Datum: 20.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 RADLSTADT Gunzenhausen
1.1 Verbesserungen 2015 / Planungen 2016
1.2 Imagefilm der AGFK
1.3 RADLSTADT Gunzenhausen; Ergebnis der Vorbereisung zur Zertifizierung als "Fahrradfreundliche Kommune" der AGFK-Bayern vom 09.06.2015
1.3.1 RADLSTADT Gunzenhausen; Ergebnis der Vorbereisung zur Zertifizierung als "Fahrradfreundliche Kommune" der AGFK-Bayern vom 09.06.2015
1.4 RADLSTADT Gunzenhausen; Fristverlängerung für Erfüllung der Aufnahmekriterien der AGFK zur Zertifizierung als "Fahrradfreundliche Kommune"
1.5 Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Heuss-Straße für den Rad- und Fußgängerverkehr
1.5.1 Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Heuss-Straße für den Rad- und Fußgängerverkehr
12.1 Bauanträge im Jahr 2015
12 Sonstiges und Bekanntgaben
11 Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges an der Kreisstraße WUG 28 zwischen Pflaumfeld und Aha; Abschluss einer Kostenvereinbarung zwischen dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Stadt Gunzenhausen
10 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
9.2 Bauherr: Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen Bauvorhaben: Neubau, befristet auf 2 Jahre, einer Pflegestation als Interimsbau in Stahlsystembauweise Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 90 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1515/2
9.1 Bauherr: Nina Weiser, vertreten durch Frau Sigrid Niesta-Weiser Bauvorhaben: Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit Anwaltskanzlei, Praxisräumen und Apotheke Baugrundstück: An der Stemme 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1364/2
9 Baugesuche
8 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
7 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, vertreten durch Frau Stadträtin Röhl, vom 04.01.2016, zur Beteiligung der Stadt Gunzenhausen an der Umweltschutzaktion „Earth Hour“
6 Geplante Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg, Regensburger Straße 420 - 422; Einleitung eines Raumordnungsverfahrens; Beteiligung der Stadt Gunzenhausen
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße / Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Abwasseranlage Stadt Gunzenhausen; Kläranlage und Mischwasserentlastungen; Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren; Vergabe von Ingenieurleistungen
2 Herstellen von Grundstücksanschlüssen an die Kanalisation; Baulicher Unterhalt der Kanäle und Sanierung von kleineren Straßenschäden im Jahr 2016
1.6 Informationen zu einer möglichen Radwegführung Weißenburger Straße, einschließlich Ecke Saumarkt

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1. RADLSTADT Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 1
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1.1. Verbesserungen 2015 / Planungen 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 1.1
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1.2. Imagefilm der AGFK

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 1.2
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1.3. RADLSTADT Gunzenhausen; Ergebnis der Vorbereisung zur Zertifizierung als "Fahrradfreundliche Kommune" der AGFK-Bayern vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 1.3
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1.3.1. RADLSTADT Gunzenhausen; Ergebnis der Vorbereisung zur Zertifizierung als "Fahrradfreundliche Kommune" der AGFK-Bayern vom 09.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 1.3.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt das Ergebnis der Vorbereisung vom 09.06.2015 zur Kenntnis.

Es ist sehr erfreulich, dass wesentliche Kriterien zur Zertifizierung erfüllt sind. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung spricht sich dafür aus, die noch nicht erfüllten Kriterien anzugehen und in den nächsten zwei Jahren umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.4. RADLSTADT Gunzenhausen; Fristverlängerung für Erfüllung der Aufnahmekriterien der AGFK zur Zertifizierung als "Fahrradfreundliche Kommune"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen beantragt gemäß § 5 Nr. 3 der Vereinssatzung bei der AGFK die Verlängerung der Frist zur Erfüllung der Aufnahmekriterien um zwei Jahre.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.5. Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Heuss-Straße für den Rad- und Fußgängerverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 1.5
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1.5.1. Verbesserung der Verkehrssituation in der Theodor-Heuss-Straße für den Rad- und Fußgängerverkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 1.5.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Planungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme im Jahr 2016 durchzuführen.
Für die Maßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 125.000,00 € entstehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12.1. Bauanträge im Jahr 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 12.1
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12. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö 12
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11. Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges an der Kreisstraße WUG 28 zwischen Pflaumfeld und Aha; Abschluss einer Kostenvereinbarung zwischen dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung stimmt dem Abschluss einer Kostenvereinbarung, zur Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges an der Kreisstraße WUG 28 zwischen Pflaumfeld und Aha, zwischen dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Stadt Gunzenhausen, zu.

Die Gesamtkosten für den oben genannten Geh- und Radweg betragen, gemäß Kostenschätzung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen vom 19.01.2016

423.846,26 Euro einschließlich 19 % MwSt..

Bei einer BAYGVFG-Förderung in Höhe von 50 % entspricht dies einem Eigenanteil der Stadt Gunzenhausen von

rd. 235.500,00 Euro, einschließlich 19 % MwSt..


Vorbehalten der Zustimmung des Kreistages soll die Maßnahme im Jahr 2016 realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 10

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließen über die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.2. Bauherr: Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen Bauvorhaben: Neubau, befristet auf 2 Jahre, einer Pflegestation als Interimsbau in Stahlsystembauweise Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 90 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1515/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 9.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

  2. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz sowie den Natur- und Umweltschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9.1. Bauherr: Nina Weiser, vertreten durch Frau Sigrid Niesta-Weiser Bauvorhaben: Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit Anwaltskanzlei, Praxisräumen und Apotheke Baugrundstück: An der Stemme 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1364/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 9.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB unter der Bedingung, dass der Bauantrag dem Stadtbauamt vollständig vorliegt, erteilt.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd, 1. Änderung“ im Hinblick auf

- die Nichteinhaltung der Art der baulichen Nutzung,

wird zugestimmt, da derzeit ein Bauleitplanverfahren zur 6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ durchgeführt wird, um die darin geregelte Art der baulichen Nutzung zu lockern und zu präzisieren.
Aus Gründen des Immissionsschutzes ist entsprechend den künftigen Festsetzungen nachzuweisen, dass das Bauvorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung die künftigen Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplans einhält.

3.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd, 1. Änderung“ im Hinblick auf

-        die Nichteinhaltung der Dachform (Flachdach anstatt Satteldach) und die damit
verbundenen Festsetzungen (Firstrichtung und Dachneigung),
-        die Überschreitung der Baugrenze zur Straße „An der Stemme“ und
-        die Nichteinhaltung der offenen Bauweise

wird zugestimmt.

4.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd, 1. Änderung“ sind zu beachten und einzuhalten.

5.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und Immissionsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

6.        Die von der städtischen Kläranlage (Im Hollerfeld 10, 91710 Gunzenhausen) derzeit und im künftigen Umfang ausgehenden Immissionen (insbesondere Geruchsimmissionen) sind zu dulden. Auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus §§ 903 ff. BGB sowie aus umweltschutzrechtlichen und etwaigen weiteren einschlägigen Vorschriften ist zu verzichten. Es ist eine entsprechende Grunddienstbarkeit auf dem Baugrundstück „An der Stemme 8“ im Grundbuch einzutragen. Der Vollzug der Eintragung ist der Stadt Gunzenhausen und dem Landratsamt (Baugenehmigungsbehörde) gegenüber, ab Abgabe des Bauantrages mit der gemeindlichen Stellungnahme der Stadt an das Landratsamt, binnen vier Wochen nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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9. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 9
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8. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 11.01.2016 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, vertreten durch Frau Stadträtin Röhl, vom 04.01.2016, zur Beteiligung der Stadt Gunzenhausen an der Umweltschutzaktion „Earth Hour“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 7

Beschluss

Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 04.01.2016 durch Frau Stadträtin Cornelia Röhl zur Teilnahme an der Umweltschutzaktion „Earth Hour“ 2016 wird in einem Fall (komplette Abschaltung der Straßenbeleuchtung) aus Gründen der Straßenverkehrssicherungspflicht und im anderen Fall (Abschaltung von Objektbeleuchtungen) aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht entsprochen.

Die Stadt Gunzenhausen wird die Privatleute, Betriebe und Gastronomen anhalten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten am Projekt „Earth Hour“ 2016 zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Geplante Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg, Regensburger Straße 420 - 422; Einleitung eines Raumordnungsverfahrens; Beteiligung der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 6

Beschluss

1.        Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die übersandten Unterlagen zur geplanten Ansiedlung eines IKEA-Einrichtungshauses in Nürnberg, Regensburger Straße 420 – 422, zur Kenntnis.

2.        Die Stadt Gunzenhausen erhebt gegen die geplante Ansiedlung des IKEA-Einrichtungshauses in der Regensburger Straße 420 – 422, Nürnberg, auf der Grundlage
-        der Verträglichkeitsanalyse der CIMA Beratung + Management GmbH vom 05.11.2014 und
-        der Verträglichkeitsabschätzung mit den Erhaltungszielen des Europäischen Vogel schutz-
gebietes „Nürnberger Reichswald“ vom 28.10.2015
keine Einwände.

3.        Die Stadt Gunzenhausen bittet um Information über den Ausgang des Raumordnungsverfahrens und ggf. weitere Beteiligung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 5

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 16.11.2015 bis Mittwoch, 16.12.2015 statt:

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 19 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.01.2016 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße / Postgäßchen“ für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 4

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom  02.12.2015 bis 08.01.2016 statt.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 10 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.01.2016 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanänderungsentwurf einarbeiten lassen. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Abwasseranlage Stadt Gunzenhausen; Kläranlage und Mischwasserentlastungen; Erstellung von Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren; Vergabe von Ingenieurleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 3

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für die Erstellung der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für die Kläranlage Gunzenhausen, einschließlich der Mischwasserentlastungen, werden an das

Ingenieurbüro Miller
Kieslingstraße 78
90491 Nürnberg

gemäß Honorarangebot vom 13. August 2015 übertragen.

Die Auftragssumme (Pauschalhonorar) beträgt

96.000,00 € einschl. 19 % MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2. Herstellen von Grundstücksanschlüssen an die Kanalisation; Baulicher Unterhalt der Kanäle und Sanierung von kleineren Straßenschäden im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Auftrag zur Herstellung von Grundstücksanschlüssen an die Kanalisation, den baulichen Unterhalt der Kanäle und der Sanierung von kleineren Straßenschäden für das Jahr 2016 wird
der Firma

RE-Bau Fritz Remberger GmbH & Co. KG
Spielberg 6
91728 Gnotzheim

zu den Einheitspreisen des Auftrages vom 26.02.2015 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

90.000,00 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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1.6. Informationen zu einer möglichen Radwegführung Weißenburger Straße, einschließlich Ecke Saumarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Vorberatung 1.6
Datenstand vom 01.10.2020 11:12 Uhr