Datum: 21.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 14:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 14:50 Uhr bis 15:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rathaus Gunzenhausen; Barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches (Aufzug u. a.); Vorstellung der Vorentwurfsplanung
1.1 Rathaus Gunzenhausen; Barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches (Aufzug u. a.); Vorstellung der Vorentwurfsplanung
3.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss
2.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss
7 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
6.1.2.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6.1.2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6.1.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag von Frau Stadträtin Angela Schmidt vom 04.09.2016
6.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag von Frau Stadträtin Angela Schmidt vom 04.09.2016
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung;
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 295 und 296 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber vom 12.09.2016; Änderungsbeschluss
4.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss
9.1 Theodor-Heuss-Straße
9 Sonstiges und Bekanntgaben
8.5.1 Bauherr: GRR Portfolio FÜNFUNDDREISSIG GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Nutzungsänderung von einem Friseurfachgeschäft in eine Verkaufsfläche für Spezial Reinigungstechnik Baugrundstück: Industriestraße 6 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 583/3
8.5 Bauherr: GRR Portfolio FÜNFUNDDREISSIG GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Nutzungsänderung von einem Friseurfachgeschäft in eine Verkaufsfläche für Spezial Reinigungstechnik Baugrundstück: Industriestraße 6 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 583/3
8.4.1 Bauherr: Christa und Werner Ponath GbR / Römerhof am Altmühlsee, vertr. durch Herrn Robert Maras Bauvorhaben: Bebauung des Grundstückes mit einer Schönheitstagesfarm, zwei Gästehäusern und zwei Wohnhäusern – Tekturplan zur Tektur vom 13.05.2014 zum genehmigten Bauantrag vom 11.09.2012 Baugrundstück: Steinabühl 15, 15a und 17 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 94
8.4 Bauherr: Christa und Werner Ponath GbR / Römerhof am Altmühlsee, vertr. durch Herrn Robert Maras Bauvorhaben: Bebauung des Grundstückes mit einer Schönheitstagesfarm, zwei Gästehäusern und zwei Wohnhäusern – Tekturplan zur Tektur vom 13.05.2014 zum genehmigten Bauantrag vom 11.09.2012 Baugrundstück: Steinabühl 15, 15a und 17 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 94
8.3.1 Bauherr: Randi Thomas und Sabrina Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Wald 36b Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 156/4
8.3 Bauherr: Randi Thomas und Sabrina Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Wald 36b Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 156/4
8.2.1 Bauherr: Horrolt Berndt Bauvorhaben: Errichtung einer Werbeanlage am Kaufmarkt in Gunzenhausen, Nürnberger Straße 113/115 Baugrundstück: Nürnberger Straße 113/115 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 654/1
8.2 Bauherr: Horrolt Berndt Bauvorhaben: Errichtung einer Werbeanlage am Kaufmarkt in Gunzenhausen, Nürnberger Straße 113/115 Baugrundstück: Nürnberger Straße 113/115 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 654/1
8.1.1 Bauherr: Moezer Guido Bauvorhaben: Renovierung einer Gaststätte Fassadenänderung und Umbau der Toiletten Baugrundstück: Wald 57 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 51
8.1 Bauherr: Moezer Guido Bauvorhaben: Renovierung einer Gaststätte Fassadenänderung und Umbau der Toiletten Baugrundstück: Wald 57 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 51
8 Baugesuche
7.1 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

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1. Rathaus Gunzenhausen; Barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches (Aufzug u. a.); Vorstellung der Vorentwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 1
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1.1. Rathaus Gunzenhausen; Barrierefreier Umbau des Eingangsbereiches (Aufzug u. a.); Vorstellung der Vorentwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Vorentwurfsplanung zur Kenntnis.

Die Fraktionen und Herr Stadtrat Falk erhalten die Planungen zur internen Beratung, damit im Oktober 2016 die Vorentwurfsplanung beschlossen und der erforderliche Förderantrag gestellt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
  1. Die Vorhabenträger,
    -        die Stiftung Hensoltshöhe, Gunzenhausen,
    -        die ITB Gunzenhausen B.V & Co. KG, Bocholt, und
    -        die Eißfeld Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gunzenhausen,
beabsichtigen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, die Ausweisung eines Baugebiets. Zur Schaffung von Baurecht soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Stadtrat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
  1. Der Bebauungsplan erhält die amtliche Bezeichnung „Östliche Nürnberger Straße“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Umgriff-Plan. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes beträgt ca. 2,28 ha.
  2. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einvernehmlich mit der Stadt abzustimmen.
  3. Es ist geplant, ein Mischgebiet und ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Zur konkreten Festlegung der Art der baulichen Nutzung im künftigen Bebauungsplangebiet ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen.
  4. Alle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten haben die Vorhabenträger als Veranlasser zu tragen.
  5. Mit den Vorhabenträgern ist ein städtebaulicher Vertrag zu vereinbaren und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen. In dem Vertrag sind u. a. die Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten durch die Vorhabenträger, Fragen der Erschließung sowie eine Umsetzungsverpflichtung / -frist zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 3
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2.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Die Vorhabenträger,

    -        die Stiftung Hensoltshöhe, Gunzenhausen,

    -        die ITB Gunzenhausen B.V & Co. KG, Bocholt, und

    -        die Eißfeld Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gunzenhausen,

beabsichtigen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, die Ausweisung eines Baugebiets. Zur Schaffung von Baurecht soll parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, geändert werden. Der Stadtrat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
  1. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Umgriff-Plan. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 2,28 ha.
  2. Es ist geplant, die Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie eine gemischte Baufläche zu ändern. Zur konkreten Festlegung der Art der baulichen Nutzung im Änderungsgebiet ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen.
  3. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten haben die Vorhabenträger als Veranlasser zu tragen. Hierzu ist mit ihnen ein städtebaulicher Vertrag zu schließen und dieser dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 2
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7. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 7
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6.1.2.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 6.1.2.1

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Donnerstag, 14.04.2016 bis Freitag, 13.05.2016 statt:

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 21 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden vier Einwendungen vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 14.09.2016 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1.2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 6.1.2
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6.1.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag von Frau Stadträtin Angela Schmidt vom 04.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 6.1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Auf Antrag von Frau Stadträtin Angela Schmidt vom 04.09.2016 in Verbindung mit ihrem Schreiben vom 19.09.2016 wird das Architekturbüro TEAM 4 landschafts + ortsplanung, Nürnberg, auf der Grundlage der gültigen HOAI beauftragt, eine Alternativplanung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung zu erstellen.

Außerdem soll die Alternativplanung hinsichtlich der Erschließung die Einbeziehung einer möglichen Erweiterung dieses Baugebiets untersuchen.

  1. Die Alternativplanung ist dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen. Bis zu dieser Billigung ist das Bauleitplanverfahren auszusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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6.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag von Frau Stadträtin Angela Schmidt vom 04.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 6.1
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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 6
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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 295 und 296 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber vom 12.09.2016; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird auf Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016 ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB aufgestellt.

Voraussetzung hierfür ist, dass im angrenzenden Randbereich eine Anpassung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ erfolgt.

Zu diesem Zweck ist im Parallelverfahren der Sanierungsbebauungsplan im Bereich der Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 295 und 296 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, zu ändern. Die betroffenen Festsetzungen (insbesondere die Art der baulichen Nutzung, die Baugrenze und die PKW-Stellplätze) sind an die neuen planungsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen, so dass am Ende für das betroffene Areal wieder ein in sich stimmiger, abgerundeter Bebauungsplan gilt.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der o. g. Vorhabenträger als Veranlasser im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches liegt unter der dafür erforderlichen Grenze.

  1. Zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016 zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird der rechtsverbindliche Sanierungsbebauungsplan „Südliche Vorstadt“ geändert.
  2. Als Art der baulichen Nutzung soll ein auf die künftig geplante Nutzung abgestimmtes Sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden. Die Vorhabenträger planen, auf dem Areal eine Halle mit einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² zum Verkauf von E-Bikes zu errichten. Außerdem soll in der Halle eine Werkstatt sowie ein Lager untergebracht werden.
  3. Die Bauleitplanung ist erforderlich, da das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Sanierungsbebauungsplans „Südliche Vorstadt“ u. a. im Hinblick auf die festgesetzte Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet und Sonstiges Sondergebiet „Festplatz/Messe“) widerspricht und hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden.
  4. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der Vorhabenträger im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,35 ha.
  5. Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von den Vorhabenträgern vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 4
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9.1. Theodor-Heuss-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 9.1
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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö 9
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8.5.1. Bauherr: GRR Portfolio FÜNFUNDDREISSIG GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Nutzungsänderung von einem Friseurfachgeschäft in eine Verkaufsfläche für Spezial Reinigungstechnik Baugrundstück: Industriestraße 6 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 583/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 8.5.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

2.        Die Auflagen der Fachbehörden, im Hinblick auf den Brandschutz und die Landesplanung, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.5. Bauherr: GRR Portfolio FÜNFUNDDREISSIG GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Nutzungsänderung von einem Friseurfachgeschäft in eine Verkaufsfläche für Spezial Reinigungstechnik Baugrundstück: Industriestraße 6 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 583/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 8.5
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8.4.1. Bauherr: Christa und Werner Ponath GbR / Römerhof am Altmühlsee, vertr. durch Herrn Robert Maras Bauvorhaben: Bebauung des Grundstückes mit einer Schönheitstagesfarm, zwei Gästehäusern und zwei Wohnhäusern – Tekturplan zur Tektur vom 13.05.2014 zum genehmigten Bauantrag vom 11.09.2012 Baugrundstück: Steinabühl 15, 15a und 17 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 94

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 8.4.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

2.        Die Stellungnahmen der Gemeinde vom 20.06.2012, 23.07.2014 (Tektur) sowie vom 14.04.2016 (Verlängerung der Baugenehmigung) werden vollinhaltlich aufrecht erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.4. Bauherr: Christa und Werner Ponath GbR / Römerhof am Altmühlsee, vertr. durch Herrn Robert Maras Bauvorhaben: Bebauung des Grundstückes mit einer Schönheitstagesfarm, zwei Gästehäusern und zwei Wohnhäusern – Tekturplan zur Tektur vom 13.05.2014 zum genehmigten Bauantrag vom 11.09.2012 Baugrundstück: Steinabühl 15, 15a und 17 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 94

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 8.4
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8.3.1. Bauherr: Randi Thomas und Sabrina Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Wald 36b Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 156/4

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 8.3.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald III“ im Hinblick auf

- die Nichteinhaltung der Dachneigung des Zwerchhauses,
- die Nichteinhaltung des Garagenstandortes,
- die Überschreitung der Baugrenze,
- die Nichteinhaltung des Pflanzgebotes von heimischen Feldgehölze im Norden und
  des Einzelbaumes im Nord-Westen sowie
- die Nichtausführung der Fenster als konstruktive Sprossenfenster mit Fensterläden

wird zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald III“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.3. Bauherr: Randi Thomas und Sabrina Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Wald 36b Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 156/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 8.3
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8.2.1. Bauherr: Horrolt Berndt Bauvorhaben: Errichtung einer Werbeanlage am Kaufmarkt in Gunzenhausen, Nürnberger Straße 113/115 Baugrundstück: Nürnberger Straße 113/115 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 654/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 8.2.1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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8.2. Bauherr: Horrolt Berndt Bauvorhaben: Errichtung einer Werbeanlage am Kaufmarkt in Gunzenhausen, Nürnberger Straße 113/115 Baugrundstück: Nürnberger Straße 113/115 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 654/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 8.2
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8.1.1. Bauherr: Moezer Guido Bauvorhaben: Renovierung einer Gaststätte Fassadenänderung und Umbau der Toiletten Baugrundstück: Wald 57 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 51

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 8.1.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

2.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.1. Bauherr: Moezer Guido Bauvorhaben: Renovierung einer Gaststätte Fassadenänderung und Umbau der Toiletten Baugrundstück: Wald 57 Gemarkung: Wald Flur-Nr.: 51

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 8.1
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8. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Vorberatung 8
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7.1. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 10. Sitzung (32./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 21.09.2016 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 13.09.2016 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 11:00 Uhr