Datum: 18.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 15:05 Uhr bis 16:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:03 Uhr bis 16:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
6.4 Geschwindigkeitsmessung in der Raiffeisenstraße in Unterwurmbach
6.3 Parkdruck in der Markgrafenstraße
6.2 Parkdruck in der Carlo-Loos-Straße
6.1 Straßenschäden im Baugebiet Reutberg II
6 Sonstiges und Bekanntgaben
5.2 Bauherr: Buechler Ursula Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung - TEKTUR - Baugrundstück: Frühlingstraße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1552/7
5.1 Bauherr: Raab Gerhard Bauvorhaben: Erweiterung eines Bürogebäudes Baugrundstück: Carlo-Loos-Straße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 544/3
5 Baugesuche
4 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
3 Straßenreinigung in der Stadt Gunzenhausen und in den Stadtteilen für das Jahr 2017; Auftragsvergabe
2 Verbesserung der Bushaltestellen (Barrierefrei nach der UN-Konvention); Antrag der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH vom 29.08.2016; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung
1 Dorferneuerung Verfahren Cronheim 2; Kostenbeteiligung der Stadt Gunzenhausen an den Baumaßnahmen östlicher Ortsrandweg mit Friedhofsweg, Zufahrt zu den Anwesen Hs.-Nrn. 155 und 157, südlicher Ortsrandweg und Gehweg zur alten Siedlung; Zustimmung zur Kostenvereinbarung

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6.4. Geschwindigkeitsmessung in der Raiffeisenstraße in Unterwurmbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Vorberatung 6.4
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6.3. Parkdruck in der Markgrafenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Vorberatung 6.3
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6.2. Parkdruck in der Carlo-Loos-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Vorberatung 6.2
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6.1. Straßenschäden im Baugebiet Reutberg II

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Vorberatung 6.1
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6. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö 6
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5.2. Bauherr: Buechler Ursula Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung - TEKTUR - Baugrundstück: Frühlingstraße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1552/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze im Süden
wird zugestimmt.

3.        Die Stellungnahme der Gemeinde vom 11.05.2015 wird vollinhaltlich aufrecht erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.1. Bauherr: Raab Gerhard Bauvorhaben: Erweiterung eines Bürogebäudes Baugrundstück: Carlo-Loos-Straße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 544/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der Ausnahme von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf die Erweiterung eines nichtstörenden Gewerbetriebs im Allgemeinen Wohngebiet wird zugestimmt.

3.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze im Süd-Westen sowie die Nichteinhaltung des
  Abstands zur Straßenbegrenzungslinie mit den Garagen,
- die Nichteinhaltung der Dachform und Dachneigung (PD mit 5° anstatt SD mit 28-32°),
- die Nichteinhaltung der GRZ (0,69 anstatt 0,4) und
- die Nichteinhaltung des Sichtdreiecks
wird zugestimmt.

4.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

5.        Eine ggf. erforderliche Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen wird befürwortet.

6.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Vorberatung 5
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4. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 05.01.2017 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Straßenreinigung in der Stadt Gunzenhausen und in den Stadtteilen für das Jahr 2017; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Auftrag für die Straßenreinigung in der Stadt Gunzenhausen und in den Stadtteilen für das Jahr 2017 wird in Abhängigkeit der tatsächlichen Aufwandsstunden und Entsorgungskosten an die Firma

Ernst Städtereinigung GmbH & Co. KG
Aha 200
91710 Gunzenhausen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 07.11.2014 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

125.033,30 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Verbesserung der Bushaltestellen (Barrierefrei nach der UN-Konvention); Antrag der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH vom 29.08.2016; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Planung des Stadtbauamtes zur Verbesserung der Bushaltestellen in der Rathausstraße und am Marktplatz (Sparkasse) zur Kenntnis und beschließt:

Die Bushaltestelle am Marktplatz soll gemäß Planung des Stadtbauamtes umgebaut werden. Die baulichen Standards für barrierefreie Bushaltestellen werden weitestgehend eingehalten.

Die Bushaltestelle in der Rathausstraße soll gemäß Planung des Stadtbauamtes umgebaut werden.
Bedingt durch das Längsgefälle der Rathausstraße können die für einen barrierefreien Ausbau geforderten Längsgefälle nicht eingehalten werden.

Die Gesamtkosten werden auf ca. 40.000,00 Euro geschätzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1. Dorferneuerung Verfahren Cronheim 2; Kostenbeteiligung der Stadt Gunzenhausen an den Baumaßnahmen östlicher Ortsrandweg mit Friedhofsweg, Zufahrt zu den Anwesen Hs.-Nrn. 155 und 157, südlicher Ortsrandweg und Gehweg zur alten Siedlung; Zustimmung zur Kostenvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung beschließt:

Der Vereinbarung über die Ausführung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen, unter Kostenbeteiligung des Vertragspartners – Bauabschnitt 2017 –

- MKZ 113034 Friedhofsweg und östlicher Ortsrandweg
- MKZ 113051 Ortsstraße Zufahrt zu Haus-Nr. 155, 157
- MKZ 116017 Südlicher Ortsrandweg
- MKZ 122025 Gehweg zur alten Siedlung

vom 23.12.2016 (Datum des Anschreibens), wird zugestimmt.

Die voraussichtlichen Baukosten betragen ca. 304.000,00 Euro einschließlich 19 % MwSt. und Nebenkosten. Der Anteil der Stadt G unzenhausen beträgt dabei

50 % = 152.000,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:54 Uhr