Datum: 23.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:18 Uhr bis 15:18 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Stichstraße Flur-Nrn. 64, 64/1 und 345, Gemarkung Stetten zur Ortsstraße Nr. 30/21 im Bebauungsplangebiet „Stetten-Nord“
2 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Baugesuche
3.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten, Baugrundstück Mühlstraße 3, Flur-Nrn.: 68/2 und 68/5, Gemarkung Frickenfelden
3.2 Umbau und Umstrukturierung eines Milchviehstalls zum Verbessern des Tierwohls, Errichtung eines Laufhofs, Baugrundstück In Unterhambach, Flur-Nr.: 846/2, Gemarkung Wald
3.3 Errichtung zweier Abluftkamine und Erhöhung der Wände zur Abdeckung mit einer Plane für Biofilter 1 und 2 für die VTN Gunzenhausen, Baugrundstück Am Heidweiher 2, 3 und 5, Flur-Nr.: 1607/2, Gemarkung Gunzenhausen
3.4 Genehmigungsantrag nach § 16 Abs. 2 BImSchG, Errichtung einer neuen Entladefläche, Baugrundstück Aha 200, Flur-Nr.: 393, Gemarkung Aha
4 Weiterentwicklung der Radlstadt Gunzenhausen
4.1 Rezertifizierung als FAHRRADFREUNDLICHE KOMMUNE im Jahr 2025
4.2 Bekenntnis des Stadtrates zum Radverkehr und einer stringenten Radverkehrspolitik
5 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Stichstraße Flur-Nrn. 64, 64/1 und 345, Gemarkung Stetten zur Ortsstraße Nr. 30/21 im Bebauungsplangebiet „Stetten-Nord“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 1

Beschluss

  1. Die Stichstraße Flur-Nr. 64, 64/1 und 345, Gemarkung Stetten wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 30/21 gewidmet.

Anfangspunkt:        Nordost-Ecke Flur-Nr. 64/6 und Südost-Ecke Flur-Nr. 64/4, Gemarkung Stetten

Endpunkt:        Einmündung in die Kreisstraße WUG 24, Flur-Nr. 355, Gemarkung Stetten

Länge:        0,059 km

Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, 

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt die Aufstellung vom 07.08.2023 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Vorberatung 3
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3.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwölf Wohneinheiten, Baugrundstück Mühlstraße 3, Flur-Nrn.: 68/2 und 68/5, Gemarkung Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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3.2. Umbau und Umstrukturierung eines Milchviehstalls zum Verbessern des Tierwohls, Errichtung eines Laufhofs, Baugrundstück In Unterhambach, Flur-Nr.: 846/2, Gemarkung Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 und § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.3. Errichtung zweier Abluftkamine und Erhöhung der Wände zur Abdeckung mit einer Plane für Biofilter 1 und 2 für die VTN Gunzenhausen, Baugrundstück Am Heidweiher 2, 3 und 5, Flur-Nr.: 1607/2, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 und § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3.4. Genehmigungsantrag nach § 16 Abs. 2 BImSchG, Errichtung einer neuen Entladefläche, Baugrundstück Aha 200, Flur-Nr.: 393, Gemarkung Aha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 3.4

Beschluss

1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“
    sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Weiterentwicklung der Radlstadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Vorberatung 4
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4.1. Rezertifizierung als FAHRRADFREUNDLICHE KOMMUNE im Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt nimmt den Leitfaden der AGFK-Bayern bzgl. der Rezertifizierung als Fahrradfreundliche Kommune zur Kenntnis und beschließt:

Der Radverkehr ist auch weiterhin ein wichtiger Teil für eine nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität in der Stadt Gunzenhausen.

Die Stadt Gunzenhausen ist deshalb bestrebt, auch über das Jahr 2025 hinaus, die vom Bay. Verkehrsministerium vergebene Auszeichnung „FAHRRADFREUNDLICHE KOMMUNE“ führen zu dürfen. Die Stadt stellt sich im Jahr 2025 der Bewertungskommission für eine Rezertifizierung als Fahrradfreundliche Kommune um auch für weitere sieben Jahre diese Auszeichnung führen zu dürfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Bekenntnis des Stadtrates zum Radverkehr und einer stringenten Radverkehrspolitik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö Vorberatung 4.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Es werden die Leitsätze zum Bekenntnis zum Radverkehr vom 25.02.2015 wie folgt weiterentwickelt:

  1. Der Radverkehr, als Teil des städtischen Mobilitätskonzepts, erfüllt aus ökologischen, ökonomischen, sozialen und touristischen Gründen eine wichtige Funktion für eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung in der Kernstadt und in den Stadtteilen.
  2. Ziel ist es, eine fahrradfreundlichere Infrastruktur zu schaffen, zu erhalten und zu fördern, damit u.a. auch Menschen erreicht werden, die heute ganz selbstverständlich Auto fahren.
  3. Die Stadt Gunzenhausen strebt eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils an, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf eine sichere, attraktive und flächendeckende Radinfrastruktur gelegt.
  4. Gunzenhausen bezeichnet sich als Zentrum des Fränkischen Seenlandes. Der touristische Radverkehr soll deshalb weiter ausgebaut werden.
  5. Die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die Radverkehrsförderung werden alljährlich über den Haushalt bereitgestellt.
  6. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) werden in der Stadt Gunzenhausen auch weiterhin grundsätzlich angewandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 23.08.2023 ö 5
Datenstand vom 29.11.2023 13:30 Uhr