Datum: 29.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Stadthalle
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:29 Uhr bis 20:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Strittwasen" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets; Billigungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenstraße 4" zur Ausweisung eines urbanen Gebiets; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
3 Revitalisierung Bahnhof Gunzenhausen; Auftragsvergabe Elektroarbeiten
4 Revitalisierung Bahnhof Gunzenhausen; Auftragsvergabe Heizungsarbeiten
5 Zusammenschluss der Wasserversorgungen im südlichen Hesselberg-Raum
5.1 Beitritt der Stadt Gunzenhausen / Wassertrüdingen, Gemeinde Röckingen / Unterschwaningen zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe
5.2 Aufgabenübertragung vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe mit Wirkung zum 1. Januar 2026
5.3 Vermögensübertragung vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe
5.4 Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe mit Wirkung ab 1. Januar 2026, 0:00 Uhr
6 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Strittwasen" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 4. Sitzung (65./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 22.04.2025 ö Beschliessend 1
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 22.04.2025, lfd.-Nr. 487, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Strittwasen“ wird in östlicher Richtung gemäß der Darstellung im Planblatt und den Angaben in der Satzung erweitert.

  1. Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Vorentwurf des Bebauungsplanes bestehend aus dem Planblatt und der Satzung samt Begründung, jeweils mit Datum vom 22.04.2025, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenstraße 4" zur Ausweisung eines urbanen Gebiets; Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 4. Sitzung (65./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 22.04.2025 ö Beschliessend 2
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 22.04.2025, lfd.-Nr. 488, beschließt der Stadtrat:

  1. Um im Bereich des Anwesens „Sonnenstraße 4“ eine innerörtliche Nachverdichtung baurechtlich zu ermöglichen, wird für den Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 330, Gemarkung Gunzenhausen, ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

  1. Im Geltungsbereich soll ein urbanes Gebiet entwickelt werden. 

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beträgt ca. 2.790 m².

  1. Der durch das Ingenieurbüro Heller GmbH, Herrieden, erstellte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planblatt und der Satzung samt Begründung, jeweils vom 11.04.2025, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

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3. Revitalisierung Bahnhof Gunzenhausen; Auftragsvergabe Elektroarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 4. Sitzung (65./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 22.04.2025 ö Beschliessend 3
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 22.04.2025, lfd.-Nr. 489, beschließt der Stadtrat:

Der Auftrag für die Elektroarbeiten wird an die Firma 

Energie- Technik- Center Loy GmbH
Am Gewerbepark 4
91735 Muhr am See

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 12.03.2025 zu vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 457.504,01 € einschl. 19% Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Revitalisierung Bahnhof Gunzenhausen; Auftragsvergabe Heizungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt 4. Sitzung (65./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT 22.04.2025 ö Beschliessend 4
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 4

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 22.04.2025, lfd.-Nr. 490, beschließt der Stadtrat:

Der Auftrag für die Heizungsarbeiten wird an die Firma 

Ramsauer Haustechnik GmbH
Ostring 15
91154 Roth

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 13.03.2025 vergeben.

Die Auftragssumme beträgt 569.142,38 € einschl. 19% Mwst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Zusammenschluss der Wasserversorgungen im südlichen Hesselberg-Raum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Vorberatung 5
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5.1. Beitritt der Stadt Gunzenhausen / Wassertrüdingen, Gemeinde Röckingen / Unterschwaningen zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Gunzenhausen stimmt dem Beitritt der Stadt Gunzenhausen / Wassertrüdingen, Gemeinde Röckingen / Unterschwaningen mit Wirkung zum 01. Januar 2026 (0:00 Uhr) zum Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe im bisherigen räumlichen Umfang des durch den Zweckverband Rastberg-Gruppe versorgten Gebiets zu, aufschiebend bedingt auf den zustimmenden Beschluss der jeweils anderen am Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe und am Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe beteiligten Mitgliedsgemeinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.2. Aufgabenübertragung vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe mit Wirkung zum 1. Januar 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

Die von der Stadt Gunzenhausen in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe entsandten Verbandsräte werden angewiesen, einer Übertragung der Aufgabe Wasserversorgung – einschließlich leitungsgebundener Löschwasserversorgung – gemäß § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe i.d.g.F. mit Wirkung zum 01. Januar 2026 (0:00 Uhr) zuzustimmen, aufschiebend bedingt auf zustimmenden Beschluss der jeweils anderen am Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe und am Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe beteiligten Mitgliedsgemeinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.3. Vermögensübertragung vom Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 5.3

Beschluss

Die von der Stadt Gunzenhausen in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe entsandten Verbandsräte werden angewiesen, einer Übertragung des Vermögens des  Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe mit Wirkung zum 01. Januar 2026 (0:00 Uhr) gegen Erstattung des Buchwertes zum 31. Dezember 2025 und gleichzeitiger Wiedereinlage der Zahlungsforderung in den erwerbenden Zweckverband mit Wirkung des Zusammenschlusses, so dass diese durch Konfusion erlischt, zuzustimmen, aufschiebend bedingt auf zustimmenden Beschluss der jeweils anderen am Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe und am Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe beteiligten Mitgliedsgemeinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.4. Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe mit Wirkung ab 1. Januar 2026, 0:00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö Beschliessend 5.4

Beschluss

Die von der Stadt Gunzenhausen in den Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe entsandten Verbandsräte werden angewiesen, einer Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe mit Wirkung ab 01. Januar 2026, 0:00 Uhr (oder: 31. Dezember 2025), zuzustimmen, aufschiebend bedingt auf zustimmenden Beschluss der jeweils anderen am Zweckverband zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe beteiligten Mitgliedsgemeinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (73./XV) des STADTRATES 29.04.2025 ö 6
Datenstand vom 02.05.2025 11:24 Uhr