Datum: 30.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Saal C
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Großtagespflege
2 Großtagespflege gemäß Art. 20 a BayKiBIG
10 Sonstiges und Bekanntgaben
9 Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Gunzenhausen (BBS)
8.2 Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids bzgl. eines Hochwasserschutzes entlang der Altmühl; Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids
8.1 Ratsbegehren; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids bzgl. eines Hochwasserschutzes entlang der Altmühl; Entscheidung über die formelle und materielle Zulässigkeit
8 Ratsbegehren zum Hochwasserschutz entlang der Altmühl Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durch- führungsvertrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Sonstiges Sondergebiet "landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse" im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche "landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse" im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz Aha; Änderungs- und Billigungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße Postgäßchen" für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Antrag der Bosch & Co GmbH, Gunzenhausen vom 17.06.2015; Aufhebungs- und Billigungsbeschluss
4.1 Jahresabschluss 2014 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
4 Jahresabschluss 2014 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
3 Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

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1. Großtagespflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Vorberatung 1
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2. Großtagespflege gemäß Art. 20 a BayKiBIG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die fachlichen Erläuterungen von Herrn Klaus Küster, Leitung Kreisjugendamt und Frau Karin Baumgärtner, Päd. Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zur Kenntnis und beschließt:
Die Thematik Großtagespflege wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die grundsätzliche Entscheidung, ob die Stadt Gunzenhausen eine Großtagespflege über die gesetzliche Pflichtförderung nach BayKiBiG hinaus finanziell unterstützt, so dass die Großtagespflege zeitnah eingerichtet werden kann, wird in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Bildung und Soziales getroffen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Vorberatung 10
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9. Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Gunzenhausen (BBS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Beschliessend 9

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:
Die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Gunzenhausen (BBS) wird erlassen.
Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.
Die Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Stadt Gunzenhausen (BBS) vom 4. August 1997 mit 1. Änderungssatzung vom 2. April 2001 und 2. Änderungssatzung vom 12.11.2001, wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8.2. Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids bzgl. eines Hochwasserschutzes entlang der Altmühl; Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheids

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 8.2

Beschluss

Dem von der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragten Bürgerentscheid bzgl. eines Hochwasserschutzes entlang der Altmühl wird zugestimmt.
Alle weiteren Festlegungen, u.a. genaue Fragestellung, Termin, Gestaltung des Stimmzettels, Anlagen zur Abstimmungsbenachrichtigung, Festlegung eines Abstimmungsleiters etc., werden in einer der nächsten Stadtratssitzungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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8.1. Ratsbegehren; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids bzgl. eines Hochwasserschutzes entlang der Altmühl; Entscheidung über die formelle und materielle Zulässigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 8.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Vormerkung/Stellungnahme des Hauptamtes vom 29.06.2015 zum beantragten Ratsbegehren der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt:
Die formellen und materiellen Voraussetzungen gemäß Art. 18 a GO für ein Ratsbegehren bzgl. des Hochwasserschutzes entlang der Altmühl sind erfüllt, so dass ein Bürgerentscheid hierüber möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Ratsbegehren zum Hochwasserschutz entlang der Altmühl Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Vorberatung 8
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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durch- führungsvertrag gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für ein Sonstiges Sondergebiet "landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse" im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 20.07.2015, lfd. Nr. 119, beschließt der Stadtrat:
1.        Der Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha, auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich der Grundstücke „Aha 500“ (Flur-Nr. 191) und Teilflächen aus Flur-Nr. 192, alle Gemarkung Aha,  wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 3,6 ha.
2.        Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
3.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf vom 20.07.2015 mit Begründung und Umweltbericht, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt und dem Antragsteller zu schließen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche "landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse" im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz Aha; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 20.07.2015, lfd. Nr. 118, beschließt der Stadtrat:
1.        Der Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha, auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich der Grundstücke „Aha 500“ (Flur-Nr. 191) und Teilflächen aus Flur-Nr. 192, alle Gemarkung Aha , wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 3,6 ha.
2.        Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt und dem Antragsteller zu schließen.
4.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Flächennutzungsplanentwurf vom 20.07.2015 mit Begründung und Umweltbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße Postgäßchen" für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Antrag der Bosch & Co GmbH, Gunzenhausen vom 17.06.2015; Aufhebungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 20.07.2015, lfd. Nr. 116, beschließt der Stadtrat:
1.        Der Antrag der Bosch & Co. GmbH vom 17.06.2015 auf Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße/Postgäßchen“, für die Errichtung einer Wohnbebauung (Mehrfamilienhaus) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 412/2, 408/1, 407 sowie 408 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.        Auf Kosten der Antragstellerin wird der Bebauungsplan für seinen kompletten Geltungsbereich aufgehoben und das Areal in einen unverplanten Innenbereich zurückgeführt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Bereich soll sich künftig nach § 34 BauGB richten.
3.        Der im Auftrag der Antragstellerin durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Bebauungsplanaufhebungsentwurf vom 13.07.2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4.        Alle mit der Aufhebung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen, hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) zwischen der Stadt und der Antragstellerin zu schließen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch zuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.1. Jahresabschluss 2014 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 4.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 30 vom 28.07.2015) beschließt der Stadtrat:
1.        Der Jahresabschluss 2014 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 30.514,70 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2015 durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt.
3.        Der Jahresabschluss 2014 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Jahresabschluss 2014 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Vorberatung 4
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3. Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö Vorberatung 3
Datenstand vom 28.12.2020 12:14 Uhr