Datum: 18.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Stiftungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 15:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 15:40 Uhr bis 15:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim; Generalsanierung Gebäude 2; Auftragsvergaben
1.1 Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim, Reutbergstraße 1, 91710 Gunzenhausen; Generalsanierung Gebäude 2; Auftragsvergabe, Fachplanung Haustechnik Leistungsphase 1-9
1.2 Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim, Reutbergstraße 1, 91710 Gunzenhausen; Generalsanierung Gebäude 2; Auftragsvergabe, Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 - 6
2 Haushalt 2017 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
2.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017
3 Sonstiges und Bekanntgaben
2.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017
2.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

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1. Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim; Generalsanierung Gebäude 2; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Vorberatung 1
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1.1. Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim, Reutbergstraße 1, 91710 Gunzenhausen; Generalsanierung Gebäude 2; Auftragsvergabe, Fachplanung Haustechnik Leistungsphase 1-9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung der Kostengruppen 410, 420, 430, 440, 450, 460, 490 für die Sanierung und Umnutzung vom Gebäude 2 in altersgerechte Wohnungen am Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim werden an das Ingenieurbüro

Ingenieurplanungen
iPG Gebäudetechnik GmbH
Herzner und Schröder
Weißenburger Straße 61
91710 Gunzenhausen

gemäß HOAI 2013 für die Leistungsphasen 1-9, Honorarzone II, Mindestsatz übertragen.

Die voraussichtliche Honorarsumme einschließlich 3 % Nebenkosten beträgt

245.005,08 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

Das Ingenieurbüro ist stufenweise nach dem Planungs- und Baufortschritt zu beauftragen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind 2017 und in den folgenden Haushaltsjahren bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Burkhard-von-Seckendorff-Altenheim, Reutbergstraße 1, 91710 Gunzenhausen; Generalsanierung Gebäude 2; Auftragsvergabe, Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 - 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung für die Sanierung und Umnutzung von Gebäude 2 in altersgerechte Wohnungen am Burkhard-von-Seckendorff-Heim, werden
an das

Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Markus Welz
Kirchenstraße 21
91710 Gunzenhausen

gemäß HOAI 2013, für die Leistungsphase 1 – 6, Honorarzone III, Mindestsatz übertragen.

Die voraussichtliche Honorarsumme einschließlich 3 % Nebenkosten beträgt

147.133,96 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

Das Ingenieurbüro ist stufenweise entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt zu beauftragen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind 2017 und in den folgenden Haushaltsjahren bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2017 der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Vorberatung 2
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2.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        431.100  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        357.100  Euro

insgesamt        788.200  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö 3
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2.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.4

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



431.100  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



357.100  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.932.200  €
7.380.900  €
448.700  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



629.500  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
400.000  €

festgesetzt.












§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.












§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.










(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Stiftungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2017 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        6.932.200  Euro
               in den Aufwendungen mit        7.380.900  Euro
               Fehlbetrag        448.700  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        629.500  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2020 10:35 Uhr