Datum: 22.08.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung
Öffentliche Sitzung, 14:00 Uhr bis 16:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:37 Uhr bis 16:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schulhof Stephani-Schule; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Außenanlagen (Pausenhof und Freisportanlagen)
2 Mehrgenerationenspielplatz an der Theodor-Heuss-Straße; Auftragsvergaben
2.1 Mehrgenerationenspielplatz Gunzenhausen, Theodor-Heuss-Straße; Landschaftsbauarbeiten; Auftragsvergabe
2.2 Mehrgenerationenspielplatz Gunzenhausen, Theodor-Heuss-Straße; Spielgeräte; Auftragsvergabe
3 Sanierung der Turnhalle Stephani-Schule; Auftragsvergabe für Außenanlagen
4 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben
4.1 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Wärmedämmung
4.2 Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Gebäudeautomation
5 Antrag auf Sanierung der Ortsstraße entlang des Gewerbegebiets in Aha (TÜV, Kreisbauhof) durch Herrn Ortssprecher Romanowski
12.4 Bauherr: gmu Besitz GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Errichtung eines Hausmeisterlagers Baugrundstück: Marktplatz 8 und 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 209/5 und 210
12.3 Bauherr: Qualitätstrocknung Nordbayern eG Bauvorhaben: Errichtung eines Technikgebäudes zur Aufstellung von Blockheizkraftwerken Baugrundstück: Walder Straße 5 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 435
12.2 Bauherr: Ebert David Bauvorhaben: Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage und Stellplätzen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Spitalstraße 11, 13 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1025/8, 396/4, 1025/7, 396/5
12.1 Bauherr: Zehnder Manuel Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude Baugrundstück: Aha 134 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 70
12 Baugesuche
11 Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO
10 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Benennung von Straßennamen im Baugebiet Frickenfelden
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Festlegung der Bezeichnung des Bebauungsplanes
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6.1 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche, einer gemischten Baufläche und einer Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) in eine Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
6 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee - Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "Östliche Nürnberger Straße"
13.1 Aktion „Unsere saubere Stadt – Ramma demmer“ 2017
13 Sonstiges und Bekanntgaben
12.11 Bauherr: fmcc immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 32 Wohnungen und Tiefgarage -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Weißenburger Straße 82, 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1118, 1118/2
12.10 Bauherr: Gewerbepark Gunzenhausen GbR; vertreten durch Herren Christian Fröhlich und Martin Hauke Bauvorhaben: Nutzungsänderung einer Näherei zu 2 Fitness-Studios, eines Boxclubs, einer Schreinerei, eines Musikraumes sowie diversen Büro- und Lagerräumen Baugrundstück: Tachauer Straße 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 580
12.9 Bauherr: HELLWEG GmbH & Co. Immobilien KG; vertreten durch BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH, Herr Patrick Mühlfait Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung BayWa Bau- und Gartenmarkt -Tektur- hier: bauliche Änderungen und Anbringung Außenwerbung Baugrundstück: Weißenburger Straße 110 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1381, 1381/1
12.8 Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Pfr. Claus Bergmann Bauvorhaben: Nutzungsänderung: Interimsnutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Löhe-Hauses als Kindergartenräume für eine Regelgruppe Baugrundstück: Specksrothstraße 17 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1595/126
12.7 Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Dekan Klaus Mendel Bauvorhaben: Erweiterung Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe in Gunzenhausen Umbau Bestand und Neubau Baugrundstück: Föhrenweg 2, 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1595/549
12.6 Bauherr: Hospitalstiftung vertreten durch die Stadt Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Gebäude 2 am Burkhard-von-Seckendorff-Heim in altersgerechte Wohnungen mit Errichtung von drei Fertiggaragen Baugrundstück: Reutbergstraße 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1482/2, 1482/43, 1482/44
12.5 Bauherr: Waindinger Astrid und Besold Stephan Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Sperlingstraße 3 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1520/167

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1. Schulhof Stephani-Schule; Vorstellung der Planung und Beschlussfassung zur Gestaltung der Außenanlagen (Pausenhof und Freisportanlagen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 1
Stadtrat 9. Sitzung (49./XIV) des STADTRATES 28.09.2017 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung der Entwurfsplanung vom 22.08.2017 für die Gestaltung der Außenanlagen auf dem Schulhof der Stephani-Schule von Frau Lucia Ermisch, Büro Ermisch und Partner, Roth, zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, die Maßnahme mit voraussichtlichen Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung in Höhe von

rund 800.000,00 € einschl. 19% MwSt. und Nebenkosten

für den Pausenhof und für die Sanierung der Freisportanlagen durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Mittelfranken höchstmögliche Fördermittel nach Art. 10 FAG zu beantragen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2018 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Mehrgenerationenspielplatz an der Theodor-Heuss-Straße; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Vorberatung 2
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2.1. Mehrgenerationenspielplatz Gunzenhausen, Theodor-Heuss-Straße; Landschaftsbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 2.1

Beschluss

Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten, Mehrgenerationenspielplatz in der Theodor-Heuss-Straße werden der Firma:

Hartmann Garten und Landschaftsbau GmbH
Am Sportplatz 12
91710 Gunzenhausen


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 07.08.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

146.086,36 € einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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2.2. Mehrgenerationenspielplatz Gunzenhausen, Theodor-Heuss-Straße; Spielgeräte; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 2.2

Beschluss

Der Auftrag für die Spielgeräte, Mehrgenerationenspielplatz in der Theodor-Heuss-Straße werden der Firma:

Hartmann Garten und Landschaftsbau GmbH
Am Sportplatz 12
91710 Gunzenhausen


zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 07.08.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt

52.776,50 € einschließlich 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Sanierung der Turnhalle Stephani-Schule; Auftragsvergabe für Außenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Auftrag für die Außenanlage wird an
die Firma
Ulsenheimer Bau GmbH
Windsbacher Str. 9a
91586 Lichtenau

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 07.08.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt
90.629,86 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Vorberatung 4
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4.1. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Wärmedämmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 4.1

Beschluss

Der Auftrag für die Wärmedämmung wird an
die Firma
ISO-BASARAN GmbH
Blumenstraße 18
67547 Worms

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 20.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt
90.403,23 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4.2. Generalsanierung Stadthalle Gunzenhausen; Auftragsvergabe für Gebäudeautomation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 4.2

Beschluss

Der Auftrag für die Gebäudeautomation wird an
die Firma
Heller + Straulino Regeltechnik GmbH
Zirgesheimer Straße 31 b
86609 Donauwörth

zu den Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2017 erteilt.

Die Auftragssumme beträgt
147.184,42 € einschl. 19% MwSt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Sanierung der Ortsstraße entlang des Gewerbegebiets in Aha (TÜV, Kreisbauhof) durch Herrn Ortssprecher Romanowski

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 5

Beschluss

Der Antrag auf Sanierung der Ortsstraße entlang des Gewerbegebietes in Aha (TÜV, Kreisbauhof) durch Herrn Ortssprecher Harald Romanowski vom 19.06.2017 wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund des Variantenvergleichs des Stadtbauamtes wird im Hinblick auf die erforderlichen Investitionskosten der Variante I – Partielle Oberflächenreparatur mit unterirdischer Kanalsanierung – der Vorzug gegeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von geschätzten 240.000,-- € Baukosten, zuzüglich erforderlicher Ingenieurleistungen sind in die Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.4. Bauherr: gmu Besitz GmbH & Co. KG Bauvorhaben: Errichtung eines Hausmeisterlagers Baugrundstück: Marktplatz 8 und 10 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 209/5 und 210

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.4

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 34, 36 und §§ 144, 145 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brand-, Denkmalschutz sowie die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.3. Bauherr: Qualitätstrocknung Nordbayern eG Bauvorhaben: Errichtung eines Technikgebäudes zur Aufstellung von Blockheizkraftwerken Baugrundstück: Walder Straße 5 Gemarkung: Unterwurmbach Flur-Nr.: 435

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.3

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf die Wasserwirtschaft (Wurmbach), den Brand- und Immissionsschutz sowie den Natur- und Landschaftsschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.2. Bauherr: Ebert David Bauvorhaben: Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage und Stellplätzen - Antrag auf Vorbescheid - Baugrundstück: Spitalstraße 11, 13 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1025/8, 396/4, 1025/7, 396/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung werden gemäß §§ 31 und 36 sowie §§ 144 und 145 BauGB in Aussicht gestellt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes III/2 „Nördliche Altstadt“ im Hinblick auf

- die Errichtung von zwei Vollgeschossen mit Penthaus (anstatt II zwingend + D),
- die Überschreitung der Baugrenze (westliches Baufenster Überschreitung im
  Osten, östliches Baufenster Überschreitung im Süden),
- die Nichteinhaltung der Dachgestaltung (Flachdach mit Kiesschüttung anstatt
  Satteldach, 42-52° und vorgegebener Firstrichtung),
- die Überschreitung der Flächen für private Stellplätze, Carports, Garagen bzw.
  Tiefgaragen und sonstige zugelassene Nebenanlagen im Westen sowie die
  Nichteinhaltung der festgesetzten Tiefgaragenein- und ausfahrt

wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplanes III/2 „Nördliche Altstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die im Sanierungsbebauungsplan III/2 „Nördliche Altstadt“ festgesetzte Verkehrsfläche „Gehweg mit befestigter Oberfläche“ ist auf den Grundstücken Flur-Nrn. 396/4 und 396/5, Gemarkung Gunzenhausen, in vollem Umfang zu erhalten. Baubedingte Eingriffe und Beschädigungen sind nach den Vorgaben des Stadtbauamtes durch den Antragsteller auf seine Kosten zu beheben.

  1. Eine ggf. erforderliche Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen wird befürwortet.


  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Brand-, Denkmalschutz und die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.1. Bauherr: Zehnder Manuel Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude Baugrundstück: Aha 134 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 70

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34, 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Veränderungen des natürlichen Geländes innerhalb des Baugrundstückes, wie in den Bauantragsunterlagen dargestellt, haben sich an den Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken am Bestand zu orientieren. Abgrabungen oder Aufschüttungen und Stützwände, die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück haben können, sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Vorberatung 12
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11. Aufstellung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i. V. m. Art. 64 BayBO durch die Verwaltung für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 11

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die Aufstellung vom 10.08.2017 über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 gemäß Art. 2 Abs. 3 BayBO durch die Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Benennung von Straßennamen im Baugebiet Frickenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 10

Beschluss

  1. Die Erschließungsstraßen im Baugebiet Frickenfelden erhalten gemäß Art. 52 BayStrWG die Straßennamen


„Zur Sonnenwiese“


„Schmetterlingsweg“

und


„Hummelweg“.

Die bestehende „Schulstraße“ wird nach Norden weitergeführt.



  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßennamen öffentlich bekannt zu machen und die Widmung/Umstufung der Straßen gemäß Art. 6 und 7 BayStrWG durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Auswertung und Abwägung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 9

Beschluss

  1. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit von Dienstag, 30.05.2017 bis einschließlich Montag, 03.07.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 20 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.
    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurde 1 Einwendung vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 27.07.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungsführer über das Auswertungs- und Abwägungsergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung; Festlegung der Bezeichnung des Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 8

Beschluss

Die Bezeichnung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan in Frickenfelden auf den Grundstücken Flur-Nrn. 300/7, 301/1, 301/18, 302/1, 302/2, 303, 304/2, 305/1 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 301/44, 304 und 306, alle Gemarkung Frickenfelden, zur Errichtung von Wohnbebauung wird wie folgt festgelegt:

Frickenfelden, „Sonnenwiese“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes „Östliche Nürnberger Straße“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen, zur Ausweisung eines Baugebiets; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 7

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 12.06.2017 bis einschließlich Freitag, 14.07.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 15 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden drei Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.08.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6.1. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Grünfläche, einer gemischten Baufläche und einer Fläche für Gemeinbedarf (Kindergarten) in eine Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522 (Teilfläche), 528/10, 528/1, 526/2, 526, 547/9 und 547/8, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 6.1

Beschluss

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 12.06.2017 bis einschließlich Freitag, 14.07.2017 statt.

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 16 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.

  1. Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.08.2017 werden zum Beschluss erhoben.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Flächennutzungsplanänderungsentwurf einarbeiten zu lassen und das Änderungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. 26. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee - Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes "Östliche Nürnberger Straße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Vorberatung 6
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13.1. Aktion „Unsere saubere Stadt – Ramma demmer“ 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Vorberatung 13.1
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13. Sonstiges und Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö 13
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12.11. Bauherr: fmcc immobilien, vertreten durch Herrn Andreas Schüller Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 32 Wohnungen und Tiefgarage -Antrag auf Vorbescheid- Baugrundstück: Weißenburger Straße 82, 82a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1118, 1118/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.11

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen kann gemäß §§ 31 und 36 BauGB in Aussicht gestellt werden.

  1. Die Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der Grundflächenzahl,
- die Überschreitung der Baugrenze im Norden und Süden mit den Balkonen,
- die Nichteinhaltung der offenen Bauweise,
- die Nichteinhaltung der Dacheindeckung,
- die Nichteinhaltung des Pflanzgebotes im Bereich der Zufahrt und
- die Überschreitung der ausgewiesenen Flächen für Stellplätze

werden in Aussicht gestellt und sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu beantragen.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Der Bauherr hat im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit einzutragen, wonach er und sein bzw. seine Rechtsnachfolger gegenüber der Stadt Gunzenhausen keine Abwehransprüche wegen der Festplatz- bzw. Messenutzung auf dem benachbarten Festplatz / Messegelände erhebt und diese auch in Zukunft nicht tun wird.

Die Eintragung der Grunddienstbarkeit ist gegenüber der Stadt Gunzenhausen nachzuweisen.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.10. Bauherr: Gewerbepark Gunzenhausen GbR; vertreten durch Herren Christian Fröhlich und Martin Hauke Bauvorhaben: Nutzungsänderung einer Näherei zu 2 Fitness-Studios, eines Boxclubs, einer Schreinerei, eines Musikraumes sowie diversen Büro- und Lagerräumen Baugrundstück: Tachauer Straße 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 580

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.10

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 30 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“, insbesondere das Pflanzgebot sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.9. Bauherr: HELLWEG GmbH & Co. Immobilien KG; vertreten durch BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH, Herr Patrick Mühlfait Bauvorhaben: Sanierung und Erweiterung BayWa Bau- und Gartenmarkt -Tektur- hier: bauliche Änderungen und Anbringung Außenwerbung Baugrundstück: Weißenburger Straße 110 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1381, 1381/1

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.9

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung des BayWa- Bau- und Gartenmarktes in der Weißenburger Straße 110“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der max. Länge von Werbeanlagen an einer Gebäudeseite
  (Nordansicht)

wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung des BayWa- Bau- und Gartenmarktes in der Weißenburger Straße 110“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.8. Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Pfr. Claus Bergmann Bauvorhaben: Nutzungsänderung: Interimsnutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Löhe-Hauses als Kindergartenräume für eine Regelgruppe Baugrundstück: Specksrothstraße 17 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1595/126

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.8

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.7. Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Dekan Klaus Mendel Bauvorhaben: Erweiterung Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe in Gunzenhausen Umbau Bestand und Neubau Baugrundstück: Föhrenweg 2, 2a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1595/549

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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.7

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Spitalwald“ im Hinblick auf

    - die Nichteinhaltung der Dacheindeckung und
- die Überschreitung der Grundflächenzahl

wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Spitalwald“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions- und Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.6. Bauherr: Hospitalstiftung vertreten durch die Stadt Gunzenhausen; vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Karl-Heinz Fitz Bauvorhaben: Sanierung und Umbau Gebäude 2 am Burkhard-von-Seckendorff-Heim in altersgerechte Wohnungen mit Errichtung von drei Fertiggaragen Baugrundstück: Reutbergstraße 1 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 1482/2, 1482/43, 1482/44

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.6

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf

- die Überschreitung der Baugrenze auf Flur-Nr. 1482/43,
- die Überschreitung der Flächen für Garagen und Stellplätze und
- die Überschreitung der Grund- und Geschossflächenzahl

wird zugestimmt.

  1. Die weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd, Teilbaugebiet V“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12.5. Bauherr: Waindinger Astrid und Besold Stephan Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Baugrundstück: Sperlingstraße 3 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1520/167

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 22.08.2017 ö Beschliessend 12.5

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Reutberg II“, 4. Änderung, im Hinblick auf

    - die Nichteinhaltung der Dachform (versetztes Pultdach anstatt Satteldach),
    - die Nichteinhaltung des Standorts für Garagen und Stauräume,
    - die Nichteinhaltung der Dachform der Doppelgarage (teilweise Plattenbelag
      anstatt extensiv begrüntes Flachdach)

    wird zugestimmt.

  1. Die Dacheindeckung hat mit naturroten Dachsteinen oder Dachziegeln, nicht  engobiert oder gelackt, zu erfolgen.

  1. Die weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Reutberg II“, 4. Änderung, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:56 Uhr