Datum: 18.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Stadt Gunzenhausen
1.1 Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Ehalt
1.2 Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache
1.3 Beschlussfassungen zum Haushalt
1.3.1 HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025
1.3.2 HAUSHALTSPLAN 2025 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2024 bis 2028
1.3.3 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025; Stellenplan
1.3.4 Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025
2 Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
2.1 Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten
2.2 Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Rechnungsergebnis
3 Jahresrechnungen 2021 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen
3.1 Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2021 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Feststellung der Jahresrechnungen
3.2 Jahresrechnungen 2021 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
4 Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024
4.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024
4.2 HAUSHALTSPLAN 2 0 2 4 DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027
4.3 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024
4.4 WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 2 4 FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; 5-Jahres-Plan für die Jahre 2023 bis 2027
4.5 Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024; Stellenplan
4.6 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024
5 Revitalisierung Bahnhof Gunzenhausen; Auftragsvergabe Abbruch und Schadstoffsanierung
6 Ertüchtigung der Sprinklertechnik in der Tiefgarage, Am Hafnermarkt 20, 91710 Gunzenhausen
7 Optimierung der Westumfahrung der B 13 u. a. zur Entlastung der Innenstadt von Durchgangsverkehr
8 Ehrungen
9 Sonstiges und Bekanntgaben
9.1 Anträge

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1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 1
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1.1. Vorstellung des Haushaltsentwurfs durch Stadtkämmerer Ehalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 1.1
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1.2. Stellungnahme der Fraktionen und Aussprache

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 1.2
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1.3. Beschlussfassungen zum Haushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 1.3
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1.3.1. HAUSHALTSPLAN DER STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 1.3.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        50.721.700  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        17.963.600  Euro

insgesamt        68.685.300  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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1.3.2. HAUSHALTSPLAN 2025 der STADT GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Gunzenhausen für die Jahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 1.3.2

Beschluss

Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der  STADT GUNZENHAUSEN  für die Jahre
2024 bis 2028 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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1.3.3. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025; Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Personalausschuss 5. Sitzung (29./XV) des PERSONALAUSSCHUSSES 12.11.2024 Beschliessend 1
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 1.3.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 12.11.2024 (Beschluss Nr. 123) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beamte und Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2025 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

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1.3.4. Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



50.721.700 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



17.963.600 €
ab.

















§ 2


















Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen



und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf



8.500.000 €
festgesetzt.
2

       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



19.435.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r   *1























2.
G e w e r b e s t e u e r



345 v. H.





§ 5









Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung


von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


3.500.000 €
festgesetzt.















§ 6









E n t f ä l l t .









§ 7









Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.



Nachrichtlich:

*1) Die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 wurden in der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Gunzenhausen (Hebesatzsatzung) vom 05.12.2024 wie folgt festgesetzt:

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                390 v. H.

  1. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre                                                280 v. H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

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2. Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 2
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2.1. Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Bildung und Übertragung von Haushaltsausgaberesten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (31./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 03.12.2024 ö Beschliessend 1.1
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 86 vom 03.12.2024) beschließt der Stadtrat:

Im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen wird der Bildung bzw. Übertragung von Haushaltsausgaberesten wie folgt zugestimmt:

  1. Verwaltungshaushalt

Im Verwaltungshaushalt werden keine Haushaltsausgabereste gebildet.

  1. Vermögenshaushalt

       HHSt. 4320.9880 -        Gewährung eines Zuschusses
               Übertragung alter HAR                52.930,45 EUR
               Bildung neuer HAR                450.000,00 EUR        502.930,45 EUR

       HHSt. 8800.9320 -        Grunderwerb
               Übertragung alter HAR                        201.480,24 EUR                        
       HHSt. 8800.9400 -        Sanierung von Wohn- u. Geschäftshäusern
               Übertragung alter HAR                11.606,41 EUR
               Bildung neuer HAR                100.000,00 EUR        111.606,41 EUR

       Summe Vermögenshaushalt:                        816.017,10 EUR

Haushaltsausgabereste insgesamt:                816.017,10 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2.2. Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 4. Sitzung (31./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 03.12.2024 ö Beschliessend 1.2
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 87 vom 03.12.2024) beschließt der Stadtrat:

1.        Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2023 der Hospitalstiftung Gunzenhausen, die in den wesentlichen Summen wie folgt abschließt:

Verwaltungshaushalt
Soll-Einnahmen und -Ausgaben        495.416,64 EUR

Vermögenshaushalt
Soll-Einnahmen und -Ausgaben        550.000,00 EUR

Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt        257.404,67 EUR

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        69.771,33 EUR

2.        Die Jahresrechnung 2023 wird zur örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnungen 2021 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 3
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3.1. Örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2021 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Feststellung der Jahresrechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 10 vom 20.11.2024) beschließt der Stadtrat: 

       Die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen werden mit folgenden Abschlusssummen festgestellt:

a)        Jahresrechnung 2021 der Stadt Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        45.488.745,38  EUR
- Vermögenshaushalt        10.730.658,03  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        7.566.307,53  EUR
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage        227.615,86  EUR

b)        Jahresrechnung 2021 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
Soll-Einnahmen und -Ausgaben
- Verwaltungshaushalt        459.045,12  EUR
- Vermögenshaushalt        550.000,00  EUR
Zuführung zum Vermögenshaushalt        208.188,03  EUR
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        291.811,97  EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3.2. Jahresrechnungen 2021 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 10 vom 20.11.2024) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2021

E n t l a s t u n g

erteilt.


(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 
Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Haushaltsplan der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 4
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4.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        499.700  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        167.600  Euro

insgesamt        667.300  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4.2. HAUSHALTSPLAN 2 0 2 4 DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Der Finanzplanung und dem Investitionsprogramm der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für die Jahre 2023 bis 2027 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4.3. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 4.3

Beschluss

Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2024 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        9.270.400  Euro
               in den Aufwendungen mit        9.293.800  Euro
               Fehlbetrag        23.400  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        433.900  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4.4. WIRTSCHAFTSPLAN 2 0 2 4 FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; 5-Jahres-Plan für die Jahre 2023 bis 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 4.4

Beschluss

Dem 5-Jahres-Plan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen für die Jahre 2023 bis 2027 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4.5. Haushaltssatzung der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024; Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Personalausschuss 2. Sitzung (26./XV) des PERSONALAUSSCHUSSES 16.05.2024 Beschliessend 1
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 4.5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 16.05.2024 (Beschluss-Nr. 115) stimmt der Stadtrat den Stellenplänen für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4.6. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 4.6

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



499.700  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



167.600  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



9.270.400  €
9.293.800  €
23.400  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



433.900  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.


























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
80.000 €
festgesetzt.
















(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Revitalisierung Bahnhof Gunzenhausen; Auftragsvergabe Abbruch und Schadstoffsanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 11. Sitzung (61./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 04.12.2024 ö Beschliessend 1
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 04.12.2024, lfd.-Nr. 456, beschließt der Stadtrat:

Der Auftrag für den Abbruch und die Schadstoffsanierung an die Firma

Schutt-Karl GmbH
Schulstraße 2
91790 Burgsalach – Pfraunfeld


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 15.11.2024 zu vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 514.496,50 € einschl. 19% Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Ertüchtigung der Sprinklertechnik in der Tiefgarage, Am Hafnermarkt 20, 91710 Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Auftrag für die Ertüchtigung der Sprinklertechnik wird an die Firma

Minimax GmbH
Thomas – Mann – Str. 50
90471 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 27.11.2024 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

462.361,47 € einschl. 19 % MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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7. Optimierung der Westumfahrung der B 13 u. a. zur Entlastung der Innenstadt von Durchgangsverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Beschliessend 7

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Optimierung der Westumfahrung der B 13 im Bereich der Kreuzung Oettinger Straße in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt zu schaffen und dazu die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, parallel zu einem Bebauungsplanaufstellungsverfahren, vorzunehmen. 

  1. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplanes samt Begründungen sind dem Stadtrat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 9

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8. Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 8
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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö 9
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9.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 16. Sitzung (69./XV) des STADTRATES 18.12.2024 ö Vorberatung 9.1
Datenstand vom 11.02.2025 11:50 Uhr