Datum: 10.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2015
2 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2015
3 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 7. Sitzung (11./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 10.09.2015 ö Beschliessend 1

Beschluss

I. Die Sportförderung 2015 wird wie folgt durchgeführt:

1. Barzuschuss:    
Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 3,50 € und für Jugendliche 7,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für                4296 Erwachsene        á   3,50 €        =        15.036,00 €
und für                                1442 Jugendliche        á   7,00 €        =        10.094,00 €
sowie dreimal den Mindestzuschuss                                á 50,00 €        =             150,00 €
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =        ./.  105,00 €
                                                                               -------------------------
Barzuschuss insgesamt                                                                25.175,00 €

Darüber hinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:  

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2015 eine Förderung von 0,27 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2015 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 15.619,50 €.

3. Sonderzuwendungen:  

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen auf Landes- oder höheren Ebene finanzielle Sonderzuwendungen. Dafür wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt.

4. Investitionen:  

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 21.10.2008 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme.

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren.
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Desweiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2014 zur Kenntnis:

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 126.601,96 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 5.970,00 € 
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 13.031,90 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 500,00 € 


Die Gesamtförderung im Jahr 2015 beträgt 202.517,86 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 7. Sitzung (11./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 10.09.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Den organisierten und nicht organisierten Jugendverbänden in der Stadt Gunzenhausen werden auch im Jahr 2015 freiwillige Zuschüsse gewährt.

Die Jugendverbände erhalten pro Mitglied (bis 18 Jahre mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Stadtteile) einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR.

Für die in beigefügter Aufstellung aufgelisteten 11 Jugendverbände werden für insgesamt 278 Jugendliche 

       973,00  EUR

gewährt.

Die Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 7. Sitzung (11./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 10.09.2015 ö 3
Datenstand vom 05.10.2020 13:26 Uhr