Datum: 30.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besichtigung des Sprachzentrums der Volkshochschule Gunzenhausen
2 Bericht über die Arbeit der Volkshochschule Gunzenhausen
3 Abwasseranlage der Stadt Gunzenhausen; Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk - Information zum Stand der Planung - Anpassung des Ingenieurvertrages Referent: Herr Dipl.-Ing. (FH) Stephan Endres, Ingenieurbüro Miller, Kieslingstraße 78, 90491 Nürnberg
3.1 Abwasseranlage der Stadt Gunzenhausen; Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk - Information zum Stand der Planung - Anpassung des Ingenieurvertrages
4 Abwasseranlage Stadt Gunzenhausen; Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen
8.1 Anträge
8 Sonstiges und Bekanntgaben
7 Erlass einer Freischankflächensperrzeitverordnung
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; - Satzungsbeschluss
5 Vollzug des Haushalts 2016; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt der Stadt Gunzenhausen
4.4 Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser
4.3 Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen
4.2 Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Vorgehensweise und Ansätze zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen
4.1 Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Verfahren zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anlage zu TOP 6.pdf
Download Anlage zu TOP 7.pdf

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1. Besichtigung des Sprachzentrums der Volkshochschule Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 1
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2. Bericht über die Arbeit der Volkshochschule Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 2
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3. Abwasseranlage der Stadt Gunzenhausen; Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk - Information zum Stand der Planung - Anpassung des Ingenieurvertrages Referent: Herr Dipl.-Ing. (FH) Stephan Endres, Ingenieurbüro Miller, Kieslingstraße 78, 90491 Nürnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 3
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3.1. Abwasseranlage der Stadt Gunzenhausen; Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk - Information zum Stand der Planung - Anpassung des Ingenieurvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Die Ausführungen des Herrn Dipl.-Ing. (FH) Stephan Endres zum aktuellen Planungsstand, hinsichtlich der Erweiterung der Mischwasserbehandlungsanlagen vor der Kernstadt mit integriertem Hochwasserpumpwerk, werden zur Kenntnis genommen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2014, lfd. Nr. 87, wurde dem damaligen Planungsstand (Präsentation des Ingenieurbüros Miller vom 09.10.2014), mit Gesamtkosten von 5.000.000,00 Euro zugestimmt.

Mittlerweile haben sich die Planungen konkretisiert.

Weiter wurde in den Planungen zusätzlich aufgenommen:

-        Bedingt durch die vorgesehene Altmühlrenaturierung durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach ist es erforderlich, den Altmühlsammler DN 700, der längs der Altmühl verläuft, zu verlegen.

-        Eine leistungsfähige Rohrleitungsverbindung zwischen dem Marktplatz und dem geplanten Stauraumkanal, um bei Starkniederschlägen den Marktplatz qualifiziert entwässern zu können.

-        Integration der für den Hochwasserschutz erforderlichen Sickerwasserleitung. Diese Kosten sind letztlich vom Maßnahmenträger -Wasserwirtschaftsamt Ansbach- zu tragen.

Die Kosten hierfür werden auf ca. 1.070.000,00 € geschätzt.

Die Herstellungskosten belaufen sich nach aktueller Schätzung somit auf:

Bauwerke        2.023.000,00 €
Kanäle (Zu-Ablauf; Stauraum)        2.837.000,00 €
Verlegung Altmühltalsammler        644.000,00 €
Anbindung Marktplatz        214.000,00 €
Sickerleitung Hochwasserschutz        203.000,00 €
       --------------------
Summe, einschließlich 19 % MwSt.        5.921.000,00 €

Das sich hieraus errechnete Honorar (Leistungsphase 2 – 9), gemäß HOAI 2009/2013, beträgt 650.000,00 €, einschließlich 19 % MwSt.

Die Planungsleistungen sind bis spätestens Ende 2016 abzuschließen, damit die Gesamtmaßnahme im Jahr 2017 realisiert werden kann.

Der Ingenieurvertrag ist dem aktuellen Planung- und Kostenstand anzupassen.

Haushaltsmittel in entsprechender Höhe sind für die Jahre 2017 ff. bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Abwasseranlage Stadt Gunzenhausen; Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 4
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8.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 8.1
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8. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö 8
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7. Erlass einer Freischankflächensperrzeitverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 80 vom 07.06.2016) beschließt der Stadtrat:
Die
Verordnung der Stadt Gunzenhausen
über die Sperrzeit auf Freischankflächen von Gaststätten
(FreischankflächensperrzeitV)
zu erlassen.
Der Verordnungsentwurf ist Bestandteil und Anlage dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen, für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 06.06.2016, lfd. Nr. 239, beschließt der Stadtrat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplanänderungssatzung:

- siehe Anlage –

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Vollzug des Haushalts 2016; Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Stadtrat stimmt folgenden überplanmäßigen Ausgaben im Vermögenshaushalt 2016 der Stadt Gunzenhausen zu:
a)        HHSt. 7710.9400 –        Baukosten Lagerhalle Bauhof        170.000,00 EUR
b)        HHSt. 8800.9480 –        Sanierung städtischer Gebäude        155.000,00 EUR
c)        HHSt. 5900.9500 –        Neugestaltung Altmühlpromenade        227.500,00 EUR
d)        HHSt. 7002.9510 –        Stauraumkanal Altmühlpromenade mit
               Hochwasserpumpwerk          70.000,00 EUR
Insgesamt                622.500,00 EUR
Die haushaltsmäßige Deckung dieser Mehrausgaben ist durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (HHSt. 9000.0030), beim Einkommensteueranteil (HHSt. 9000.0100) und beim Grundverkauf von Wohnbaugrundstücken (HHSt. 6200.3400) gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.4. Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 4.4
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4.3. Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Vorberatung 4.3
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4.2. Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Vorgehensweise und Ansätze zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum Sachverhalt zur Kenntnis.
Mit der Vorgehensweise und den Ansätzen zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen nach der folgenden Tabelle besteht Einverständnis.

Ident
Flächentyp
Mittlerer
Abflussbeiwert Ѱ_m
1
Schrägdach, Sondermaterial
1,00
2
Flachdach (≤ 3°)
0,90
3
Schrägdach
0,90
4
Kiesdach
0,70
5
Gründach, Aufbau ≤ 10 cm
0,50
6
Gründach, Aufbau > 10 cm
0,30
7
Asphalt, fugenlos versiegelt
0,90
8
Pflaster mit dichten Fugen
0,75
9
Pflaster mit offenen Fugen
0,50
10
Fester Kies-, Schotterbelag
0,60
11
Lockerer Kies-,Schotterbelag, Holzbelag, Sand
0,30
12
Rasengittersteine / Sickersteine
0,20

Die Vorgehensweise und die Ansätze sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.1. Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Verfahren zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 6. Sitzung (33./XIV) des STADTRATES 30.06.2016 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen erfolgt nach dem Grundstücksabflussbeiwertverfahren.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 29.12.2020 09:40 Uhr