Datum: 22.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 15:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:55 Uhr bis 16:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anschluss des Stadtteils Filchenhard an die Zentralkläranlage
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche) und 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Frankenmuther Straße); Billigungsbeschluss
3 Einzelhandels-/Zentrenkonzept als Fortschreibung des Zentrenkonzepts der Stadt Gunzenhausen; Auftragsvergabe
4 Baugebiet Frickenfelden; Ingenieurleistungen Verkehrsanlage Beauftragung der weiteren Leistungsphasen
5 Baugebiet Frickenfelden; Straßenbauarbeiten; Auftragsvergabe
6 Optische TV-Inspektion der Kanäle in der Kernstadt Mitte; Auftragsvergabe
7 Feuerwehr Laubenzedel; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Information über Auftragsvergabe für Baumeisterarbeiten
8 Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Information über Auftragsvergabe für Einbausportgeräte
9 Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Auftragsvergabe Fliesenarbeiten
12 Sonstiges und Bekanntgaben
11.4 Bauherr: Horrolt André Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Garage und Gästehaus Baugrundstück: Markgrafenstraße 5 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1472/8
11.3 Bauherr: Siebentritt Erwin und Claudia Bauvorhaben: Bau eines Einfamilienhauses mit Garage -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Mühlstraße Gemarkung: Frickenfelden Flur-Nr.: 92/3
11.2 Bauherr: Erber Julia und Prinstner Jochen Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport Baugrundstück: Laubenzedel 219 Gemarkung: Laubenzedel Flur-Nr.: 44/28
11.1 Bauherr: Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Bauvorhaben: Neubau einer Trafostation in Fertigteilbauweise Baugrundstück: Oettinger Straße 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 209
11 Baugesuche
10 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

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1. Anschluss des Stadtteils Filchenhard an die Zentralkläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 1
Stadtrat 6. Sitzung (46./XIV) des STADTRATES 31.05.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Bauentwurf des Ingenieurbüros Miller, vom 05.01.2017, zum Anschluss des Stadtteils Filchenhard an die Zentralkläranlage wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem Sonderförderprogramm „Auflassung von Abwasserteichanlagen“ den höchstmöglichen Zuschuss zu beantragen.

Die Maßnahme ist bis spätestens 31.12.2018 fertigzustellen.

Die Ingenieurverträge sind dem aktuellen Kostenstand anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 3. Änderung des Bebauungsplanes „Süd, Teilbaugebiet IIIa“ durch Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1505/65, 1505/176, 1505/7 (Teilfläche) und 1505/6 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Frankenmuther Straße); Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 2
Stadtrat 6. Sitzung (46./XIV) des STADTRATES 31.05.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Mit Beschluss lfd. Nr. 207 vom 17.12.2015 hat der Stadtrat bereits einen Bebauungsplanentwurf gebilligt und sich am 31.05.2016 mit Beschluss lfd. Nr. 245 für das integrierte Wohnkonzept der Wohnungsbaugenossenschaft Gunzenhausen eG ausgesprochen.

Aufgrund der dem Stadtbauamt vorliegenden konkreten Planungen der Wohnungsbaugenossenschaft Gunzenhausen eG und der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen hat sich der Bebauungsplanentwurf grundlegend geändert und soll nun als Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag aufgestellt werden.

Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans vom 09.05.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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3. Einzelhandels-/Zentrenkonzept als Fortschreibung des Zentrenkonzepts der Stadt Gunzenhausen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Auftrag zur Fortschreibung des Einzelhandels-/Zentrenkonzepts der Stadt Gunzenhausen wird
- vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken - an das Büro

SK Standort & Kommune Beratungs GmbH
Benno-Strauß-Straße 7B
90763 Fürth

in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro

Vogelsang
Glockenhofstraße 28
90748 Nürnberg

übertragen.

Die Kosten des Angebots vom 02.05.2017 belaufen sich auf

34.598,65 € inkl. 19% MwSt..

Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Kosten Zuweisungen aus den Städtebaufördermitteln bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Gutachten als verbindliche Grundlage für die künftige Entwicklung der Stadt Gunzenhausen beschlossen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Baugebiet Frickenfelden; Ingenieurleistungen Verkehrsanlage Beauftragung der weiteren Leistungsphasen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Christofori, Roßtal vom 03.11.2015/28.12.2015 ist für die Leistungsphasen 5 - 9, die örtliche Bauüberwachung sowie die erforderliche Bauvermessung fortzuschreiben.

Die Ingenieurhonorare hierfür belaufen sich gem. HOAi 2013 auf rd. 82.000 EUR, einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Baugebiet Frickenfelden; Straßenbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 5
Stadtrat 6. Sitzung (46./XIV) des STADTRATES 31.05.2017 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

Die Straßenbauarbeiten zur Erschließung des Baugebietes Frickenfelden werden an die Firma

Grillenberger Straßen- und Tiefbau GmbH
Hauptstraße 25
91719 Heidenheim/ Degersheim


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 03.05.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

860.916,36 € einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Optische TV-Inspektion der Kanäle in der Kernstadt Mitte; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Auftrag für die Optische TV-Inspektion der Kanäle, einschließlich der Hausanschlüsse bis Grundstücksgrenze, in der Kernstadt Mitte wird der Firma:


Kanaltechnik Meyer GmbH & Co.KG
Roßtaler Straße 3
91126 Schwabach


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 03.05.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

123.184,44 € einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Feuerwehr Laubenzedel; Neubau eines Feuerwehrgerätehauses; Information über Auftragsvergabe für Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wurde aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 361 vom 10.04.2017 am 11.05.2017 an
die Firma

KF-Hochbau GmbH
Zum Knollbuck 2
91710 Gunzenhausen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 25.04.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 122.422,87 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Information über Auftragsvergabe für Einbausportgeräte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Auftrag für die Einbausportgeräte wurde aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 362 vom 10.04.2017 am 27.04.2017 an
die Firma

Wallenreiter Sportgeräte GmbH & Co. KG
Memminger Straße 8
86159 Augsburg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 27.03.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 108.373,38 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Auftragsvergabe Fliesenarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 9

Beschluss

Der Auftrag für die Fliesenarbeiten wird an
die Firma

Fliesen-Wolf GmbH
Nordring 12
91785 Pleinfeld

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 04.04.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt 57.965,61 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö 12
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11.4. Bauherr: Horrolt André Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Garage und Gästehaus Baugrundstück: Markgrafenstraße 5 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1472/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 11.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus, der Garage und dem
  Gästehaus,
- die Nichteinhaltung des Garagenstandortes und
- die Überschreitung der Grundflächenzahl (0,52 anstatt 0,4)
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet V“, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11.3. Bauherr: Siebentritt Erwin und Claudia Bauvorhaben: Bau eines Einfamilienhauses mit Garage -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Mühlstraße Gemarkung: Frickenfelden Flur-Nr.: 92/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 11.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 35 und 36 BauGB nicht in Aussicht gestellt werden.

Bei der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben; eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11.2. Bauherr: Erber Julia und Prinstner Jochen Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Garage und Carport Baugrundstück: Laubenzedel 219 Gemarkung: Laubenzedel Flur-Nr.: 44/28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 11.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spröllweg II“ Stadtteil Laubenzedel, 2. Änderung, im Hinblick auf
- die Überschreitung des Dachüberstandes am Ortgang im Westen,
- die Überschreitung der Baugrenze im Süden mit dem Wohnhaus und im Osten
  mit dem Carport sowie
  die Nichteinhaltung der Flächen für Stellplätze, Garagen, Carports und den
  Stauraum
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Spröllweg II“ Stadtteil Laubenzedel, 2. Änderung sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11.1. Bauherr: Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Bauvorhaben: Neubau einer Trafostation in Fertigteilbauweise Baugrundstück: Oettinger Straße 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 209

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 11.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36 BauGB sowie §§ 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Marktplatz Haus Nr. 12, 14 u. 16“ im Hinblick auf
- die Nichteinhaltung der Art der baulichen Nutzung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Marktplatz Haus Nr. 12, 14 u. 16“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Denkmalschutz und die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Vorberatung 11
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10. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 5. Sitzung (40./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.05.2017 ö Beschliessend 10

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 09.05.2017 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:52 Uhr