Stellplätze 
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.2. Tektur: Neubau einer Batteriespeicheranlage (SMAREG 6), Baugrundstück Richard-Stücklen-Straße 9, Flur-Nr.: 486/34, Gemarkung Unterwurmbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet B13 West / An der Scheupeleinsmühle“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Baugrenze wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet B13 West / An der Scheupeleinsmühle“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö 4
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4.1. Radverkehr Weißenburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 01.12.2022 ö Vorberatung 4.1
Datenstand vom 20.03.2023 11:39 Uhr