Datum: 16.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach Haus 2; Grundsatzbeschluss Referent: Herr Dipl.-Ing. (FH) Walter Schröder, Ingenieurbüro Herzner und Schröder, Gunzenhausen
1.1 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach Haus 2; Grundsatzbeschluss
2 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Baugesuche
3.1 Sanierung Turnhalle Stephani-Schule
4.4 Tempo-30-Zonen
4.3 Bienenkonflikt
4.2 Parkende Autos Negeleinstraße u. a.
4.1 Baugebiet Stetten
4 Sonstiges und Bekanntgaben
3.3 Bauherr: Ottmann Karin und Peter Bauvorhaben: -Tektur- Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Gunzenhausen, Albert-Schweitzer-Straße 14, Wohnungen im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss, Büroräume im Erdgeschoss Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 14 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1471/11
3.2 Bauherr: Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Neubau Zwischenlager und Behandlungsanlage (BAZ) Bauteil II - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Aha 200 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 393
3.1.1 Bauherr: Stadt Gunzenhausen Bauvorhaben: Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule Baugrundstück: Hindenburgplatz 2 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 503

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1. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach Haus 2; Grundsatzbeschluss Referent: Herr Dipl.-Ing. (FH) Walter Schröder, Ingenieurbüro Herzner und Schröder, Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 1
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1.1. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäudedach Haus 2; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung stimmt dem Einbau einer Photovoltaikanlage, auf dem flachgeneigten Metalldach des Gebäudes 2 der Grundschule Süd, zu.
Die Erteilung nachfolgender Aufträge erfolgt durch den Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz, im Rahmen seiner Zuständigkeit.
Photovoltaikanlage, Firma Dienst, Weidenbacher Straße 46, 91737 Ornbau         47.451,15 €
Vorbereitung der Dachkonstruktion (Firma Eggmayer)        ca. 6.000,00 €
Nebenkosten, Planung, Statik (IPG, Dr. Welz)        ca. 3.600,00 €
Gesamtkosten (einschließlich 19 % MwSt.)        ca. 57.000,00 €
Die Umsetzung der Maßnahme sollte bis zur 43. KW / 2015 abgeschlossen sein.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 09.09.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2  und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 3
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3.1. Sanierung Turnhalle Stephani-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 3.1
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4.4. Tempo-30-Zonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 4.4
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4.3. Bienenkonflikt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 4.3
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4.2. Parkende Autos Negeleinstraße u. a.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 4.2
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4.1. Baugebiet Stetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Vorberatung 4.1
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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö 4
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3.3. Bauherr: Ottmann Karin und Peter Bauvorhaben: -Tektur- Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses in Gunzenhausen, Albert-Schweitzer-Straße 14, Wohnungen im 1. Obergeschoss und Dachgeschoss, Büroräume im Erdgeschoss Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 14 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1471/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Einer Ausnahme von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung (Büronutzung im Erdgeschoss) wird zugestimmt (§ 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO).

3.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse und der damit verbunden Dachneigung,
- die Nichteinhaltung der Firstrichtung,
- die Überschreitung der Baugrenze sowie
- die Nichteinhaltung der Flächen für Garagen
wird zugestimmt.

4.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd Teilbaugebiet V“ sind zu beachten und einzuhalten.

5.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

6.        Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in dessen Nähe (max. Entfernung ca. 200 m) nachzuweisen. Soweit die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können, können diese gemäß Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO bei der Stadt Gunzenhausen abgelöst werden.

7.        Die Stellungnahme der Gemeinde vom 07.08.2012 wird im Übrigen vollinhaltlich aufrecht erhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Bauherr: Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Neubau Zwischenlager und Behandlungsanlage (BAZ) Bauteil II - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Aha 200 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 393

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 31 und 36 in Aussicht gestellt werden.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ Gunzenhausen/Aha im Hinblick auf
-        die Überschreitung der Baugrenze um ca. 6 m an der westlichen Grundstücksgrenze
wird zugestimmt.

2.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“ Gunzenhausen/Aha sind zu beachten und einzuhalten.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand-, Natur- und Landschaftsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Mit dem noch einzureichenden Bauantrag sind insbesondere ein Geländeaufmaß, ein Entwässerungsplan, ein Freiflächengestaltungsplan, ein Schallschutznachweis und ein Stellplatznachweis vorzulegen.

6.        Hinweis:
Sollte das Bauvorhaben immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig sein, schließt dies die Baugenehmigung mit ein.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1.1. Bauherr: Stadt Gunzenhausen Bauvorhaben: Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule Baugrundstück: Hindenburgplatz 2 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 503

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (19./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.09.2015 ö Beschliessend 3.1.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:17 Uhr