Datum: 19.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:50 Uhr bis 15:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anpassung der Zuschüsse für die Ferienbetreuung an die Inflation; Antrag von Stadtrat Reitmaier vom 09.09.2024
2 Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindergärten
3 Landkindergartenregelung für die AWO Kindertagesstätte Cronheim
4 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Anpassung der Zuschüsse für die Ferienbetreuung an die Inflation; Antrag von Stadtrat Reitmaier vom 09.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales Sitzung (29./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 19.11.2024 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag vom 09.09.2024 von Stadtrat Peter Reitmaier zur Anpassung der Zuschüsse für die Ferienbetreuung an die Inflation zur Kenntnis.
Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen die Initiative.

Die Verwaltung wird beauftragt die Änderungen der „Richtlinien der Stadt Gunzenhausen zur Förderung der Ferienbetreuung“ vorzunehmen.
Ziffer 3 (Höhe des Zuschusses) erhält folgende Fassung:

„Der Zuschuss beträgt bei einer angebotenen Betreuung von
mind. 4 Std. täglich                4,00 € je Gunzenhäuser Kind und Tag;
mind. 6 Std. täglich                5,50 € je Gunzenhäuser Kind und Tag;
mind. 8 Std. täglich                7,50 € je Gunzenhäuser Kind und Tag.

Insgesamt wird der städtische Zuschuss auf das nach Abschluss der Maßnahmen nachgewiesene und anerkannte Defizit begrenzt.“

Die 2. Änderung der Richtlinien tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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2. Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales Sitzung (29./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 19.11.2024 ö Beschliessend 2

Beschluss

Die Gunzenhäuser Kindertageseinrichtungen (Bereich Kindergarten) mit einem mindestens
30 %igen Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft (Faktor 1,3) erhalten von der Stadt Gunzenhausen auch für das Bewilligungsjahr 2025 eine freiwillige Förderung der Personalkosten.

Voraussetzung dafür ist, dass der Träger des Kindergartens eine vom Jugendamt anerkannte Konzeption zur individuellen und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Sprachförderung vorweist und umsetzt.

Der Stadt Gunzenhausen sind die entsprechenden Personalkosten für die Unterrichtsstunden der besonderen Sprachförderung nachzuweisen. Es werden 80 % der zusätzlichen Personalkosten, jedoch höchstens 10.000 € je Kindergarten gewährt. 

Diese Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Landkindergartenregelung für die AWO Kindertagesstätte Cronheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales Sitzung (29./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 19.11.2024 ö Vorberatung 3
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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales Sitzung (29./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 19.11.2024 ö 4
Datenstand vom 21.02.2025 08:29 Uhr