Datum: 29.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Stadthalle, Saal C
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Gunzenhausen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2016
5.1 Sanierung des Hallenbades "Juramare" durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen
5 Sanierung des Hallenbades "Juramare" durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen
4.1 Abwicklung des Haushalts 2016
4 Abwicklung des Haushalts 2016
3 Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; Projektmanagement als Innenstadtmanagement; Entscheidung über die Weiterführung des Projektmanagements als Innenstadtmanagement ab 01.04.2017
2.1 Neues Stadtlogo - Informationen zur Ausgestaltung; Ergänzungsbeschluss
2 Neues Stadtlogo - Informationen zur Ausgestaltung; Ergänzungsbeschluss
1.1 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Gunzenhausen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2016
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss
8.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss
7.1 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) vom 17.12.2012
7 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) vom 17.12.2012
6.1 Bewerbung um die Ausrichtung des Tages der Franken im Jahr 2018
6 Bewerbung um die Ausrichtung des Tages der Franken im Jahr 2018
12.4 Steinkreuz in Frickenfelden
12.3 Pressegespräch vom 15.08.2016
12.2 Ratsklausur am 11. und 12. November 2016
12.1 Eingegangene Anträge
12 Sonstiges und Bekanntgaben
11 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 295 und 296 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Änderungsbeschluss
10.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Gunzenhausen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 1
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5.1. Sanierung des Hallenbades "Juramare" durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Beschluss des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Nr. 39 vom 20.09.2016 und stimmt der Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen

a)        Sanierung des gesamten Umkleide- und Duschbereiches im Erdgeschoss,
b)        Erneuerung der Lüftung für den Umkleide- und Duschbereich sowie für die Schwimmhalle und
c)        Erneuerung und Verlegung der Technik für das Solebad im Untergeschoss

nach der Entwurfsplanung der Plafog GmbH, Kulmbach, vom 19.09.2016 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 3.341.000,00 EUR (netto) zu.

Zu den anteiligen Kosten für den Umkleide- und Duschbereich einschließlich Schwimmhalle gewährt die Stadt den Stadtwerken Gunzenhausen GmbH einen Baukostenzuschuss bis zur Höhe der ermittelten anteiligen Kosten (netto) von

2.322.000,00 EUR.

Der endgültige städtische Baukostenzuschuss ergibt sich in der Höhe der zuwendungsfähigen Kosten, die von der Regierung von Mittelfranken im Rahmen des staatlichen Förderverfahrens festgesetzt werden.

Der Anteil des städtischen Baukostenzuschusses der letztendlich den staatlichen FAG-Zuweisungen entspricht, gelangt erst zur Auszahlung, wenn auch die staatlichen Zuweisungen fließen. Die Vorfinanzierung dieses Anteils hat damit letztendlich durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH zu erfolgen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushaltspläne 2017 ff. einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Sanierung des Hallenbades "Juramare" durch die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH; Baukostenzuschuss der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 5
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4.1. Abwicklung des Haushalts 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 84 vom 20.09.2016) beschließt der Stadtrat:


Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtkämmerei vom 12.09.2016 über die Abwicklung des Haushalts 2016 zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Abwicklung des Haushalts 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 4
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3. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; Projektmanagement als Innenstadtmanagement; Entscheidung über die Weiterführung des Projektmanagements als Innenstadtmanagement ab 01.04.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Vertrag mit dem Projektbüro CIMA, München, für das Projektmanagement „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ läuft noch bis zum 31.03.2017.

Das Projektmanagement soll nun über den 31.03.2017 hinaus weitergeführt werden.

Aus förderrechtlichen Gründen ist als Grundlage für diese Weiterführung eine neue öffentliche Ausschreibung erforderlich.

Diese Ausschreibung ist nach Auffassung der Regierung von Mittelfranken als sog. „Interessenbekundungsverfahren“ durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ein geeignetes Büro für die Fortführung des Projektmanagements zu finden und das Ergebnis dem zuständigen Gremium des Stadtrats zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.1. Neues Stadtlogo - Informationen zur Ausgestaltung; Ergänzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Vorschläge zur Ergänzung des Beschlusses Nr. 241 aus der Sitzung des Stadtrates vom 11.05.2016 zur Kenntnis und beschließt:

Das neue Logo der Stadt Gunzenhausen kann für verschiedene nach außen wirkende Ämter und Sachgebiete wie z.B. Bürgermeister, Tourist-Information, Kulturbüro, Wirtschaftsförderung, Agenda 21 etc. in vom Ursprungslogo abweichenden Farben genutzt werden.

Der Logo-Zusatz – im Ursprungslogo „am Altmühlsee“ – kann in diesen Fällen durch andere durch die Verwaltung festzulegende Zusätze wie z.B. „Ihr Wirtschaftsstandort“, „Jugendpflege und mehr“, „Agenda 21“ oder „Kultur erleben“ ersetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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2. Neues Stadtlogo - Informationen zur Ausgestaltung; Ergänzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 2
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1.1. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Gunzenhausen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Gemäß Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, Herrn Fraktionsvorsitzenden Daniel Hinderks, vom 14.09.2016 aufgrund Änderung des Fraktionsvorsitzes wird der Ratsausschuss ab 01.10.2016 wie folgt besetzt:
(Änderungen nur innerhalb der SPD-Stadtratsfraktion)

Ratsausschuss (8)


Partei
Mitglied
StR/StRin
Vertreter-reihenfolge
StR/StRin
CSU
Vertreterreihen-folge
StR/StRin
SPD
Vertreter-reihenfolge
StR/StRin
GRÜNE
Vertreter-reihen-folge
StR/StRin
FW



CSU
SPD
GRÜNE
FW
FDP
1. BM Karl-Heinz Fitz
2. BM Dr. H.-P. Neumann
3. BM Friedrich Kolb
Manfred Pappler
Angela Schmidt
Peter Schnell
Dr. Werner Winter
Werner Falk



1. Arno Dernerth
2. Jürgen
    Brenner



1. Gerd Rudolph
2. Monika
    Wopperer



1. Christoph
    Mötsch
2. Helga Betz



1. Gerhard
    Baum-
    gärtner

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 9

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 21.09.2016, lfd. Nr. 268, beschließt der Stadtrat:
  1. Die Vorhabenträger,
    -        die Stiftung Hensoltshöhe, Gunzenhausen,
    -        die ITB Gunzenhausen B.V & Co. KG, Bocholt, und
    -        die Eißfeld Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gunzenhausen,
beabsichtigen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, die Ausweisung eines Baugebiets. Zur Schaffung von Baurecht soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Stadtrat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
  1. Der Bebauungsplan erhält die amtliche Bezeichnung „Östliche Nürnberger Straße“. Der Geltungs-
    bereich ergibt sich aus dem beiliegenden Umgriff-Plan. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des künftigen Bebauungsplanes beträgt ca. 2,28 ha.

  1. Die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einvernehmlich mit der Stadt abzustimmen.

  1. Es ist geplant, ein Mischgebiet und ein Allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Zur konkreten Festlegung der Art der baulichen Nutzung im künftigen Bebauungsplangebiet ist ein Schallschutz-
    gutachten zu erstellen.

  1. Alle mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten haben die Vorhabenträger als Veranlasser zu tragen.

Mit den Vorhabenträgern ist ein städtebaulicher Vertrag zu vereinbaren und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen. In dem Vertrag sind u. a. die Übernahme der Planungs- und Erschließungs-
kosten durch die Vorhabenträger, Fragen der Erschließung sowie eine Umsetzungsverpflichtung / -frist zu vereinbaren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 21.09.2016, lfd. Nr. 267, beschließt der Stadtrat:

  1. Die Vorhabenträger,

    -        die Stiftung Hensoltshöhe, Gunzenhausen,

    -        die ITB Gunzenhausen B.V & Co. KG, Bocholt, und

    -        die Eißfeld Wohn- und Gewerbebau GmbH, Gunzenhausen,

beabsichtigen, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, die Ausweisung eines Baugebiets. Zur Schaffung von Baurecht soll parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans der rechtswirksame Flächennutzungsplan Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, geändert werden. Der Stadtrat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

  1. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Umgriff-Plan. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 2,28 ha.

  1. Es ist geplant, die Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie eine gemischte Baufläche zu ändern. Zur konkreten Festlegung der Art der baulichen Nutzung im Änderungsgebiet ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten haben die Vorhabenträger als Veranlasser zu tragen. Hierzu ist mit ihnen ein städtebaulicher Vertrag zu schließen und dieser dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche und einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche sowie einer gemischten Baufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 8
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7.1. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) vom 17.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 7.1

Beschluss

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.09.2016, Beschluss-Nr. 86 beschließt der Stadtrat:

Die

2.        Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gunzenhausen
über die Benutzung des Friedhofs- und der Bestattungseinrichtungen
(Friedhofssatzung – FS)

wird erlassen.

Der Satzungsentwurf ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen (Friedhofssatzung – FS) vom 17.12.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 7
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6.1. Bewerbung um die Ausrichtung des Tages der Franken im Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 6.1

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Bewerbung der Stadt Gunzenhausen beim Bezirk Mittelfranken als Ausrichter des Tages der Franken am 01.07.2018.

Im Falle eines Zuschlages muss ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung erstellt werden.
Die wesentlichen Kosten werden vom Bezirk Mittelfranken getragen.

Die zu erwartenden Kosten für die Stadt Gunzenhausen betragen ca. 20.000 Euro. Diese sind in den Haushalt für das Jahr 2018 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 18

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6. Bewerbung um die Ausrichtung des Tages der Franken im Jahr 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 6
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12.4. Steinkreuz in Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 12.4
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12.3. Pressegespräch vom 15.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 12.3
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12.2. Ratsklausur am 11. und 12. November 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 12.2
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12.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 12.1
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12. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö 12
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11. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 295 und 296 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 11

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 21.09.2016, lfd. Nr. 272, beschließt der Stadtrat:

  1. Für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird auf Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016 ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB aufgestellt.

Voraussetzung hierfür ist, dass im angrenzenden Randbereich eine Anpassung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ erfolgt.

Zu diesem Zweck ist im Parallelverfahren der Sanierungsbebauungsplan im Bereich der Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 295 und 296 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, zu ändern. Die betroffenen Festsetzungen (insbesondere die Art der baulichen Nutzung, die Baugrenze und die PKW-Stellplätze) sind an die neuen planungsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen, so dass am Ende für das betroffene Areal wieder ein in sich stimmiger, abgerundeter Bebauungsplan gilt.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der o. g. Vorhabenträger als Veranlasser im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches liegt unter der dafür erforderlichen Grenze.

  1. Zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von den Vorhabenträgern ein städtebaulicher Vertrag vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.


Frau Stadträtin Gruber nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Beschliessend 10.1

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 21.09.2016, lfd. Nr. 269, beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016 zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird der rechtsverbindliche Sanierungsbebauungsplan „Südliche Vorstadt“ geändert.

  1. Als Art der baulichen Nutzung soll ein auf die künftig geplante Nutzung abgestimmtes Sonstiges Sondergebiet festgesetzt werden. Die Vorhabenträger planen, auf dem Areal eine Halle mit einer Verkaufsfläche von ca. 700 m² zum Verkauf von E-Bikes zu errichten. Außerdem soll in der Halle eine Werkstatt sowie ein Lager untergebracht werden.

  1. Die Bauleitplanung ist erforderlich, da das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Sanierungsbebauungsplans „Südliche Vorstadt“ u. a. im Hinblick auf die festgesetzte Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet und Sonstiges Sondergebiet „Festplatz/Messe“) widerspricht und hierdurch die Grundzüge der Planung berührt werden.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der Vorhabenträger im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 0,35 ha.

Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt ist von den Vorhabenträgern vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.


Frau Stadträtin Gruber  nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (36./XIV) des STADTRATES 29.09.2016 ö Vorberatung 10
Datenstand vom 29.12.2020 09:43 Uhr