Datum: 19.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: variabler Sitzungsort
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:37 Uhr bis 17:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschluss
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen, (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße) zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag der Zimmerei Stark GmbH, vertreten durch Herrn Martin Stark, 86736 Auhausen, vom 04.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
5 Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Umbau und Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung in Schul-, Lager- und Mensaräume; Beschluss zur Ausführung der Baumaßnahme
4 Schulhof Stephani-Schule; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Außenanlagen (Pausenhof und Freisportanlagen)
3.1 Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Auftragsvergabe Nachtrag Metallbauarbeiten
3 Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Auftragsvergabe Nachtrag Aluminiumfenster
2.2 Los 2 Deckensanierung Ausbau Geh- und Radweg Oettingerstraße mit Deckensanierung Auftragsvergabe
2.1 Los I Pflasterbauarbeiten Ausbau Geh- und Radweg Oettingerstraße mit Deckensanierung Auftragsvergabe
2 Ausbau des Geh- und Radwegs in der Oettinger Straße mit Deckensanierung; Auftragsvergaben
1.5 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Mobile Trennwände
1.4 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Saal-Aufstockung-Außenwand
1.3 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Wärmedämmverbundsystem Putz
1.2 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Innenputzarbeiten
1.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Faserzementarbeiten Sockel
1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben
14 Sonstiges und Bekanntgaben
13 Stillgelegte Hausmülldeponie „Insel auf der Au“; 4. Detailuntersuchung (Teil D) der Altlastverdachtsfläche Altdeponie „Insel auf der Au“; Zuschussvertrag Detailuntersuchung mit der „GAB“ Gesellschaft zur Altlastsanierung in Bayern mbH, München
12.2 Bauherr: Stadelmann Peter Bauvorhaben: Nutzungsänderung und Einbau eines Aufzuges in ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus Baugrundstück: Hensoltstraße 4 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 471/6
12.1 Bauherr: fmcc immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 40 Wohnungen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Weißenburger Straße 82 + 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1118 und 1118/2
12 Baugesuche
11 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Änderungs- und Billigungsbeschluss

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 8

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017 zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (E-Center) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594, Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7, - der durch die zwischenzeitlich vorliegende Planung inhaltlich konkretisiert wird - wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der Vorhabenträgerin im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, beträgt nunmehr nur noch ca. 1,01 ha.

  1. Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Gunzenhausen ist von der Vorhabenträgerin vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag der Firma MAD GmbH durch das Ingenieurbüro Rausch und Partner, 91413 Neustadt a. d. Aisch, erstellte Planentwurf vom 05.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet „Verbrauchermarkt“ festgesetzt werden. Die maximal zulässige Verkaufsfläche (Markt, Metzger, Bäcker) wird gemäß der vorliegenden Planung auf 2.500 m² begrenzt.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

       Sofern die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gemäß Art. 26 BayLplG fordert, ist dieses durchzuführen.

  1. Der Beschluss des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 352 vom 13.03.2017 sowie der Beschluss des Stadtrates lfd. Nr. 322 vom 30.03.2017 sind damit überholt und werden aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen, (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße) zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag der Zimmerei Stark GmbH, vertreten durch Herrn Martin Stark, 86736 Auhausen, vom 04.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 7

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag der Zimmerei Stark GmbH vom 04.07.2017 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 2.309 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Gunzenhausen vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Planungsbüro Godts, 73467 Kirchheim am Ries, erstellte Bebauungsplanänderungsentwurf vom 06.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1563, 1563/2, 1563/3, 1563/7, 1563/11 und 1563/12, Gemarkung Gunzenhausen, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 6

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Mittwoch, 03.05.2017 bis einschließlich Dienstag, 06.06.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.

       Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden zwei Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.07.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanänderungsentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Grundschule Süd, Theodor-Heuss-Straße 1, 91710 Gunzenhausen; Umbau und Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung in Schul-, Lager- und Mensaräume; Beschluss zur Ausführung der Baumaßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Planung für den Umbau und die Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung der Grundschule Süd in Schul-, Lager- und Mensaräume zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 155.000,00 Euro einschließlich 19% MwSt. und Nebenkosten gemäß Kostenberechnung vom 06.06.2017.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken höchstmögliche Fördermittel nach Art. 10 FAG zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Schulhof Stephani-Schule; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Außenanlagen (Pausenhof und Freisportanlagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung vom 19.07.2017 für die Gestaltung der Außenanlagen auf dem Schulhof der Stephani-Schule von Frau Lucia Ermisch, Büro Ermisch und Partner, Roth, zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, den Schulhof der Stephani-Schule nächstes Jahr – im Anschluss an die Turnhallensanierung – neu gestalten zu wollen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen den Fraktionen und Herrn Stadtrat Werner Falk zur internen Beratung zur Verfügung zu stellen. Diese sollen bis spätestens 31.07.2017 schriftlich Stellung nehmen. In der Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung am 22.08.2017 werden diese beraten. In der Sitzung des Stadtrates im September 2017 soll dann eine Grundsatzentscheidung hierzu getroffen werden, damit der Förderantrag fristgerecht bis 15.10.2017 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden kann.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.1. Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Auftragsvergabe Nachtrag Metallbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

Der Nachtragsauftrag für die Metallbauarbeiten werden an
die Firma

Hermann Grillenberger
Oberasbach 26
91710 Gunzenhausen


zu den Einheitspreisen des Nachtrags vom 19.06.2017 übertragen.

Die Auftragssumme beträgt

6.512,87 € inkl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Stephani-Schule Gunzenhausen, Hindenburgplatz 2, 91710 Gunzenhausen; Sanierung der 1 ½-fach Turnhalle der Stephani-Schule; Auftragsvergabe Nachtrag Aluminiumfenster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Die Nachtragsaufträge für die Aluminiumfenster werden an
die Firma

Grötzner Stahl- Metallbau GmbH
Gewerbegebiet 1
91611 Lehrberg

zu den Einheitspreisen der Nachtragsangebote von NA 3, NA 4 und NA 5 erteilt.

Die Auftragssummen betragen:
NA 3 (zusätzl. Türen) 16.342,27 € einschl. 19% MwSt..
NA 4 (Vergrößerung Fenster) 672,47 € einschl. 19% MwSt..
NA 5 (Anlage für Notraffung) 5.979,27 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2.2. Los 2 Deckensanierung Ausbau Geh- und Radweg Oettingerstraße mit Deckensanierung Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Auftrag für die Deckensanierung Los II , Ausbau Geh- Radweg Oettingerstraße mit Deckensanierung werden der Firma:

Fiegl GmbH & CO.KG
Mühlstrasse 192
91785 Pleinfeld


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 26.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

48.243,79 € einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.1. Los I Pflasterbauarbeiten Ausbau Geh- und Radweg Oettingerstraße mit Deckensanierung Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Auftrag für die Pflasterbauarbeiten Los 1 , Ausbau Geh- Radweg Oettingerstraße mit Deckensanierung werden der Firma:

Stefan Wagner – Tief-und Pflasterbau
Edersfelderstr. 21
91710 Gunzenhausen / Unterwurmbach


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 28.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

193.073,72 € einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Ausbau des Geh- und Radwegs in der Oettinger Straße mit Deckensanierung; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Vorberatung 2
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1.5. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Mobile Trennwände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 1.5

Beschluss

Der Auftrag für die Mobilen Trennwände wird an
die Firma
Parthos Deutschland GmbH
Helmut-Grashoff-Str. 20
41179 Mönchengladbach

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 03.07.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

227.774,33 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.4. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Saal-Aufstockung-Außenwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 1.4

Beschluss

Der Auftrag für die Saal-Aufstockung-Außenwand wird an
die Firma
Karl Schmidt GmbH
Großharbach 3+5
91587 Adelshofen

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

72.467,43 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.3. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Wärmedämmverbundsystem Putz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 1.3

Beschluss

Der Auftrag für das Wärmedämmverbundsystem Putz wird an
die Firma
Reuchsel GmbH
Gewerbestr. 7
99334 Amt Wachsenburg  OT Thörey

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 26.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

195.788,08 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Innenputzarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 1.2

Beschluss

Der Auftrag für die Innenputzarbeiten wird an
die Firma
Ersa Bau GmbH
Robert –Bosch-Str. 25-27
90441 Nürnberg

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 28.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

101.844,13 € einschl. 19% MwSt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Faserzementarbeiten Sockel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 1.1

Beschluss

Aufgrund des überhöhten Ausschreibungsergebnis für die Faserzementarbeiten Sockel wird die Ausschreibung aufgehoben. Die Architekten werden beauftragt die Arbeiten erneut auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Vorberatung 1
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14. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö 14
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13. Stillgelegte Hausmülldeponie „Insel auf der Au“; 4. Detailuntersuchung (Teil D) der Altlastverdachtsfläche Altdeponie „Insel auf der Au“; Zuschussvertrag Detailuntersuchung mit der „GAB“ Gesellschaft zur Altlastsanierung in Bayern mbH, München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 13

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Sachverhaltsdarstellung des Stadtbauamtes im Hinblick auf die weitere Detailuntersuchung (Teil D) der Altlastverdachtsfläche „Insel auf der Au“ zustimmend zur Kenntnis.

Dem Zuschussvertrag der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern mbH (GAB) für die vorgesehenen Erkundungsmaßnahmen wird zugestimmt.

Die voranschlagten Gesamtkosten der 4. Detailuntersuchung (Teil D) werden von der „GAB“ vorerst auf insgesamt

96.000,-- EUR einschl. 19% MwSt.

geschätzt.

Der Eigenanteil der Stadt Gunzenhausen beträgt hierbei 0,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.2. Bauherr: Stadelmann Peter Bauvorhaben: Nutzungsänderung und Einbau eines Aufzuges in ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus Baugrundstück: Hensoltstraße 4 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 471/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 12.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand- und den Denkmalschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.1. Bauherr: fmcc immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 40 Wohnungen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Weißenburger Straße 82 + 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1118 und 1118/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 12.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB nicht in Aussicht gestellt.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf

       - die Nichteinhaltung der max. Zahl der Vollgeschosse (III+S anstatt II+D),
       - die Nichteinhaltung der offenen Bauweise (Gebäudelänge über 50 m),
       - die Überschreitung der Baugrenze im Norden mit den Balkonen,
       - die Nichteinhaltung der Dacheindeckung (Flachdachabdichtung anstatt
  Aluminium- oder Titanzinkblech, naturbelassen oder naturrot oder mit extensiver
  Begrünung),
       - die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen anstatt einer Tiefgarage sowie
       - die Überplanung des Pflanzgebots und der Verkehrsfläche mit den oberirdischen
  Stellplätzen außerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze

       werden nicht in Aussicht gestellt, da die Grundzüge der Planung berührt sind.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird nicht befürwortet.

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt, wenn die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes VII.2 „Südliche Vorstadt“ eingehalten werden.

  1. Die Nutzung der bisherigen Zufahrt von Osten (von der Weißenburger Straße) über die Flur-Nr. 1118/3, Gemarkung Gunzenhausen, hängt von dem Ausmaß der Nutzung ab. Die Beantwortung der Frage kann erst erfolgen, wenn ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Vorberatung 12
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11. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 11.07.2017 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 10

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 3.300 m².

  1. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Gunzenhausen zu schließen. Dieser ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 07.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Der derzeit rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Elektro- und Elektronikfachmarkt“ auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (42./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 19.07.2017 ö Beschliessend 9

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017, zur 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 3.300 m².

  1. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für die gleiche Fläche ein Bebauungsplan „Am großen Wasen II“ aufgestellt.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Gunzenhausen zu schließen. Dieser ist vor dem Feststellungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach, erstellte Flächennutzungsplanänderungsentwurf vom 07.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:58 Uhr