Datum: 27.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Feuerwehrzentrale
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 22:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH
2 Haushalt 2017 der Hospitalstiftung Gunzenhausen
9.2 Kirchweih Frickenfelden
9.1 Anträge
9 Sonstiges und Bekanntgaben
8 Ehrung
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschluss
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen, (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße) zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag der Zimmerei Stark GmbH, vertreten durch Herrn Martin Stark, 86736 Auhausen, vom 04.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss
3 Abwicklung des Haushalts 2017 der Stadt Gunzenhausen
2.4 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017
2.3 Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017 - S t e l l e n p l a n -
2.2 WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017
2.1 HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017
9.5 Fragebögen bzgl. „Anregungen / Kritik“
9.4 Antrag der SPD bzgl. Baulast bei Wald- und Wiesenwegen
9.3 Bürgerfest - Bestuhlung

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1. Jahresabschluss 2016 der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 1
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2. Haushalt 2017 der Hospitalstiftung Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 2
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9.2. Kirchweih Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 9.2
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9.1. Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 9.1
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9. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö 9
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8. Ehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 8
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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017 Aufstellungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 7

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelgenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 420 vom 19.07.2017 beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017, zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am großen Wasen II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (An der Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Gewerbegebiets, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des künftigen Geltungsbereiches beträgt ca. 3.300 m².

  1. Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Gunzenhausen zu schließen. Dieser ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach, erstellte Bebauungsplanentwurf vom 07.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Der derzeit rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet „Elektro- und Elektronikfachmarkt“ auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird durch den neuen Bebauungsplan ersetzt.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 6

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelgenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 419 vom 19.07.2017 beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag des Herrn Pierre Horrolt, Waffen Outlet, 91710 Gunzenhausen, Eingang beim Stadtbauamt am 07.07.2017, zur 31. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, von einer Sonderbaufläche „Elektro- und Elektronikmarkt“ in eine gewerbliche Baufläche auf den Grundstücken Flur-Nrn. 656 und 656/2 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 3.300 m².

  1. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB für die gleiche Fläche ein Bebauungsplan „Am großen Wasen II“ aufgestellt.

  1. Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller und der Stadt Gunzenhausen zu schließen. Dieser ist vor dem Feststellungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der durch Herrn Dipl.-Ing. (FH) Manfred Jahnke, Freier Landschaftsarchitekt, 74629 Pfedelbach, erstellte Flächennutzungsplanänderungsentwurf vom 07.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (Edeka-Markt) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7; Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017; Neufassung des Aufstellungsbeschlusses und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelgenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 418 vom 19.07.2017 beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag der Firma MAD GmbH, vertreten durch Herrn André Horrolt, 91710 Gunzenhausen, vom 07.02.2017 zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für den Neubau eines Verbrauchermarktes (E-Center) auf dem Grundstück Flur-Nr. 594, Gemarkung Gunzenhausen, Industriestraße 7, - der durch die zwischenzeitlich vorliegende Planung inhaltlich konkretisiert wird - wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten der Vorhabenträgerin im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches auf dem Grundstück Flur-Nr. 594 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, beträgt nunmehr nur noch ca. 1,01 ha.

  1. Der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Gunzenhausen ist von der Vorhabenträgerin vorzubereiten, mit der Stadt einvernehmlich abzustimmen und dem Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung sowie dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag der Firma MAD GmbH durch die Planungsgemeinschaft Beigel + Ingenieurbüro Rausch und Partner, 91413 Neustadt a. d. Aisch, erstellte Planentwurf vom 05.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Als Art der baulichen Nutzung soll ein Sonstiges Sondergebiet „Verbrauchermarkt“ festgesetzt werden. Die maximal zulässige Verkaufsfläche (Markt, Metzger, Bäcker) wird gemäß der vorliegenden Planung auf 2.500 m² begrenzt.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Sofern die höhere Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren gemäß Art. 26 BayLplG fordert, ist dieses durchzuführen.

  1. Der Beschluss des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 352 vom 13.03.2017 sowie der Beschluss des Stadtrates lfd. Nr. 322 vom 30.03.2017 sind damit überholt und werden aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen, (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße) zur Errichtung von Wohnbebauung; Antrag der Zimmerei Stark GmbH, vertreten durch Herrn Martin Stark, 86736 Auhausen, vom 04.07.2017; Änderungs- und Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 4

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung lfd. Nr. 417 vom 19.07.2017 beschließt der Stadtrat:

  1. Der Antrag der Zimmerei Stark GmbH vom 04.07.2017 auf Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet II“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1557/1 und 1557/7, Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Limesstraße), zur Errichtung von Wohnbebauung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt auf Kosten des Antragstellers im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches der Änderung beträgt ca. 2.309 m².

  1. Durch den Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Gunzenhausen vorzubereiten und abzustimmen. Dieser ist vor Satzungsbeschluss abzuschließen und dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

  1. Der im Auftrag des Antragstellers durch das Planungsbüro Godts, 73467 Kirchheim am Ries, erstellte Bebauungsplanänderungsentwurf vom 06.07.2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
    § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Abwicklung des Haushalts 2017 der Stadt Gunzenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtkämmerei vom 20.07.2017 über die Abwicklung des Haushalts 2017 der Stadt Gunzenhausen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.4. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.3
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.4

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 88 vom 18.07.2017) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



431.100  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



357.100  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



6.932.200  €
7.380.900  €
448.700  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



629.500  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen im Vermögensplan für das

Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
400.000  €

festgesetzt.













§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.











§ 4















E n t f ä l l t











§ 5














(1)
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.














(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach



dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
200.000 €



festgesetzt.

































§ 6















E n t f ä l l t .



























§ 7














Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.





Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.3. Haushaltssatzung der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017 - S t e l l e n p l a n -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.3

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Personalausschusses vom 21.11.2016 (Beschluss-Nr. 57) stimmt der Stadtrat dem Stellenplan für Beschäftigte und der Stellenübersicht für Bedienstete in der Ausbildungszeit der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.2. WIRTSCHAFTSPLAN FÜR DAS BURKHARD-VON-SECKENDORFF-HEIM DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.2
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 87 vom 18.07.2017) beschließt der Stadtrat:


Dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haush altsjahr 2017 wird bei einem Volumen

a)        im  ERFOLGSPLAN         in den Erträgen mit        6.932.200  Euro
               in den Aufwendungen mit        7.380.900  Euro
               Fehlbetrag        448.700  Euro

b)        im  VERMÖGENSPLAN         in Einnahmen und Ausgaben mit        629.500  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2.1. HAUSHALTSPLAN DER HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (24./XIV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 18.07.2017 ö Beschliessend 2.1
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung de s Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 86 vom 18.07.2017) beschließt der Stadtrat:


Dem Haushaltsplan der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2017 wird bei einem Haushaltsvolumen

a)        im  VERWALTUNGSHAUSHALT  von        431.100  Euro

b)        im  VERMÖGENSHAUSHALT  von        357.100  Euro

insgesamt        788.200  Euro

zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9.5. Fragebögen bzgl. „Anregungen / Kritik“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 9.5
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9.4. Antrag der SPD bzgl. Baulast bei Wald- und Wiesenwegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 9.4
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9.3. Bürgerfest - Bestuhlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 8. Sitzung (48./XIV) des STADTRATES 27.07.2017 ö Vorberatung 9.3
Datenstand vom 29.12.2020 13:38 Uhr