Datum: 20.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015
1.1 Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Kanalsanierung Büchelberg
1.1.1 Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Kanalsanierung Büchelberg
1.2 Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Neubau Mischwasserkanal Wald/Steinabühl
1.2.1 Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Neubau Mischwasserkanal Wald/Steinabühl
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2, und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
5 Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Generalsanierung der 1 1/2-fach Turnhalle; Vergabe der Architektenleistungen für die Leistungsphase 5 – 9, HOAI, gemäß VOF-Verfahren
4 Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Auftragsvergabe der Reingungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für deas Schuljahr 2015/2016
3 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Auftragsvergabe der Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2015/2016 - Variante 1 (tägliche Reinigung der Klassenzimmer und Büros)
2 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Erneuerung der Metalleindeckung nach Sturmschaden; Eilentscheidung gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO
14.4 Diebstahl von Blumen in Frickenfelden
14.3 Grüngut
14.2 Feuerwehr Frickenfelden
14.1 Hochwasserschutz
14 Sonstiges und Bekanntgaben
13.1 Bauherr: Brenner Martin Bauvorhaben: Neubau einer landw. Maschinenhalle, Einbau Dieseltankstelle, Errichtung Waschplatz mit Koaleszenzabscheider Baugrundstück: Filchenhard 10 Gemarkung: Cronheim Flur-Nr. 644
13 Baugesuche
12 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Sonstiges Sondergebiet „landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Änderungs- und Billigungsbeschluss
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1505/65, Gemarkung Gunzenhausen; Vorstellung der Planungsvarianten
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Antrag der Bosch & Co. GmbH, Gunzenhausen, vom 17.06.2015 Aufhebungs- und Billigungsbeschluss

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1. Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 1
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1.1. Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Kanalsanierung Büchelberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 1.1
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1.1.1. Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Kanalsanierung Büchelberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 1.1.1

Beschluss

Die  Arbeiten zur Kanalsanierung Büchelberg werden an die Firma

RE-Bau Fritz Remberger GmbH & Co. KG
Spielberg 6
91728 Gnotzheim

zu den Einheitspreisen des Jahresauftrages vom 26.02.2015 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

107.024,38 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.2. Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Neubau Mischwasserkanal Wald/Steinabühl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 1.2
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1.2.1. Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Neubau Mischwasserkanal Wald/Steinabühl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 1.2.1

Beschluss

Die  Arbeiten für den Neubau des Mischwasserkanals Wald/Steinabühl werden an die Firma

RE-Bau Fritz Remberger GmbH & Co. KG
Spielberg 6
91728 Gnotzheim

zu den Einheitspreisen des Jahresauftrages vom 26.02.2015 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

60.945,93 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 7

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 01.06.2015 bis Dienstag, 30.06.2015 statt:
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 13.07.2015 werden zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplan änderungsentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufhebungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2, und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 6

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 01.06.2015 bis Dienstag, 30.06.2015 statt:
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die  eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.
Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 13.07.2015 werden zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Generalsanierung der 1 1/2-fach Turnhalle; Vergabe der Architektenleistungen für die Leistungsphase 5 – 9, HOAI, gemäß VOF-Verfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt, die Architekten leistungen der Leistungsphase 5 – 9, HOAI 2013 Teil 3 Objektplanung, nach dem durchgeführten, notwendigen VOF-Verfahren an die
Architekturwerkstatt
Gerbing
Bühringer Straße 20
91710 Gunzenhausen
mit einer Honorarsumme von rund 212.000,-- €, einschließlich 19% MwSt, einschließlich 5 % Umbauzuschlag und einschließlich 4 % Nebenkosten,
zu vergeben.
Das Architekturbüro ist mit den oben genannten Planungsleistungen stufenweise zu beauftragen.
Die Ausführung soll gemäß Grundsatzbeschluss vom 23.10.2014 im Frühjahr 2016 beginnen und bis zum Schuljahresbeginn 2017 abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Auftragsvergabe der Reingungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für deas Schuljahr 2015/2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:
Die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Stephani-Schule (Grund- und Mittelschule) für das Schuljahr 2015/2016 wird an die
Firma
Blank Gebäudereinigung GmbH
Raiffeisenstraße 31
91438 Bad Windsheim
zu den Einheitspreisen des Angebots vom 02.06.2015 übertragen.
Die geprüfte Angebotssumme beträgt
139.388,60 € inkl. 19 % MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Auftragsvergabe der Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2015/2016 - Variante 1 (tägliche Reinigung der Klassenzimmer und Büros)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:

Die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Grundschule Süd für das Schuljahr 2015/2016 wird an die
Firma
Blank Gebäudereinigung GmbH
Raiffeisenstraße 31
91438 Bad Windsheim

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 02.06.2015 übertragen.

Die Reinigungsarbeiten sind zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von

77.362,30 € inkl. 19 % MwSt..
mit täglicher Reinigung der Klassenzimmer und Büros durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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2. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Erneuerung der Metalleindeckung nach Sturmschaden; Eilentscheidung gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die dringliche Auftragsvergabe für die Erneuerung der Metalleindeckung der Grundschule Süd aufgrund des Sturmschadens in Höhe von
84.846,03 € inkl. 19% MwSt.
an die
Firma Eggmayer
Kirchenstraße 20
91710 Gunzenhausen

gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14.4. Diebstahl von Blumen in Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 14.4
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14.3. Grüngut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 14.3
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14.2. Feuerwehr Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 14.2
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14.1. Hochwasserschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 14.1
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14. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 14
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13.1. Bauherr: Brenner Martin Bauvorhaben: Neubau einer landw. Maschinenhalle, Einbau Dieseltankstelle, Errichtung Waschplatz mit Koaleszenzabscheider Baugrundstück: Filchenhard 10 Gemarkung: Cronheim Flur-Nr. 644

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö 13.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der Voraus-
       setzung der Privilegierung erteilt.
2.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- Brand-,
       sowie den Natur- und Landschaftsschutz und der Wasserwirtschaft sind zu beachten und
       einzuhalten.
3.        Das Bauvorhaben ist mit standortgerechten, heimischen Gehölzen in das Orts- und Land-
       schaftsbild einzubinden. Die Pflanzung ist in der ersten Pflanzperiode nach Baufertigstellung
       herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Die Eingrünung ist einvernehmlich mit der unteren
       Naturschutzbehörde und dem Stadtbauamt abzustimmen. Ein Freiflächengestaltungsplan ist
       umgehend nachzureichen.
4.        Aufgrund der Größe der in den Hollergraben (Gewässer III. Ordnung) zu entwässernden
       Flächen (> 1000 m²) ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.
       Auflagen seitens der Stadt Gunzenhausen zum Gewässerunterhalt werden in diesem
       Verfahren gemacht.
5.        Ob die Ableitung des Niederschlagswassers des Waschplatzes in die Güllegrube zulässig
       ist, ist von der technischen Wasserwirtschaft am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
       zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Vorberatung 13
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12. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 12

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 10.07.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Sonstiges Sondergebiet „landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
1.        Der Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha, auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich der Grundstücke „Aha 500“ (Flur-Nr. 191) und Teilflächen aus Flur-Nr. 192 , alle Gemarkung Aha, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 3,6 ha.
2.        Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
3.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf vom 20.07.2015 mit Begründung und Umweltbericht, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt und dem Antragsteller zu schließen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 10

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
1.        Der Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha, auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich der Grundstücke „Aha 500“ (Flur-Nr. 191) und Teilflächen aus Flur-Nr. 192 , alle Gemarkung Aha, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 3,6 ha.
2.        Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt und dem Antragsteller zu schließen.
4.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Flächennutzungsplanentwurf vom 20.07.2015 mit Begründung und Umweltbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1505/65, Gemarkung Gunzenhausen; Vorstellung der Planungsvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 9

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Planungs varianten durch Frau Ermisch, Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ zur Kenntnis.
Die Verwaltung stellt den Fraktionen und Herrn Stadtrat Falk die Planungen zur Beratung und mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis 31.08.2015 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Antrag der Bosch & Co. GmbH, Gunzenhausen, vom 17.06.2015 Aufhebungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
1.        Der Antrag der Bosch & Co. GmbH vom 17.06.2015 auf Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße/Postgäßchen“, für die Errichtung einer Wohnbebauung (Mehrfamilienhaus) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 412/2, 408/1, 407 sowie 408 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.        Auf Kosten der Antragstellerin wird der Bebauungsplan für seinen kompletten Geltungsbereich aufgehoben und das Areal in einen unverplanten Innenbereich zurückgeführt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Bereich soll sich künftig nach § 34 BauGB richten.
3.        Der im Auftrag der Antragstellerin durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Bebauungsplanaufhebungsentwurf vom 13.07.2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4.        Alle mit der Aufhebung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sind von der Antrag stellerin zu tragen, hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) zwischen der Stadt und der Antragstellerin zu schließen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:21 Uhr