Datum: 17.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:17 Uhr bis 16:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2024
2 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2024
3 Nutzung eines Online-Portals zur Kindergartenanmeldung; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vom 04.07.2023
4 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (28./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.09.2024 ö 1

Beschluss

I. Die Sportförderung 2024 wird wie folgt durchgeführt:

1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 
5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                3.807 Erwachsene        á   5,00 €        =  19.035,00 €
und für                                 1.328 Jugendliche        á 10,00 €        =  13.280,00 €
                                                                               -------------------------------------- 
Barzuschuss insgesamt                                                            32.315,00 €

Darüberhinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:   

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2024 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. 
Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2024 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 21.617,18 €.

3. Sonderzuwendungen:   

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.

4. Investitionen:   

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme. 

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren. 
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport 
u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2023 zur Kenntnis: 

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 132.230,74 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 11.500,00 € 
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.122,02 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 0,00 € 

Die Gesamtförderung im Jahr 2024 beträgt 209.784,94 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (28./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.09.2024 ö Beschliessend 2

Beschluss

Den organisierten und nicht organisierten Jugendverbänden in der Stadt Gunzenhausen werden auch im Jahr 2024 freiwillige Zuschüsse gewährt.

Die Jugendverbände erhalten pro Mitglied (bis 18 Jahre mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Stadtteile) einen Zuschuss in Höhe von 10,00 EUR.

Für die in beigefügter Aufstellung aufgelisteten 10 Jugendverbände werden für insgesamt 199 Jugendliche 1.990,- EUR gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Nutzung eines Online-Portals zur Kindergartenanmeldung; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vom 04.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (28./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.09.2024 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales hat den Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.07.2023 nebst Antwortschreiben des Ersten Bürgermeisters Karl-Heinz Fitz vom 14.07.2023 bezüglich der Anschaffung eines Online-Portals für die Anmeldung von KITA-Plätzen bereits in der Sitzung am 27.09.2023 zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss wurde in dieser Sitzung nicht gefasst. 

Der Ausschuss für Bildung und Soziales spricht sich für die grundsätzliche Anschaffung eines Online-Portals für die Anmeldung von KITA-Plätzen aus. Dem Ausschuss ist bekannt, dass 

  1. im Haushalt im Bereich der freiwilligen Leistungen je nach Ausstattung/Programmierung ca. 25.000,00 € im Haushalt 2025 zu veranschlagen sind und

  1. außerdem für die Einrichtung und Anwendung im Stellenplan 2025 zusätzlich 
15 Std./Woche einzustellen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 6. Sitzung (28./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 17.09.2024 ö 4
Datenstand vom 21.11.2024 10:43 Uhr