Datum: 16.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:35 Uhr bis 15:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2016
12.1 Altomari-Anwesen, Bahnhofstraße
12 Sonstiges und Bekanntgaben
11.2 Haushalt 2016 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm
11.1 Haushalt 2016 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts
11 Haushalt 2016
10.4 Bauherr: Herzog Liegenschaften GmbH & Co. KG vertreten durch Frau Katja Herzog-Straub und Herrn Helmut Straub Bauvorhaben: Erweiterung und Umbau des Sanitärgebäudes und Errichtung einer Dachterrasse Baugrundstück: Seestraße 12 Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 179
10.3 Bauherr: Beck Heidelinde Bauvorhaben: Umnutzung bestehender Praxisräume zu Wohnraum im EG Baugrundstück: Seckendorffstraße 2, 91710 Gunzenhausen Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/3
10.2 Bauherr: SECURA MASSIVHAUS AG, Herr Manfred Steiner Bauvorhaben: Ausbau des Dachgeschosses und Neuerrichtung von 7 Garagen Baugrundstück: Stuttgarter Straße 14 und 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/228
10.1 Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Georg Habelt Bauvorhaben: Nutzungsänderung der Verkaufsfläche Drogeriemarkt - Bekleidungsgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444/2, 1446/3
10 Baugesuche
9 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers, Ansbach – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen; Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und vereinfachtes Raumordnungsverfahren gem. Art. 26 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Beteiligung der Stadt Gunzenhausen
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2 und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2 und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Kanalsanierung Sichlingerstraße
2 Unterhalt von Wirtschaftswegen; Auftragsvergabe

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1. Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Vorberatung 1
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12.1. Altomari-Anwesen, Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Vorberatung 12.1
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12. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö 12
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11.2. Haushalt 2016 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Vorberatung 11.2
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11.1. Haushalt 2016 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 11.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen des baulichen Unterhalts im Haushalt 2016 mit einer Gesamtsumme von 1.131.000 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Vorberatung 11
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10.4. Bauherr: Herzog Liegenschaften GmbH & Co. KG vertreten durch Frau Katja Herzog-Straub und Herrn Helmut Straub Bauvorhaben: Erweiterung und Umbau des Sanitärgebäudes und Errichtung einer Dachterrasse Baugrundstück: Seestraße 12 Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 179

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 10.4

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Seezentrum Schlungenhof“ im Hinblick auf


       die Nichteinhaltung der Dachform sowie der damit verbundenen Dachneigung und Dacheindeckung mit roten Ziegeln und

       die Überschreitung der Baugrenze im Osten sowie der damit verbundenen Nichteinhaltung des Pflanzgebots und der Überbauung von Straßen und Fahrwegen sowie von Campingstellplätzen (touristisch genutzt)

wird zugestimmt.
3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Seezentrum Schlungenhof“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10.3. Bauherr: Beck Heidelinde Bauvorhaben: Umnutzung bestehender Praxisräume zu Wohnraum im EG Baugrundstück: Seckendorffstraße 2, 91710 Gunzenhausen Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 10.3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10.2. Bauherr: SECURA MASSIVHAUS AG, Herr Manfred Steiner Bauvorhaben: Ausbau des Dachgeschosses und Neuerrichtung von 7 Garagen Baugrundstück: Stuttgarter Straße 14 und 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/228

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 10.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  2. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10.1. Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Georg Habelt Bauvorhaben: Nutzungsänderung der Verkaufsfläche Drogeriemarkt - Bekleidungsgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444/2, 1446/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 10.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Textilfachgeschäft sowie eigenständig betriebener Drogeriemarkt“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der Zahl der max. Verkaufsfläche
wird zugestimmt.
  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes „Textilfachgeschäft sowie eigenständig betriebener Drogeriemarkt“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und Schallimmissionsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Vorberatung 10
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9. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 9

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 06.11.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2, 3 und 4 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers, Ansbach – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen; Frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und vereinfachtes Raumordnungsverfahren gem. Art. 26 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG); Beteiligung der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 8

Beschluss

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers, Ansbach – Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen – zur Kenntnis.

  1. Die Stadt Gunzenhausen erhebt gegen die Bauleitplanung auf der Grundlage des Einzelhandelsentwicklungskonzepts der Stadt Ansbach vom April 2015 keine Einwände.

  1. Die Stadt bittet um Information über das Abwägungsergebnis und Beteiligung am weiteren Verfahren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungs planteilaufhebungssatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2 und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungs plansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 5

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom  04.09.2015 bis 07.10.2015 statt.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 14 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden zwei Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 06.11.2015 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanänderungsentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2 und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 4

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom  04.09.2015 bis 07.10.2015 statt.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 15 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden zwei Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 06.11.2015 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanänderungsentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Kanalisation Stadt Gunzenhausen 2015; Kanalsanierung Sichlingerstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 3

Beschluss

Die  Arbeiten zur Kanalauswechslung in der Sichlingerstraße werden an die Firma

Moezer GmbH
Ansbacher Straße 4
91586 Lichtenau
zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 28.10.2015 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

192.411,14 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Unterhalt von Wirtschaftswegen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Die Arbeiten zur Sanierung des Wirtschaftsweges im Stadtteil Oberasbach, Flur-Nr. 384 werden an die Firma
                                               
Franken-Asphalt GmbH
Raiffeisenstraße 15
91575 Windsbach

zu den Einheitspreisen des Angebots vom 15.10.2015 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

55.234,07 € einschl. 19% MwSt., einschließlich 2 % Nachlass.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr