Datum: 20.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bildung und Soziales
Öffentliche Sitzung, 14:30 Uhr bis 15:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung von TOP 5 der Tagesordnung
1.1 Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung von TOP 5 der Tagesordnung
2 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 02.06.2016 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft
2.1 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 02.06.2016 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft
3 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen
7.1 Dankschreiben Familienzentrum Sonnenhof
7 Sonstiges und Bekanntgaben
6.1 Freiwillige Förderung der Sportvereine; Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e. V. auf Förderung herausragender Leistungen für die Abteilung Einrad
6 Freiwillige Förderung der Sportvereine; Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e. V. auf Förderung herausragender Leistungen für die Abteilung Einrad
5.1 Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2016
5 Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2016
4.1 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2016
4 Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2016
3.1 Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

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1. Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung von TOP 5 der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 1
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1.1. Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung von TOP 5 der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Stadträtin Schmidt stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des TOP 5 von der Tagesordnung (Freiwillige Förderung der Sportvereine; Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e.V. auf Förderung herausragender Leistungen für die Abteilung Einrad).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6

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2. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 02.06.2016 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 2
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2.1. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 02.06.2016 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 02.06.2016 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 15.07.2016 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 bzw. 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse.

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls einer Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2016 bis 31.08.2017.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 3
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7.1. Dankschreiben Familienzentrum Sonnenhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 7.1
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7. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö 7
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6.1. Freiwillige Förderung der Sportvereine; Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e. V. auf Förderung herausragender Leistungen für die Abteilung Einrad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Beschliessend 6.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e.V. vom 27.06.2016 auf Förderung herausragender Leistungen für die Abteilung Einrad zur Kenntnis.
Die Sparte Einrad des TV 1860 Gunzenhausen e. V. erhält für die herausragenden Leistungen eine Sonderzuwendung in Höhe von __________ Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Freiwillige Förderung der Sportvereine; Antrag des TV 1860 Gunzenhausen e. V. auf Förderung herausragender Leistungen für die Abteilung Einrad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 6
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5.1. Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

I. Die Sportförderung 2016 wird wie folgt durchgeführt:

1. Barzuschuss:    

Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene 3,50 € und für Jugendliche 7,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.

Die Vereine erhalten für                4221 Erwachsene        á   3,50 €        =        14.773,50 €
und für                                1331 Jugendliche        á   7,00 €        =          9.317,00 €
sowie viermal den Mindestzuschuss                                á 50,00 €        =             200,00 €
abzüglich Förderung, die aufgrund Mindestzuschuss entfällt                =        ./.  122,50 €
                                                                               -------------------------
Barzuschuss insgesamt                                                                24.168,00 €

Darüber hinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.

2. Übungsleiterzuschüsse:  

Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2016 eine Förderung von 0,27 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt. Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2016 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 16.174,08 €.

3. Sonderzuwendungen:  

Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen auf Landes- oder höheren Ebene bzw. vergleichbaren Erfolgen finanzielle Sonderzuwendungen. Dafür wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Ob und in welcher Höhe eine Zuwendung gewährt wird, entscheidet der Ausschuss für Bildung und Soziales.

4. Investitionen:  

Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 21.10.2008 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme.

Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.

Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren.
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport u. a.) zur Verfügung stehen.


II. Desweiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2015 zur Kenntnis:

Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 128.062,71 € 
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 5.970,00  
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.121,89 € 
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 1.000,00 € 


Die Gesamtförderung im Jahr 2016 beträgt 187.496,68 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Freiwillige Förderung der Sportvereine im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 5
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4.1. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Den organisierten und nicht organisierten Jugendverbänden in der Stadt Gunzenhausen werden auch im Jahr 2016 freiwillige Zuschüsse gewährt.

Die Jugendverbände erhalten pro Mitglied (bis 18 Jahre mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Stadtteile) einen Zuschuss in Höhe von 3,50 EUR.

Für die in beigefügter Aufstellung aufgelisteten 8 Jugendverbände werden für insgesamt 185 Jugendliche 

       647,50  EUR

gewährt.

Die Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Freiwillige Förderung der Jugendverbände in der Stadt Gunzenhausen im Jahr 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Vorberatung 4
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3.1. Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Verlängerung der besonderen Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 5. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 20.09.2016 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Die Gunzenhäuser Kindertageseinrichtungen mit einem mindestens 30 %igen Anteil an Kindern nichtdeutschsprachiger Herkunft (Faktor 1,3) erhalten von der Stadt Gunzenhausen auch für das Bewilligungsjahr 2017 eine freiwillige Förderung der Personalkosten, sofern der Träger der Kindertagesstätte eine vom Jugendamt anerkannte Konzeption zur individuellen und über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Sprachförderung vorweist und umsetzt.

Der Stadt Gunzenhausen sind die entsprechenden Personalkosten für die Unterrichtsstunden der besonderen Sprachförderung nachzuweisen. Es werden 80 % der zusätzlichen Personalkosten, jedoch höchstens 13.000 € je Kindergarten gewährt.

Diese Förderung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 11:07 Uhr