Datum: 30.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:03 Uhr bis 22:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erschließung Baugebiet Reutberg III; Vorstellung eines Energiekonzepts durch das Büro Zeitgeist zur Erschließung des Baugebiets mit Kalter Nahwärme
2 Erschließung Baugebiet Reutberg III; Übernahme der Erschließungsträgerschaft durch BayernGrund im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages; Vorstellung der Modalitäten durch Herrn Rößler, BayernGrund
3 Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
4 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023
4.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023
4.2 HAUSHALTSPLAN 2 0 2 3 DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
4.3 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023
4.4 WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 2 3 FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; 5-Jahres-Plan für die Jahre 2022 bis 2026
4.5 Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023 - Stellenplan
4.6 HAUSHALTSSATZUNG der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023
5 Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen
5.1 Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Feststellung der Jahresrechnungen
5.2 Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6 Bestätigung der Wahl zum Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Aha
7 Sonstiges und Bekanntgaben
7.1 Anträge
7.2 GEMA-Gebühren für die Eisbahn
7.3 Gratulation

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1. Erschließung Baugebiet Reutberg III; Vorstellung eines Energiekonzepts durch das Büro Zeitgeist zur Erschließung des Baugebiets mit Kalter Nahwärme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum Konzept zur Energieversorgung mit kalter Nahwärme im Baugebiet Reutberg III zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Voruntersuchungen und Planungen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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2. Erschließung Baugebiet Reutberg III; Übernahme der Erschließungsträgerschaft durch BayernGrund im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages; Vorstellung der Modalitäten durch Herrn Rößler, BayernGrund

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines projektbezogenen städtebaulichen Vertrages (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) in Verbindung mit einem Kostenerstattungsvertrag mit Bayerngrund für das Baugebiet Reutberg III gemäß Angebot vom 15.11.2023. 

Darüber hinaus wird die Übernahme einer Gewährleistung zu Gunsten der Sparkasse beschlossen. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge mit Bayerngrund abzuschließen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Bayerngrund vor Abschluss des städtebaulichen Vertrages sowie vor Vorlage der Kostenerstattungsverträge und Sicherheiten mit einzelnen die Erschließung vorbereitenden Aufgaben (z.B. Bodenuntersuchung, Baufeldfreimachung, archäologische Voruntersuchungen, Kampfmittelbeseitigung, Ingenieurtechnische Leistungen) schriftlich zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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3. Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 1
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 3

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 70 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 822.610,21 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 349.614,02 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 472.996,19 Euro kann im Jahr 2022 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2022 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2021 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Vorberatung 4
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4.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 71 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        480.300  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        550.000  Euro

insgesamt        1.030.300  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.2. HAUSHALTSPLAN 2 0 2 3 DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 72 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für die Jahre 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.3. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.3

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 73 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2023 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        8.249.200  Euro
               in den Aufwendungen mit        8.860.100  Euro
               Fehlbetrag        610.900  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        500.500  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.4. WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 2 3 FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; 5-Jahres-Plan für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.4
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 74 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Dem 5-Jahres-Plan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen für die Jahre 2022 bis 2026 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.5. Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023 - Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Personalausschuss 7. Sitzung (24./XV) des PERSONALAUSSCHUSSES 20.11.2023 Beschliessend 1
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlungen des Personalausschusses vom 16.11.2022 (Beschluss Nr. 64) und 19.07.2023 (Beschluss Nr. 88) stimmt der Stadtrat dem Stellenplan für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4.6. HAUSHALTSSATZUNG der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.5
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.6

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 75 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



480.300  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



550.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



8.249.200  €
8.860.100  €
610.900  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



500.500  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.


























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
80.000 €
festgesetzt.
















(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Vorberatung 5
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5.1. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Feststellung der Jahresrechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 7 vom 07.11.2023) beschließt der Stadtrat: 

       Die Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen werden mit folgenden Abschlusssummen festgestellt:

a)        Jahresrechnung 2020 der Stadt Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        41.299.121,32  EUR
- Vermögenshaushalt        10.109.762,53  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        4.109.720,88  EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        24.998,55  EUR

b)        Jahresrechnung 2020 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        439.310,56  EUR
- Vermögenshaushalt        288.818,22  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        245.818,22  EUR
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        270.818,22  EUR



Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.2. Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 7 vom 07.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2020

E n t l a s t u n g

erteilt.


(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bestätigung der Wahl zum Kommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Aha

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt die im Rahmen der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Aha am 10.11.2023 durchgeführten Wahl des 

       1. Herrn Alexander Krug, wh. Aha 16, 91710 Gunzenhausen zum Kommandant 
       der Freiwilligen Feuerwehr Aha

       2. Herrn Andreas Kirchdorfer, wh. Paracelsusstraße 5, 91710 Gunzenhausen zum 
       stellvertretenden Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aha 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö 7
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7.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Vorberatung 7.1
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7.2. GEMA-Gebühren für die Eisbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Vorberatung 7.2
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7.3. Gratulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Vorberatung 7.3
Datenstand vom 01.07.2024 14:54 Uhr