Datum: 12.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:00 Uhr bis 22:29 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7.2 Anträge
7.1 Haus Silo (Landesamt)
7 Sonstiges und Bekanntgaben
6 Ehrungen für 25-jährige Stadtratstätigkeit
5 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 19.05.2014; Änderung der Regelung des Sitzungsgeldes
4 Kommunale Agenda 21; Tätigkeitsbericht durch Agenda-21-Beauftragte Frau Pappler
3 Nachbarschaftshilfe; Rechenschaftsbericht durch Herrn Seifert
2.1 Straßenausbaubeitrag
2 Straßenausbaubeitrag; Vortrag von Herrn Eischer, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
1.2 Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser
1.1 Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen
1 Gesplittete Abwassergebühr; Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Vortrag von Herrn Endres, Ingenieurbüro Miller

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7.2. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 7.2
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7.1. Haus Silo (Landesamt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 7.1
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7. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö 7
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6. Ehrungen für 25-jährige Stadtratstätigkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 6
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5. 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 19.05.2014; Änderung der Regelung des Sitzungsgeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 5
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4. Kommunale Agenda 21; Tätigkeitsbericht durch Agenda-21-Beauftragte Frau Pappler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Tätigkeitsbericht der Agenda-21-Beauftragten, Ingrid Pappler, zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Nachbarschaftshilfe; Rechenschaftsbericht durch Herrn Seifert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Rechenschaftsbericht der Nachbarschaftshilfe zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2.1. Straßenausbaubeitrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen von Herrn Thomas Eischer von der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zum Thema „Straßenausbaubeitrag“ zur Kenntnis.

Die Angelegenheit wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Straßenausbaubeitrag; Vortrag von Herrn Eischer, Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 2
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1.2. Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Bonus für Rückhaltesysteme für Niederschlagswasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen eines Grundstückes wird für die angeschlossenen Flächen ein Bonus gewährt, die über ein Rückhaltesystem für Niederschlagswasser mit Überlauf in die Kanalisation entwässern.

Die Gewährung des Bonus ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
  1. Das Rückhaltesystem für Niederschlagswasser hat einen Überlauf in die öffentliche Kanalisation.
  2. Das Rückhaltesystem ist mit dauerhaften und festen Verbindungen ortsfest ausgebildet.
  3. Unterhalb der Höhe des Überlaufes hat das Rückhaltesystem ein Nutzvolumen von mindestens V = 4 m³.

Für Rückhaltesystemen für Niederschlagswasser, bei denen die Anforderungen nach den Punkten 1 bis 3 eingehalten werden, wird als Bonus die jeweils angeschlossene abflusswirksame Fläche um 20 m² bzw. bei ausschließlich saisonaler Nutzung zur Gartenbewässerung um 10 m² je erreichtem vollem Kubikmeter Nutzvolumen reduziert, maximal jedoch um die angeschlossene Fläche.
Diese Punkte sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob und inwieweit durch diese künftige Regelung die bestehenden „Richtlinien der Stadt Gunzenhausen zur Förderung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohngebäuden“ ggf. aufzuheben bzw. anzupassen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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1.1. Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Mittlere Grundstücksabflussbeiwerte in Stufen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zum Sachverhalt zur Kenntnis.

Als Maßstab für die Niederschlagswassergebühr wird das Produkt aus Grundstücksfläche und einem mittleren Grundstücksabflussbeiwert verwendet. Die Zuordnung der Grundstücke in den Stufen 1 bis 6 erfolgt nach folgender Tabelle:

Stufe
Mittlerer
Grundstücksabflussbeiwert
Grundstücksabflussbeiwert
von – bis
0
Einzelveranlagung
0,00  -  0,09
1
0,14
0,10  –  0,18
2
0,24
0,19  –  0,29
3
0,38
0,30  –  0,46
4
0,55
0,47  –  0,63
5
0,77
0,64  –  0,90
6
0,95
0,91  –  1,00

Grundstücke, bei denen über den Ansatz eines mittleren Grundstücksabflussbeiwertes die tatsächliche abflusswirksame Fläche nicht ausreichend genau ermittelt werden kann, sind der Stufe 0 zuzuordnen. In der Stufe 0 erfolgt eine Einzelveranlagung nach der im Flächenkataster ermittelten abflusswirksamen Fläche.

Die Vorgehensweise und die Tabelle zur Festlegung der mittleren Grundstücksabflussbeiwerte sind in die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur gesplitteten Abwassergebühr entsprechend einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1. Gesplittete Abwassergebühr; Festlegungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Stadt Gunzenhausen; Vortrag von Herrn Endres, Ingenieurbüro Miller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (44./XIV) des STADTRATES 12.04.2017 ö Vorberatung 1
Datenstand vom 29.12.2020 13:35 Uhr