Datum: 19.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße / Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
4.2 Thema Flüchtlinge
4.1 Regens Wagner - Albert-Schweitzer-Straße
4 Sonstiges und Bekanntgaben
3.5 Bauherr: Deim Manuel Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Eidam-Platz 14 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr. 495
3.4 Bauherr: Emmy Riedel GmbH, vertr. durch Herrn Bruno Schnell Bauvorhaben: Umnutzung und Modernisierung der Geschäftsstelle in Gunzenhausen Baugrundstück: Marktplatz 47 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 104
3.3 Bauherr: Lithonplus GmbH & Co. KG, vertr. durch Herrn Dipl.-Ing. Günter Buhl Bauvorhaben: Modernisierung / Umbau Betonwerk Gunzenhausen Ersatzneubau Halle 4, Neubau Maschinenfundament, Anbau Halle 5, Neubau Misch- und Siloanlage mit Sandaufgabe Baugrundstück: Oettinger Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 886, 887, 888 und 896
3.2 Bauherr: Hanke Evi Bauvorhaben: Erweiterung eines Campingplatzes Errichtung von 29 zusätzlichen Stellplätzen Baugrundstück: Wald-Seezentrum 4 Gemarkung: Wald Flur-Nrn.: 542, 541, 522
3.1 Bauherr: Movieworld Kino Gunzenhausen Johannes Böhm GmbH, vertr. durch Herrn Johannes Böhm Bauvorhaben: Erweiterung Movieworld Gunzenhausen Baugrundstück: Ludwig-Erhard-Straße 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 720/3
3 Baugesuche
2 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße / Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 1

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Dienstag, 01.09.2015 bis einschließlich Mittwoch, 30.09.2015 statt.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 07.10.2015 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Thema Flüchtlinge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Vorberatung 4.2
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4.1. Regens Wagner - Albert-Schweitzer-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Vorberatung 4.1
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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö 4
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3.5. Bauherr: Deim Manuel Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Eidam-Platz 14 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr. 495

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 3.5

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 34 und 36 BauGB nicht erteilt werden, da sich das Bauvorhaben insbesondere im Hinblick auf die geplante Kubatur und Dachgestaltung sowie die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Durch die Errichtung des beantragten Bauvorhabens würde das Ortsbild beeinträchtigt werden (vgl. städtebauliche Stellungnahme des Planungsbüros P4, Nürnberg, vom 05.08.2015).

2.        Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden, wenn der eingereichte Bauantrag wie folgt geändert wird:

a) Das Gebäude hat sich an der Nordgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 495 an der Flucht der Bebauung der Nachbargrundstücke Flur-Nrn. 493/3 und 495/2, Gemarkung Gunzenhausen, zu orientieren.

b) Die Einfriedung an der Nordseite ist als senkrechter Holzlattenzaun inkl. Hoftoren links und rechts mit massivem Sockel und massiven Zaunpfosten zu errichten. Die Ausführung muss in Abstimmung mit dem Stadtbauamt erfolgen.
c) Das Dach ist als Satteldach analog des Bestandsgebäudes mit mindestens 35° oder alternativ als Walmdach, in Anlehnung an das Nachbargebäude Dr.-Heinrich-Eidam-Platz 16, mit einer Dachneigung von mindestens 45° auszuführen.
d) Der Dachüberstand an der Traufe darf max. 0,50 m betragen.

e) Die Dacheindeckung hat mit naturroten Dachsteinen oder Dachziegeln, nicht glasiert oder engobiert, zu erfolgen.
3.        Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Antragstellung mit Begründung kann der Abweichung vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Abs. 3a i. V. m Abs. 1 Satz 1 BauGB im Hinblick auf die Nichteinhaltung der faktischen Baulinie (vgl. § 23 BauNVO) zugestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. Bauherr: Emmy Riedel GmbH, vertr. durch Herrn Bruno Schnell Bauvorhaben: Umnutzung und Modernisierung der Geschäftsstelle in Gunzenhausen Baugrundstück: Marktplatz 47 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 104

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 3.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Für die Überbauung der straßen- und wegerechtlich gewidmeten Verkehrsfläche hat der Bauherr mit der Stadt Gunzenhausen einen Gestattungsvertrag zu schließen (§ 7 Abs. 1 der städtischen Sondernutzungssatzung – SNS).

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und Denkmalschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. Bauherr: Lithonplus GmbH & Co. KG, vertr. durch Herrn Dipl.-Ing. Günter Buhl Bauvorhaben: Modernisierung / Umbau Betonwerk Gunzenhausen Ersatzneubau Halle 4, Neubau Maschinenfundament, Anbau Halle 5, Neubau Misch- und Siloanlage mit Sandaufgabe Baugrundstück: Oettinger Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 886, 887, 888 und 896

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Für die neu zu konzipierende Niederschlagswasserversickerung ist umgehend ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.
Eine Ableitung der Niederschlagswässer über die öffentliche Kanalisation (Alternativ) kann nicht in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. Bauherr: Hanke Evi Bauvorhaben: Erweiterung eines Campingplatzes Errichtung von 29 zusätzlichen Stellplätzen Baugrundstück: Wald-Seezentrum 4 Gemarkung: Wald Flur-Nrn.: 542, 541, 522

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Natur- und Landschaftsschutz, sind zu beachten und einzuhalten. Der Baumfallabstand ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.1. Bauherr: Movieworld Kino Gunzenhausen Johannes Böhm GmbH, vertr. durch Herrn Johannes Böhm Bauvorhaben: Erweiterung Movieworld Gunzenhausen Baugrundstück: Ludwig-Erhard-Straße 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 720/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes – Gesamtüberarbeitung mit Erweiterung des Geltungsbereichs – Sondergebiet „Kino“ an der Ludwig-Erhard-Straße in Gunzenhausen wird im Hinblick auf

- die Errichtung von Stellplätzen auf einer privaten Grünfläche südlich des
  Erweiterungsbaus sowie

- die Errichtung von Stellplätzen im südöstlichen Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 720/3,
  Gemarkung Gunzenhausen, außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen
zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes – Gesamtüberarbeitung mit Erweiterung des Geltungsbereichs – Sondergebiet „Kino“ an der Ludwig-Erhard-Straße in Gunzenhausen sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand-, Immissions- und Naturschutz sowie den Straßenverkehr und die Straßenbaulast (B 466) sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Vorberatung 3
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2. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 11. Sitzung (20./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.10.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 09.10.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:16 Uhr