Datum: 15.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 16:10 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:25 Uhr bis 17:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3.5.1 Bauherr: Beyhl Bau GmbH Bauvorhaben: Tektur zu einem bereits fertig gestellten Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage und kleinem Gartenhaus Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Marzell-Straße 29 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1507/28
3.5 Bauherr: Beyhl Bau GmbH Bauvorhaben: Tektur zu einem bereits fertig gestellten Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage und kleinem Gartenhaus Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Marzell-Straße 29 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1507/28
3.4.1 Bauherr: Kaufland Vertrieb ALPHA GmbH & Co. KG; vertr. durch Ivica Lerota Bauvorhaben: Um- und Anbau eines SB-Warenhauses Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15
3.4 Bauherr: Kaufland Vertrieb ALPHA GmbH & Co. KG; vertr. durch Ivica Lerota Bauvorhaben: Um- und Anbau eines SB-Warenhauses Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15
3.3.1 Bauherr: Mack Ingrid Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung von Dachgauben und einer Eingangsüberdachung, Umnutzung der Garage zu einem Gartenhaus (+ Erneuerung Dach) Baugrundstück: Sonnenstraße 45 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 476/9
3.3 Bauherr: Mack Ingrid Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung von Dachgauben und einer Eingangsüberdachung, Umnutzung der Garage zu einem Gartenhaus (+ Erneuerung Dach) Baugrundstück: Sonnenstraße 45 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 476/9
3.2 Gewerbepark Gunzenhausen GbR, vertreten durch Herrn Christian Fröhlich Tachauer Straße 4, Flur-Nr. 580, Gemarkung Gunzenhausen Neubau eines Gewerbegebäudes - Antrag auf Vorbescheid-
3.1.1 Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, Habelt Georg Bauvorhaben: Anbau eines Elektroraumes am G+B Bekleidungsfachgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444, 1444/2, 1446/3, 1447/4
3.1 Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, Habelt Georg Bauvorhaben: Anbau eines Elektroraumes am G+B Bekleidungsfachgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444, 1444/2, 1446/3, 1447/4
3 Baugesuche
2.1 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
2 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
1.2.1 Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm
1.2 Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm
1.1.1 Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts
1.1 Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts
1 Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen
4 Sonstiges und Bekanntgaben
3.7.1 Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Bauvorhaben: Erweiterung Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe in Gunzenhausen – Umbau Bestand und Neubau - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Föhrenweg 2 und 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/549
3.7 Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Bauvorhaben: Erweiterung Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe in Gunzenhausen – Umbau Bestand und Neubau - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Föhrenweg 2 und 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/549
3.6.1 Bauherr: Horrolt GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Errichtung von Seminarräumen in Modulbauweise Baugrundstück: Zum Schießwasen 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 263/4
3.6 Bauherr: Horrolt GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Errichtung von Seminarräumen in Modulbauweise Baugrundstück: Zum Schießwasen 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 263/4

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3.5.1. Bauherr: Beyhl Bau GmbH Bauvorhaben: Tektur zu einem bereits fertig gestellten Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage und kleinem Gartenhaus Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Marzell-Straße 29 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1507/28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 3.5.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ wird im Hinblick auf
- die Nichteinhaltung der Baugrenze durch das Gartenhaus sowie
- die Nichteinhaltung der Dachneigungen der Garage und des Gartenhauses
zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Stellungnahme der Gemeinde vom 27.08.2013 wird vollinhaltlich aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.5. Bauherr: Beyhl Bau GmbH Bauvorhaben: Tektur zu einem bereits fertig gestellten Einfamilienhaus mit Fertigteilgarage und kleinem Gartenhaus Baugrundstück: Dr.-Heinrich-Marzell-Straße 29 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1507/28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.5
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3.4.1. Bauherr: Kaufland Vertrieb ALPHA GmbH & Co. KG; vertr. durch Ivica Lerota Bauvorhaben: Um- und Anbau eines SB-Warenhauses Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 3.4.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-West“ wird im Hinblick auf
- die Überschreitung der Verkaufsflächen für
   a) den Verbrauchermarkt (3.035 m² anstatt 2.600 m²),
   b) dessen Foodbereich (1.843 m² anstatt 1.700 m²) und
   c) dessen Getränkemarkt (556 m² anstatt 250 m²),
- die Überschreitung der Baugrenze durch den Anbau im Nordosten,
- die Nichteinhaltung der Dachfarbe sowie
- die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung
zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen
„Nord-West“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Verkaufsfläche für das gesamte Einkaufszentrum von höchstens 3.500 m² ist einzuhalten.

5.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Bauherr: Kaufland Vertrieb ALPHA GmbH & Co. KG; vertr. durch Ivica Lerota Bauvorhaben: Um- und Anbau eines SB-Warenhauses Baugrundstück: Ansbacher Straße 11 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 811/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.4
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3.3.1. Bauherr: Mack Ingrid Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung von Dachgauben und einer Eingangsüberdachung, Umnutzung der Garage zu einem Gartenhaus (+ Erneuerung Dach) Baugrundstück: Sonnenstraße 45 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 476/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 3.3.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Einer Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Dachneigung mit der Terrassenüberdachung wird zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Die Abstandsflächenbestimmungen sind einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Bauherr: Mack Ingrid Bauvorhaben: Anbau einer Terrassenüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus, Errichtung von Dachgauben und einer Eingangsüberdachung, Umnutzung der Garage zu einem Gartenhaus (+ Erneuerung Dach) Baugrundstück: Sonnenstraße 45 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 476/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.3
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3.2. Gewerbepark Gunzenhausen GbR, vertreten durch Herrn Christian Fröhlich Tachauer Straße 4, Flur-Nr. 580, Gemarkung Gunzenhausen Neubau eines Gewerbegebäudes - Antrag auf Vorbescheid-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.2
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3.1.1. Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, Habelt Georg Bauvorhaben: Anbau eines Elektroraumes am G+B Bekleidungsfachgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444, 1444/2, 1446/3, 1447/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 3.1.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans „Textilfachgeschäft sowie eigenständig betriebener Drogeriemarkt“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze im Südosten und
- die Nichteinhaltung der Dachform des Anbaus (Pultdach anstatt Satteldach)
wird zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans „Textilfachgeschäft sowie eigenständig betriebener Drogeriemarkt“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Auf die Stellungnahme der Gemeinde vom 20.07.2016 wird vollinhaltlich verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.1. Bauherr: Altmühl GmbH & Co. KG, Habelt Georg Bauvorhaben: Anbau eines Elektroraumes am G+B Bekleidungsfachgeschäft Baugrundstück: Weißenburger Straße 87 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1444, 1444/2, 1446/3, 1447/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.1
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3. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3
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2.1. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 07.11.2016 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 2
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1.2.1. Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 1.2.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt den Verwaltungsvorschlag für das Investitionsprogramm zum Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen zur Kenntnis. Das Investitionsprogramm wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen und soll in der Sitzung des Stadtrates am 24.11.2016 endgültig beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Investitionsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 1.2
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1.1.1. Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 1.1.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen des baulichen Unterhalts im Haushalt 2017 mit einer Gesamtsumme von 1.040.000,00 Euro zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.1. Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen; Maßnahmen des baulichen Unterhalts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 1.1
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1. Haushalt 2017 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 1
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4. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö 4
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3.7.1. Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Bauvorhaben: Erweiterung Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe in Gunzenhausen – Umbau Bestand und Neubau - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Föhrenweg 2 und 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/549

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 3.7.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB in Aussicht gestellt.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Spitalwald“ wird im Hinb lick auf die Nichteinhaltung der Dacheindeckung zugestimmt.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.7. Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Bauvorhaben: Erweiterung Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe in Gunzenhausen – Umbau Bestand und Neubau - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Föhrenweg 2 und 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1595/549

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.7
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3.6.1. Bauherr: Horrolt GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Errichtung von Seminarräumen in Modulbauweise Baugrundstück: Zum Schießwasen 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 263/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Beschliessend 3.6.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Gründung der Seminarräume und der Anschluss der Hochwasserschutzwand entsprechend der Vorgaben und Anforderungen des Wasserwirtschaftsamts Ansbach ausgeführt werden. Die Hochwasserkote von 414,00 m ü. NN ist sicherzustellen.

2.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungs bebauungsplans VII.1 „Stadthalle mit Hotel“ wird im Hinblick auf
- die Nichteinhaltung der abweichenden Bauweise,
- die Nichteinhaltung der Dachform und der Dachneigung mit dem Glasvordach,
- die Überschreitung der Baugrenze im Süden und Westen und
- die Errichtung der Stellplätze teilweise außerhalb der überbaubaren Flächen
zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.1 „Stadthalle mit Hotel“ sind zu beachten und einzuhalten.

4.        Eine ggf. erforderliche Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

5.        Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird gemäß §§ 144, 145 BauGB erteilt.

6.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz sowie die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.6. Bauherr: Horrolt GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Errichtung von Seminarräumen in Modulbauweise Baugrundstück: Zum Schießwasen 15 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 263/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (34./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.11.2016 ö Vorberatung 3.6
Datenstand vom 01.10.2020 16:19 Uhr