Datum: 09.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:35 Uhr bis 16:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baugebiet Frickenfelden
1.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 305/1, 306, 303, 304/2 und 304 (Teilfläche), Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Vorstellung der Planungen und Billigungsbeschluss
6.1 CO2-Ausstoß der Stadt Gunzenhausen
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2016
4.5 Bauherr: Weigand Henrik Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Fasanenstraße 21 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1520/151 und 1520/152
4.4 Bauherr: ITB Gunzenhausen B. V. & Co. KG, vertr. durch TBB Ten Brinke Bauvorhaben: Neubau eines Lebensmittelfilialbetriebes Baugrundstück: Nürnberger Straße 58 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 522, 522/3, 522/4
4.3 Bauherr: Hausgemeinschaft Christian und Barbara Fröhlich Bauvorhaben: Ausbau von 3 Wohnungen im 8. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses Baugrundstück: Berliner Straße 2 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 588
4.2 Bauherr: Arutiunian Karen Bauvorhaben: Umbau eines Dreifamilienwohnhauses mit Umnutzung des Dachgeschosses in Wohnflächen Baugrundstück: Hensoltstraße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/7
4.1 Bauherr: Schwab Joachim und Martina Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Gaststättenbetriebes in 2 Wohnungen, Umbau/Anbau des 1. OG zu 2 Wohnungen, Errichtung von Stellplätzen/Carports Baugrundstück: Bahnhofstraße 24 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 588
4 Baugesuche
3 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1505/65, Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss

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1. Baugebiet Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Vorberatung 1
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1.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 305/1, 306, 303, 304/2 und 304 (Teilfläche), Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Vorstellung der Planungen und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Architekturbüro TEAM 4 landschafts + ortsplanung, Nürnberg, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 18.11.2015 Variante II wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6.1. CO2-Ausstoß der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Vorberatung 6.1
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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö 6
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Städtebauförderung; Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2016 angemeldet:
Altstadt Gunzenhausen
  1. Vorbereitungen
     - Modernisierungsgutachten        20.000,00 €
    - Ergänzungen der vorbereitenden Untersuchungen (Bebauungspläne)        10.000,00 €
  1. Grunderwerb        0,00 €
  2. Ordnungsmaßnahmen
    - Verlagerung von Gewerbebetrieben        30.000,00 €
     - Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK        200.000,00 €
     - Verkehrslenkende Maßnahmen am Marktplatz        50.000,00 €
     - Ausbau der Verbindung zum Altmühlsee („Seepromenade“)                            50.000,00 €
     - Abbruch weiterer Gebäude im Sanierungsgebiet VIII                  250.000,00 €         
4. Baumaßnahmen
     - Sonstige private Modernisierungsmaßnahmen        50.000,00 €
     - Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen                                                                      80,000,00        €
5. Sonstiges
     - Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten        20.000,00 €
     - Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren        55.000,00 €
Summe Altstadt Gunzenhausen        815.000,00 €
Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.5. Bauherr: Weigand Henrik Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses Baugrundstück: Fasanenstraße 21 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1520/151 und 1520/152

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 4.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  2. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Reutberg II, 4. Änderung, im Hinblick auf

    -        die Nichteinhaltung der Doppelhausbebauung (Einzelhaus statt Doppelhaus),
    -        die Nichteinhaltung der Dachform (Pultdach statt versetztem Pultdach),
    -        die Nichteinhaltung der Dachneigung (12 statt 20 - 28),
    -        die Nichteinhaltung der senkrechten Holzverkleidung (waagrecht statt senkrecht) und
    -        die Nichteinhaltung des Garagenstandortes (Abmessungen) sowie der Situierung
           des Stellplatzes im Stauraum

    wird zugestimmt.

  3. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Reutberg II“, 4. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

Das Flachdach der Garage ist aus ökologischen Gründen extensiv zu begrünen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.4. Bauherr: ITB Gunzenhausen B. V. & Co. KG, vertr. durch TBB Ten Brinke Bauvorhaben: Neubau eines Lebensmittelfilialbetriebes Baugrundstück: Nürnberger Straße 58 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 522, 522/3, 522/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 4.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  2. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Nürnberger Straße“ im Hinblick auf

    - die Überschreitung der max. zulässigen Firsthöhe,
    - die Überbauung der Fläche für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen und
    - die Überbauung der Grünfläche mit Baumpflanzungen

wird zugestimmt.
Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Nürnberger Straße“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. Bauherr: Hausgemeinschaft Christian und Barbara Fröhlich Bauvorhaben: Ausbau von 3 Wohnungen im 8. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses Baugrundstück: Berliner Straße 2 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 588

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 4.3

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30, 36 BauGB und Art. 58 BayBO erteilt.

2.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Bauherr: Arutiunian Karen Bauvorhaben: Umbau eines Dreifamilienwohnhauses mit Umnutzung des Dachgeschosses in Wohnflächen Baugrundstück: Hensoltstraße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  2. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Denkmal- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.1. Bauherr: Schwab Joachim und Martina Bauvorhaben: Nutzungsänderung eines Gaststättenbetriebes in 2 Wohnungen, Umbau/Anbau des 1. OG zu 2 Wohnungen, Errichtung von Stellplätzen/Carports Baugrundstück: Bahnhofstraße 24 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 588

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  2. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Die sanierungsrechtliche Genehmigung zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Vorberatung 4
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3. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 06.11.2015 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 1505/65, Gemarkung Gunzenhausen; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 09.12.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth erstellte Bebauungsplanentwurf vom 10.07.2015 Variante 2 wird unter der Maßgabe, dass im hinteren, südlichen Bereich eine Wohnbebauung II + D möglich ist, zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:13 Uhr