Datum: 21.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Stiftungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:59 Uhr bis 15:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
2 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023
2.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023
2.2 HAUSHALTSPLAN 2 0 2 3 DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
2.3 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023
2.4 WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 2 3 FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; 5-Jahres-Plan für die Jahre 2022 bis 2026
2.5 HAUSHALTSSATZUNG der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023
3 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 1
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.        Der Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 822.610,21 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 349.614,02 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 472.996,19 Euro kann im Jahr 2022 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2022 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2021 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Vorberatung 4
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2.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        480.300  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        550.000  Euro

insgesamt        1.030.300  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. HAUSHALTSPLAN 2 0 2 3 DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für die Jahre 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.3. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.3

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2023 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        8.249.200  Euro
               in den Aufwendungen mit        8.860.100  Euro
               Fehlbetrag        610.900  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        500.500  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.4. WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 2 3 FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; 5-Jahres-Plan für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.4
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.4

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem 5-Jahres-Plan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen für die Jahre 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.5. HAUSHALTSSATZUNG der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.5
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.6

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



480.300  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



550.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



8.249.200  €
8.860.100  €
610.900  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



500.500  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.















§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t







§ 5










(1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
80.000 €
festgesetzt.
















(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö 3
Datenstand vom 29.11.2023 12:47 Uhr