Datum: 17.08.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:58 Uhr bis 16:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2015/2016; Reinigung der Klassenzimmer und Büros im zweitätigen Turnus; Auftragsvergabe
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Am Schießwasen Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen Billigungsbeschluss
3 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
4 Baugesuche
5.1 Grüngutentsorgung
5 Sonstiges und Bekanntgaben
4.1 Bauherr: Pröschel Eduard und Silvana Bauvorhaben: Errichtung einer Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten, Müll- und Fahrradgebäude, Tiefgarage sowie oberirdischen Stellplätzen Baugrundstück: Weißenburger Straße 31 / Auweg Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 316, 318, 319, 321 und 321/5

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1. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Reinigungsarbeiten (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung) für das Schuljahr 2015/2016; Reinigung der Klassenzimmer und Büros im zweitätigen Turnus; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:

Die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in der Grundschule Süd für das Schuljahr 2015/2016 wird an die
Firma
Blank Gebäudereinigung GmbH
Raiffeisenstraße 31
91438 Bad Windsheim

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 02.06.2015 übertragen.

Die Reinigungsarbeiten sind zu der geprüften Angebotssumme in Höhe von

68.680,78 € inkl. 19 % MwSt..

mit Reinigung der Klassenzimmer und Büros im zweitägigen Turnus durchzuführen

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Am Schießwasen Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

1.        Der durch das Landschaftsplanungsbüro Ermisch, Roth, erstellte Bebauungsplanänderungs-entwurf vom 17.08.2015 mit Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 10.08.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö Vorberatung 4
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5.1. Grüngutentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö Vorberatung 5.1
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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö 5
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4.1. Bauherr: Pröschel Eduard und Silvana Bauvorhaben: Errichtung einer Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten, Müll- und Fahrradgebäude, Tiefgarage sowie oberirdischen Stellplätzen Baugrundstück: Weißenburger Straße 31 / Auweg Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 316, 318, 319, 321 und 321/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 9. Sitzung (18./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 17.08.2015 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Erschließung für die Baugrundstücke ist durch eine sog. Bestandszuschreibung gem.
    § 890 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sicherzustellen. Alternativ wäre eine Grundstücks-
    verschmelzung zu einem Grundstück oder die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch möglich.

Der Stadt Gunzenhausen ist spätestens zwei Wochen vor Baubeginn ein notarieller Nachweis über die gesicherte Erschließung vorzulegen.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO auf dem Baugrundstück wird befürwortet.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr