Datum: 11.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:12 Uhr bis 16:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Abwasseranlage - Klärschlammentsorgung
2 Baugesuche
2.1 Tektur: Pflegequartier Gunzenhausen - Errichtung zweier Gebäude für Servicewohnen, Tagespflege und ambulant betreute Wohngruppen, Baugrundstück Nähe Nürnberger Straße, Flur-Nrn.: 547/8, 547/9, 547/12 und 547/13, Gemarkung Gunzenhausen
2.2 Errichtung von 6 Containern sowie 2 Fertigteilgaragen und eines Carports, Baugrundstück An der Stemme 10, Flur-Nr.: 1364/1, Gemarkung Gunzenhausen
2.3 Anbau an bestehendes Wohnhaus, Baugrundstück Steinkreuzstraße 45, Flur-Nr.: 291/14, Gemarkung Frickenfelden
2.4 Errichtung einer Garage und eines Carports, Baugrundstück Albert-Schweitzer-Straße 19, Flur-Nr.: 1560/2, Gemarkung Gunzenhausen
2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerbereich und Carport, Baugrundstück Wald 23, Flur-Nr.: 29, Gemarkung Wald
2.6 Tektur: Neubau eines Mehrfamilienhauses (14 WE) mit Tiefgarage; hier: Umplanung Dachterrasse, Baugrundstück Spitalstraße 24, Flur-Nr.: 437/1, Gemarkung Gunzenhausen
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2025
4 Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen
4.1 Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts
4.2 Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm
4.2.1 Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm; Beschlussfassung einer einzelnen Maßnahme
4.2.2 Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm; Beschlussfassung einer einzelnen Maßnahme
4.2.3 Haushalt 2025; Investitionsprogramm
5 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Abwasseranlage - Klärschlammentsorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:

Der Auftrag zur Klärschlammentsorgung wird an die Firma

Hock Abpresstechnik GmbH
Niedernberger Straße 50
63757 Großostheim

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 11.10.2024 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

129.948,00 € inkl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Vorberatung 2
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2.1. Tektur: Pflegequartier Gunzenhausen - Errichtung zweier Gebäude für Servicewohnen, Tagespflege und ambulant betreute Wohngruppen, Baugrundstück Nähe Nürnberger Straße, Flur-Nrn.: 547/8, 547/9, 547/12 und 547/13, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Östliche Nürnberger Straße“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Gebäudehöhe des Hauses B wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Östliche Nürnberger Straße“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Errichtung von 6 Containern sowie 2 Fertigteilgaragen und eines Carports, Baugrundstück An der Stemme 10, Flur-Nr.: 1364/1, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf 
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung (Dachform, -neigung und –eindeckung)
-die Nichteinhaltung der Firstrichtung des Carports
-die Nichteinhaltung der Abstandsflächen gemäß Bebauungsplan und
-die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung der Container
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Anbau an bestehendes Wohnhaus, Baugrundstück Steinkreuzstraße 45, Flur-Nr.: 291/14, Gemarkung Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 2.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Frickenfelden I“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl und
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung (Form, Neigung und Eindeckung) des Anbaus
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Frickenfelden I“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Errichtung einer Garage und eines Carports, Baugrundstück Albert-Schweitzer-Straße 19, Flur-Nr.: 1560/2, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 2.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet II im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze und
-die Nichteinhaltung der Flächen für Garagen und deren Zufahrten
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet II sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerbereich und Carport, Baugrundstück Wald 23, Flur-Nr.: 29, Gemarkung Wald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 2.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald II“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Flächen für Stellplätze und Garagen,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung,
-die Nichteinhaltung des Fensterformats und der Fenstergröße der Schleppgaube,
-die Nichteinhaltung der Festsetzung zu Versickerung des Niederschlagswassers,
-die Nichteinhaltung der Festsetzung, dass Fenster und Türen nur als stehende Rechteckformate 
zulässig sind, deren Höhe deutlich größer ist als die Breite und
-die Nichteinhaltung der Festsetzung, dass Fenster als konstruktive Sprossenfenster mit
Fensterläden ausgebildet werden sollen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald II“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.6. Tektur: Neubau eines Mehrfamilienhauses (14 WE) mit Tiefgarage; hier: Umplanung Dachterrasse, Baugrundstück Spitalstraße 24, Flur-Nr.: 437/1, Gemarkung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 2.6

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 3
Stadtrat 15. Sitzung (68./XV) des STADTRATES 27.11.2024 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2025 angemeldet:

1.        Vorbereitungen:        -  €

2.        Grunderwerb:        -  €

3.        Ordnungsmaßnahmen:
-        Anbindung Parkplatz am Schießwasen an die Stadthalle        585.000 €
-        Abbruch Anbauten am Museum einschließlich Angleichungsarbeiten        483.000 €
-        Neugestaltung Weißenburger Straße mit Saumarkt        680.000 €

4.        Baumaßnahmen:
-        Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes        3.600.000 €
-        Errichtung eines „Klimaplatzes“ in der Waagstraße/Brunnenstraße        450.000 €
-        Ausbau barrierefreier Pflasterbelag (Rollatorspur) „Zur Atlmühl“        50.000 €
-        Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen        50.000 €

5.        Sonstiges:
-        Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        91.000 €
-        Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten:
-        Planungskonzept Weißenburger Straße – Saumarkt        15.000 €
-        Grünkonzept        50.000 €
       Summe Altstadt Gunzenhausen        6.054.000 €


Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Vorberatung 4
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4.1. Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen des baulichen Unterhalts im Haushalt 2025 unter der Maßgabe zu, dass die Maßnahme „BHKW ausbauen“ (HHSt. 1300.5000) mit einer Summe i. H. v. 10.000 Euro gestrichen wird, sodass eine Gesamtsumme von 2.110.300,00 Euro anfällt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Vorberatung 4.2
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4.2.1. Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm; Beschlussfassung einer einzelnen Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 4.2.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:

Die Maßnahme „Haus des Gastes – Erwerb von 10 Tischen und 80 Stühlen“ (HHSt. 7920.9350, Betrag: 30.000 Euro) wird als Maßnahme im Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für das Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4

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4.2.2. Haushalt 2025 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm; Beschlussfassung einer einzelnen Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 4.2.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt:

Die Maßnahme „Sporthalle/Freisportanlage – Erwerb von beweglichem Vermögen, Hallenbodenschutzbelag auf Rollwägen“ (HHSt. 2151.9350, Betrag: 20.000 Euro) wird als Maßnahme im Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für das Jahr 2025 nicht aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

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4.2.3. Haushalt 2025; Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö Beschliessend 4.2.3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2025 unter der Maßgabe der in der Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 11.11.2024 vorgenommenen Modifikationen mit einer Gesamtsumme in Höhe von
16.145.700,00 EUR

zu.

Die Position 1300.9500 „Baukosten Löschwasserzisterne Frickenfelden“ (Summe: 150.000 Euro) wird nochmals untersucht und vorbehaltlich der Empfehlung der Brandschutzfachleute im Haushaltsjahr 2025 umgesetzt bzw. aus dem Investitionsprogramm 2025 gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 10. Sitzung (60./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 11.11.2024 ö 5
Datenstand vom 28.01.2025 10:34 Uhr