Datum: 09.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Tagungsraum Altmühltal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Freiwillige Förderung der Sportvereine; Anträge des TV 1860 Gunzenhausen e. V. auf Förderung herausragender Leistungen für Oliver Naaß (Leichtathletik/Stabhochsprung) und Isabelle Loser (Judo)
2 Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG
2.1 Informationen zur Einwohner- und Geburtenentwicklung und zu den Belegungen der Einrichtungen
2.2 Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG
2.3 Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG
3 Sonstiges und Bekanntgaben
2.5 Austausch mit den Leitern und Trägern der Kindertageseinrichtungen
2.4 Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG

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1. Freiwillige Förderung der Sportvereine; Anträge des TV 1860 Gunzenhausen e. V. auf Förderung herausragender Leistungen für Oliver Naaß (Leichtathletik/Stabhochsprung) und Isabelle Loser (Judo)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Anträge des TV 1860 Gunzenhausen e.V. vom 04. und 07.10.2015 auf Förderung herausragender Leistungen für Oliver Naaß (Leichtathletik/Stabhochsprung) und für Isabelle Loser (Judo) zur Kenntnis.

Die Abteilung Leichtathletik des TV 1860 Gunzenhausen e. V. erhält für die herausragenden Leistungen von Oliver Naaß eine Sonderzuwendung in Höhe von  500,-- Euro.

Die Abteilung Judo des TV 1860 Gunzenhausen e. V. erhält für die herausragenden Leistungen von Isabelle Loser eine Sonderzuwendung in Höhe von  500,-- Euro.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Vorberatung 2
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2.1. Informationen zur Einwohner- und Geburtenentwicklung und zu den Belegungen der Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Vorberatung 2.1
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2.2. Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die neuerlichen Ausführungen bzgl. der Entwicklung der Einwohner- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und beschließt:

Die Stadt Gunzenhausen hat in den letzten Jahren weitreichende Beschlüsse zur Weiterentwicklung der kommunalen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG gefasst. Weitere Plätze nach dem Bay. KiBiG werden bis zur Fertigstellung der zusätzlichen Krippenplätze des KiFaZ Wilhelm-Löhe (voraussichtliche Inbetriebnahme im Jahr 2018) nicht geschaffen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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2.3. Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 2.3

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die neuerlichen Ausführungen bzgl. der Entwicklung der Einwohner- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und beschließt:

Die Stadt Gunzenhausen sieht die Notwendigkeit zur Errichtung einer weiteren Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Nachdem die ortsansässigen kirchlichen bzw. freigemeinnützlichen Träger keine weiteren Krippenplätze schaffen können, wird die Stadt Gunzenhausen eine Krippe unter eigener Trägerschaft errichten. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Planung zu erstellen und die Mittel im Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö 3
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2.5. Austausch mit den Leitern und Trägern der Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Vorberatung 2.5
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2.4. Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bay.KiBiG; Entscheidung über die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a Bay.KiBiG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 8. Sitzung (12./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 09.11.2015 ö Beschliessend 2.4

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die neuerlichen Ausführungen bzgl. der Entwicklung der Einwohner- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und beschließt:

Zur Deckung der steigenden Nachfrage wird die Einrichtung einer Großtagespflege gem. Art. 20 a BayKiBiG befürwortet. Dies schließt eine kommunale Komplementärförderung in Höhe des staatlichen Anteils (analog der Finanzierung bei den Kindertageseinrichtungen) ein. Der kommunale Gewichtungsfaktor für alle Kinder in dieser Einrichtung beträgt 1,3.

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt mit der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft zu führen. Der verhandelte Vertragsentwurf ist dem Ausschuss für Bildung und Soziales zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 05.10.2020 13:28 Uhr