Datum: 08.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:22 Uhr bis 16:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feuerwehr Laubenzedel; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Vorstellung der Entwurfsplanung durch Herrn Architekt Winfried Wolff; Beschluss zur Ausführung der Baumaßnahme
10.3 Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Elektro- und MSR-Technik; Auftragsvergabe
10.2 Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Technische Ausrüstung; Auftragsvergabe
10.1 Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Roh- und Ausbauarbeiten; Auftragsvergabe
10 Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Auftragsvergaben
9 Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"; Weiterführung des Projektmanagements als Innenstadtmanagement ab 01.04.2017; Vergabe
8.1 Bauherr: Bosch & Co. Immo GmbH, vertreten durch Herrn Patrick Bosch Bauvorhaben: Neubau Geschäftshaus Baugrundstück: Nürnberger Straße 32 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 499
8 Baugesuche
7 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Änderungs- und Billigungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Billigungsbeschluss
4 Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Auftragsvergaben
3.5 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Abbrucharbeiten
3.4 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Baumeisterarbeiten
3.3 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Bohrpfahlgründung
3.2 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Gerüstbauarbeiten
3.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Baustrom und Freischalten
3 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben
2 Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Mittelschule; Auftragsvergabe Innenputzarbeiten
11 Sonstiges und Bekanntgaben

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1. Feuerwehr Laubenzedel; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Vorstellung der Entwurfsplanung durch Herrn Architekt Winfried Wolff; Beschluss zur Ausführung der Baumaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 1
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Entwurfsplanung vom 15.11.2016 für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Laubenzedel durch Herrn Architekt Winfried Wolff Gunzenhausen zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 430.000,-- EUR einschließlich 19% MwSt. und Nebenkosten gemäß Kostenberechnung vom 08.02.2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.3. Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Elektro- und MSR-Technik; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 10.3

Beschluss

Die Leistungen für die Elektro- und MSR-Technik am Hochwasserpumpwerk werden an die Firma

RGW Eletrotechnik GmbH
Bremerstraße 4 a
91126 Schwabach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 19.12.2016 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

230.332,47 EUR einschließlich 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.2. Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Technische Ausrüstung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 10.2
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö Beschliessend 9.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:


Die Leistungen für die Technische Ausrüstung am Hochwasserpumpwerk und Schachtbauwerken werden an die Firma

Reitinger GmbH
Happurger Straße 66
90482 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 20.12.2016 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

629.083,98 EUR einschließlich 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10.1. Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Roh- und Ausbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 10.1
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö Beschliessend 9.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Die Roh- und Ausbauarbeiten für den Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk werden an die Firma

Uhrig Straßen- und Tiefbau GmbH
Am Roten Kreuz 2
78187 Geisingen

zum Pauschalpreisangebot (Nebenangebot 1) vom 21.12.2016 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

7.380.168,24 EUR einschließlich 19% MwSt..

Von der Auftragssumme beträgt der Anteil der Stadt Gunzenhausen 6.489.151,50 EUR, der des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach (Sickerwasserleitung) 891.016,74 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Vorberatung 10
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9. Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"; Weiterführung des Projektmanagements als Innenstadtmanagement ab 01.04.2017; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 9

Beschluss

Das Projektmanagement „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ wird vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken an die

CIMA Beratung + Management GmbH
Brienner Straße 45
80333 München


zum Honorar von insgesamt

brutto 61.325,46 Euro


auf Grundlage des Honorarangebotes vom 11.01.2017 vergeben.

Die Vergabe schließt die Management- sowie Projektassistenz mit ein und gilt für die Dauer von vorerst 12 Monaten (01.04.2017 bis 31.03.2018). Der Vertrag kann optional jeweils um ein weiteres Jahr (insgesamt maximal vier Jahre) verlängert werden. Die Verlängerung des Vertrags obliegt den zuständigen Gremien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8.1. Bauherr: Bosch & Co. Immo GmbH, vertreten durch Herrn Patrick Bosch Bauvorhaben: Neubau Geschäftshaus Baugrundstück: Nürnberger Straße 32 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 499

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 8.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

2.        Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gem. Art. 63 BayBO wird befürwortet.

3.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Denkmal- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Die Entwässerungsplanung ist einvernehmlich mit dem Stadtbauamt, insbesondere im Hinblick auf Regenwasserrückhaltemaßnahmen, abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Vorberatung 8
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7. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 30.01.2017 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ zur Anpassung der Festsetzungen im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Fahrradhandlung; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 6
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

1.        Für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen, wird auf Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016 ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB aufgestellt.

Voraussetzung hierfür ist, dass im angrenzenden Randbereich eine Anpassung des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ erfolgt.

Zu diesem Zweck ist im Parallelverfahren der Sanierungsbebauungsplan im Bereich der Flur-Nrn. 1117 (Teilfläche), 297/8 (Teilfläche) und 299 (Teilfläche), alle Gemarkung Gunzenhausen, zu ändern.

2.        Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der o. g. Vorhabenträger im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches liegt unter der dafür erforderlichen Grenze.

3.        Durch die Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Vorhabenträgern und der Stadt Gunzenhausen vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

4.        Der im Auftrag der Antragsteller durch das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner, Roth, erstellte Bebauungsplanänderungsentwurf vom 31.01.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB für die Errichtung einer Fahrradhandlung auf den Grundstücken Flur-Nrn. 297, 302 und 301/2 (Weißenburger Straße 60), alle Gemarkung Gunzenhausen; Antrag von Herbert, Petra und Erika Gruber sowie Gabi Bayerlein, geb. Gruber, vom 12.09.2016; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 5
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Landschaftsplanungsbüro Ermisch & Partner, Roth, erstellte vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf vom 31.01.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Abwasseranlage Gunzenhausen; Stauraumkanal Altmühlpromenade mit Hochwasserpumpwerk; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Vorberatung 4
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3.5. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Abbrucharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 3.5
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten wird an
die Firma

KS Engineering GmbH
Wendelinsgrube 1
88471 Laupheim

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 11.01.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

359.313,96 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 3.4
Stadtrat 2. Sitzung (42./XIV) des STADTRATES 23.02.2017 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wird an
die Firma
Moezer GmbH
Ansbacher Straße 4
91586 Lichtenau

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 12.01.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

2.500.000,00 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Bohrpfahlgründung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 3.3

Beschluss

Der Auftrag für die Bohrpfahlgründung wird an
die Firma
D & K Spezial Tiefbau GmbH & Co. KG
Raiffeisenstraße 4
87730 Bad Grönenbach / Thal

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 10.01.2017erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

66.939,34 € einschl. 19% MwSt. und 5% Nachlass.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Gerüstbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 3.2

Beschluss

Der Auftrag für die Gerüstbauarbeiten wird an
die Firma
Gerüstbau AU GmbH
Dorfäckerstraße 7
90427 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 31.12.2016 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

96.188,60 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Baustrom und Freischalten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Der Auftrag für den Baustrom und Freischalten wird an
die Firma

Elektro Kaas GmbH
Schalkhäuser Str. 108
91522 Ansbach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 12.12.2016 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

51.408,24 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Vorberatung 3
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2. Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Mittelschule; Auftragsvergabe Innenputzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Auftrag für die Innenputzarbeiten wird an
die Firma

Kaiser -Trockenbau
Heusteg 9
91056 Erlangen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 14.12.2016 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 64.750,88 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 2. Sitzung (37./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 08.02.2017 ö 11
Datenstand vom 01.10.2020 10:53 Uhr