Datum: 15.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:20 Uhr bis 15:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwasseranlage Stadt Gunzenhausen; Sanierung des 500 m³ Gasbehälters auf der Kläranlage Gunzenhausen; Auftragsvergabe
2 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Baugesuche
5.2 Hochwasserschutz
5.1 Grundschule Süd - Sturmschäden, Solarstrom-Anlage
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4.1 Beschilderungskonzept; Umsetzung der Begrüßungstafeln
4 Beschilderungskonzept
3.3 Bauherr: Bosch & Co. GmbH – Planen und Bauen, vertreten durch Herrn Patrick Bosch Bauvorhaben: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern Baugrundstück: Weißenburger Straße 39 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 308 und 309
3.2 Bauherr: Medienhaus Weber GmbH Bauvorhaben: Errichtung einer beleuchteten (blendfrei angestrahlten) Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung, Typ „City Star Board“ Baugrundstück: Ansbacher Straße 4 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 706/4
3.1 Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Herr Pfarrer Claus Bergmann Bauvorhaben: Lutherhaus Nutzungsänderung: Abstellraum in Aufenthaltsraum „Lutherstube“ Baugrundstück: Hensoltstraße 27a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/4

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1. Abwasseranlage Stadt Gunzenhausen; Sanierung des 500 m³ Gasbehälters auf der Kläranlage Gunzenhausen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Auftrag zur Sanierung des Gasbehälters auf der Kläranlage Gunzenhausen wird der Firma
Eisenbau Heilbronn GmbH
Brüggemannstraße 39-43
74076 Heilbronn
gemäß Angebot vom 06.05.2015 mit einer Auftragssumme von
69.841,10 €, einschließlich 19 % MwSt.
übertragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 03.06.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Vorberatung 3
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5.2. Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Vorberatung 5.2
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5.1. Grundschule Süd - Sturmschäden, Solarstrom-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö 5.1
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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö 5
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4.1. Beschilderungskonzept; Umsetzung der Begrüßungstafeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die vorgestellte Gestaltung der Begrüßungstafeln zustimmend zur Kenntnis und beschließt deren Umsetzung.

Weitere Module sollen zeitnah umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Beschilderungskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Vorberatung 4
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3.3. Bauherr: Bosch & Co. GmbH – Planen und Bauen, vertreten durch Herrn Patrick Bosch Bauvorhaben: Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern Baugrundstück: Weißenburger Straße 39 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 308 und 309

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist rechtlich durch entsprechende Vereinbarungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern mittels Eintragung einer Grunddienstbarkeit (Leitungs-, Geh- und Fahrtrecht) sicherzustellen. Die Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Die Flachdächer der Garagen sind aus ökologischen Gründen extensiv zu begrünen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Bauherr: Medienhaus Weber GmbH Bauvorhaben: Errichtung einer beleuchteten (blendfrei angestrahlten) Werbeanlage für wechselnde Fremdwerbung, Typ „City Star Board“ Baugrundstück: Ansbacher Straße 4 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 706/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird wegen

- der störenden Häufung von Werbeanlagen (Art. 8 Bayer. Bauordnung – BayBO),

- der Überdimensionierung im Verhältnis zur benachbarten Bebauung,

- der zu befürchtenden Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im
  Bereich der Eisenbahnüberführung (Art. 14 BayBO),

- der zu erwartenden Bezugsfallwirkung und

- aufgrund der Nähe der geplanten Werbeanlage zum Wohnhaus auf dem Baugrundstück

nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Herr Pfarrer Claus Bergmann Bauvorhaben: Lutherhaus Nutzungsänderung: Abstellraum in Aufenthaltsraum „Lutherstube“ Baugrundstück: Hensoltstraße 27a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in dessen Nähe (max. Entfernung ca. 200 m) nachzuweisen. Soweit die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können, können diese gemäß Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO bei der Stadt Gunzenhausen abgelöst werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:22 Uhr