Datum: 27.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:14 Uhr bis 17:04 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sportförderung 2023
2 Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
2.1 Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 12.06.2023 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft
2.2 Örtliche Bedarfsplanung im Bereich der Kindertageseinrichtungen
2.3 Nutzung eines Online-Portals zur Kindergartenanmeldung; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vom 04.07.2023
3 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Sportförderung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 27.09.2023 ö Beschliessend 1

Beschluss

I. Die Sportförderung 2023 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                3.891 Erwachsene        á   5,00 €        =  19.455,00 €
und für                                 1.210 Jugendliche        á 10,00 €        =  12.100,00
sowie einmal den Mindestzuschuss                                á 50,00 €        =          50,00
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =  ./.    35,00 €
                                                                                    ----------------------------- 
Barzuschuss insgesamt                                                            31.570,00 €

Darüberhinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:   

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2023 eine Förderung von 0,29 €. 
Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2023 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 23.645,44 €.

3. Sonderzuwendungen:   

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:   

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme. 

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren. 
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2022 zur Kenntnis: 

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 123.675,70 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 51.370,00 € 
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.122,02 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 0,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2023 beträgt 242.383,16 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bay. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 27.09.2023 ö Vorberatung 2
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2.1. Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 12.06.2023 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 27.09.2023 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 12.06.2023 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft vom 01.09.2023 bis 31.08.2024 zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 27.06.2023 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 und 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse. 

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls der weiteren Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.08.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Örtliche Bedarfsplanung im Bereich der Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 27.09.2023 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Hauptamtes vom 28.08.2023 zur Kommunalen Bedarfsplanung gemäß Art. 7 BayKiBiG im Bereich der Kindertageseinrichtungen.


Aufgrund der vorliegenden Geburtenzahlen und der geplanten KiTa-Plätze sollte vorerst die weitere Entwicklung abgewartet werden. Ein weiterer Bedarf an zusätzlichen Plätzen in Kindertages-einrichtungen wird derzeit nicht gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Nutzung eines Online-Portals zur Kindergartenanmeldung; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vom 04.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 27.09.2023 ö Vorberatung 2.3
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3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (21./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 27.09.2023 ö 3
Datenstand vom 19.03.2024 09:52 Uhr