Datum: 06.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:50 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mehrgenerationen-Spielplatz, Theodor-Heuss-Straße
1.1 Besichtigung des Geländes
1.2 Mehrgenerationen-Spielplatz, Theodor-Heuss-Straße; Vorstellung der Planungen zur Spielplatzgestaltung durch Frau Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin Lucia Ermisch, Roth
2 Notwendige Spartenverlegung (Strom, Wasser, Gas) durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH im Rahmen - der Hochwasserschutzmaßnahmen, - der Maßnahmen zur Verbesserung der Binnenentwässerung, - der Generalsanierung der Stadthalle sowie - aufgrund der geplanten Altmühl-Renaturierung; Sachstandsinformation, Kostentragung Referent: Herr Mario Malorny, Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH
8.1 Leerrohre für Glasfaserkabel Unterwurmbach
8 Sonstiges und Bekanntgaben
7.5.2 Bauherr: ITB Gunzenhausen B. V. & Co. KG, vertr. durch TBB Ten Brinke Bauvorhaben: Neubau eines Lebensmittelfilialbetriebs – TEKTUR – Baugrundstück: Nürnberger Straße 58 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 522, 522/3, 522/4
7.5.1 Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes
7.5 Baugesuch ITB Gunzenhausen
7.4.1 Bauherr: Bosch Industriekessel GmbH Bauvorhaben: Errichten von Stellplätzen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 352 - Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Katzenwasen Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 352
7.4 Baugesuch Bosch Industriekessel GmbH
7.3.1 Bauherr: Firma LBG Wohn- und Gewerbebau GmbH, vertreten durch Herren Martin Bosch und Wolfgang Kühlechner Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Wohn- und Geschäftshauses mit Garagen/Carport und Stellplätze -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Weißenburger Straße 56 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 297/2
7.3 Baugesuch LBG Wohn- und Gewerbebau GmbH
7.2.1 Bauherr: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Landrat Gerhard Wägemann Bauvorhaben: Barrierefreie Erweiterung der Zulassungsstelle Gunzenhausen Baugrundstück: Sonnenstraße 37 b Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 475/4
7.2 Baugesuch Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
7.1.1 Bauherr: Autohaus Wagner GmbH, Herr Hans Wagner Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Halle Baugrundstück: Ansbacher Straße 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 806/1 und 806/7
7.1 Baugesuch Autohaus Wagner
7 Baugesuche
6 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss
4.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
3 Stauraumkanal Altmühlpromenade; Vergabe von Ingenieurleistungen – Tragwerksplanung
2.1 Notwendige Spartenverlegung (Strom, Wasser, Gas) durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH im Rahmen - der Hochwasserschutzmaßnahmen - der Maßnahmen zur Verbesserung der Binnenentwässerung - der Generalsanierung der Stadthalle sowie - aufgrund der geplanten Altmühl-Renaturierung

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Mehrgenerationen-Spielplatz, Theodor-Heuss-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 1
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1.1. Besichtigung des Geländes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 1.1
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1.2. Mehrgenerationen-Spielplatz, Theodor-Heuss-Straße; Vorstellung der Planungen zur Spielplatzgestaltung durch Frau Dipl.-Ing. (FH) Landschaftsarchitektin Lucia Ermisch, Roth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 1.2
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2. Notwendige Spartenverlegung (Strom, Wasser, Gas) durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH im Rahmen - der Hochwasserschutzmaßnahmen, - der Maßnahmen zur Verbesserung der Binnenentwässerung, - der Generalsanierung der Stadthalle sowie - aufgrund der geplanten Altmühl-Renaturierung; Sachstandsinformation, Kostentragung Referent: Herr Mario Malorny, Technischer Geschäftsführer der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 2
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8.1. Leerrohre für Glasfaserkabel Unterwurmbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 8.1
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8. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö 8
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7.5.2. Bauherr: ITB Gunzenhausen B. V. & Co. KG, vertr. durch TBB Ten Brinke Bauvorhaben: Neubau eines Lebensmittelfilialbetriebs – TEKTUR – Baugrundstück: Nürnberger Straße 58 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 522, 522/3, 522/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 7.5.2

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Die Stellungnahme der Gemeinde vom 14.01.2016 wird vollinhaltlich aufrecht erhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.5.1. Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 7.5.1

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließen über die Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.5. Baugesuch ITB Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7.5
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7.4.1. Bauherr: Bosch Industriekessel GmbH Bauvorhaben: Errichten von Stellplätzen auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 352 - Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Katzenwasen Gemarkung: Schlungenhof Flur-Nr.: 352

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7.4.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 Abs. 2 und 36 BauGB erteilt.

2.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, den Natur- und Landschaftsschutz, die Wasserwirtschaft sowie das Straßen- und Verkehrsrecht, sind zu beachten und einzuhalten.

3.        Sämtliche Kosten, die für die Errichtung der Zufahrt zu den Stellplätzen anfallen, sind vom Antragsteller zu tragen. Die Ausführung hat entsprechend den Vorgaben des Stadtbauamtes und des Wasserwirtschaftsamtes zu erfolgen.

4.        Die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Zufahrt obliegt dem Antragsteller.

5.        An der Ausfahrt aus dem Parkplatz auf den Weg entlang des Altmühlüberleiters ist die Bepflanzung zur Eingrenzung des Grundstückes so niedrig zu halten, dass die Sicht auf den Weg in beide Richtungen dauerhaft mindestens 50 m beträgt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.4. Baugesuch Bosch Industriekessel GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7.4
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7.3.1. Bauherr: Firma LBG Wohn- und Gewerbebau GmbH, vertreten durch Herren Martin Bosch und Wolfgang Kühlechner Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses und eines Wohn- und Geschäftshauses mit Garagen/Carport und Stellplätze -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Weißenburger Straße 56 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 297/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 7.3.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 31 und 36 BauGB in Aussicht gestellt werden.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf

-        die Zahl der Vollgeschosse (III bzw. II statt II+D bzw. I),
-        die Überschreitung der Baugrenze im Süden mit dem Mehrfamilienhaus sowie
-        die Überbauung der Fläche für private Stellplätze, Carports, Garagen bzw. Tiefgaragen und sonstige zugelassene Nebenanlagen (hier: Pkw-Stellplätze - „St“) im Süden mit dem Mehrfamilienhaus

wird unter den Voraussetzungen zugestimmt, dass im Rahmen der Bauantragstellung

-        die Unterschriften aller betroffenen Nachbarn vorliegen und
-        der Bauherr im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen lässt, wonach er und dessen Rechtsnachfolger gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- bzw. Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz und Messegelände erhebt und dies auch in Zukunft nicht tun wird. Dem Bauherrn ist bekannt, dass vom Festplatz Immissionen auf die geplante Bebauung einwirken.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird erteilt.

5.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und Immissionsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.3. Baugesuch LBG Wohn- und Gewerbebau GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7.3
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7.2.1. Bauherr: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, vertreten durch Herrn Landrat Gerhard Wägemann Bauvorhaben: Barrierefreie Erweiterung der Zulassungsstelle Gunzenhausen Baugrundstück: Sonnenstraße 37 b Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 475/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 7.2.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.2. Baugesuch Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7.2
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7.1.1. Bauherr: Autohaus Wagner GmbH, Herr Hans Wagner Bauvorhaben: Erweiterung der bestehenden Halle Baugrundstück: Ansbacher Straße 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 806/1 und 806/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 7.1.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

2.        Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Vor Baubeginn ist der Stadt Gunzenhausen eine Bemessung des Leichtflüssigkeitsabscheiders (Ölabscheider) vorzulegen, die auch die zusätzlichen Entwässerungseinrichtungen beinhaltet.

Der letzte Prüfbericht nach DIN 1999-100 (Generalinspektion) ist umgehend vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7.1. Baugesuch Autohaus Wagner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7.1
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7. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 7
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6. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 30.05.2016 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplanänderungssatzung zu beschließen:

- siehe Anlage –

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit von 29.03.2016 bis 02.05.2016 durchgeführt.
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von elf Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde keine Einwendung vorgebracht.
Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 17.05.2016 werden zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung hat die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Die Träger öffentlicher Belange sind über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Vorberatung 4
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3. Stauraumkanal Altmühlpromenade; Vergabe von Ingenieurleistungen – Tragwerksplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 3

Beschluss

Die Ingenieurleistungen (Leistungsphase 1 - 6) für die Tragwerksplanung des Stauraumkanals Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk werden an das Ingenieurbüro

Kästner Ingenieure GmbH
Obere Kanalstraße
90429 Nürnberg

auf Grundlage der HOAI 2013, gemäß Ingenieurvertrag vom 25.04.2016, stufenweise übertragen.

Die voraussichtliche Honorarsumme beträgt

135.009,52 € einschl. 19 % MwSt..

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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2.1. Notwendige Spartenverlegung (Strom, Wasser, Gas) durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH im Rahmen - der Hochwasserschutzmaßnahmen - der Maßnahmen zur Verbesserung der Binnenentwässerung - der Generalsanierung der Stadthalle sowie - aufgrund der geplanten Altmühl-Renaturierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (29./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 06.06.2016 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Die Ausführungen des technischen Geschäftsführers der Stadtwerke Gunzenhausen, Herrn Mario Malorny, zu den notwendigen Spartenverlegungen und Stromanschlussarbeiten für das geplante Hochwasserpumpwerk für die im Betreff genannten Maßnahmen, werden zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtkosten aller Maßnahmen belaufen sich auf ca. 2.500.000,-- €.

Die anteiligen Kosten für die Stadt Gunzenhausen, entsprechen dem gültigen Konzessionsvertrag, belaufen sich insgesamt voraussichtlich auf

250.000,-- Euro zzgl. 19% MwSt..

Die Stadtwerke Gunzenhausen werden mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt.

Die erforderlichen Arbeiten sind zeitnah, in enger Abstimmung mit den Planungen zum/zur

-        Hochwasserschutz
-        Stauraumkanal mit Hochwasserpumpwerk,
-        Generalsanierung Stadthalle und
-        Altmühlrenaturierung

auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:03 Uhr